Attribut:Antragstext
Dies ist ein Attribut des Datentyps Text.
L
Die Novellierung des Infektionstionsschutzgesetztes bringt einige Verbesserungen im Umgang mit MRSA Keimen in deutschen Kliniken mit sich. In einigen Bereichen gehen die Änderungen nicht weit genug.
Daher fordert die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern:
* '''Transparenz bei der Veröffentlichung der Fallzahlen'''
Jedes Klinikum muss monatlich online und prominent die Zahl der in diesem Monat im Klinikum aufgetretenen Fälle, sowie die Anzahl der bei Aufnahme positiv MRSA befundeten Fälle veröffentlichen.
* '''Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hygienebestimmungen'''
Verstöße gegen Hygienebestimmungen sind mit Recht bußgeldbwehrt. Sollten bei einem Verstoß gegen Hygienebestimmungen Patienten zu Schaden kommen, muss der Verstoß aber strafbwehrt sein. Hier gilt es die Patientenrechte deutlich zu stärken.
* '''Prophylaxe/Diagnose'''
Patienten denen ein Eingriff bevorsteht, muss ermöglicht werden sich kostenfrei einem MRSA-Test zu unterziehen. Das selbe gilt für Angehörige und Kontaktpersonen von MRSA-Trägern, auch wenn sie aktuell keinen Krankehausaufenthalt planen.
* '''Meldepflicht'''
Sämtliche MRSA-Erkrankungen müssen gemeldet werden.
* '''Stichproben'''
Die Einhaltung der RKI-Empfehlungen muss stichprobenartig überprüft werden. Die Ergebnisse der Stichprobem müssen durch die Kliniken und die Gesundheitsämter veröffentlicht werden. Kliniken müssen auf Ergebnisse von Stichproben hinweisen. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Priorisierung von Anträgen aufgrund basisdemokratischer Vorlegitimation +
'''Priorisierung von Anträgen durch Vorlegitimation''' (basisdemokratisch wurde im Titel des Antrags gestrichen, da die Vorlegitimation durch eine AG nicht basisdemokratisch ist)
Ich beantrage in die Satzung an geeigneter Stelle aufzunehmen:
1. Die Reihenfolge der Behandlung von Anträgen an den
Parteitag richtet sich nach der Qualität der bereits im
Vorfeld erfolgten <strike>basisdemokratischen</strike> Legitmiation.
Daraus ergeben sich in genannter Reihenfolge drei Gruppen.
1.1 Erste Gruppe: Anträge die bereits auf dem Parteitag/Hauptversammlung einer
niedrigeren Gliederungeebene zur Einreichung auf dem Parteitag
mit einfacher Mehrheit beschlossen wurden. Direkt damit
konkurrierende Anträge werden zusammen mit diesen
behandelt.
1.2 Zweite Gruppe: Anträge die bereits durch den Konsens einer
über die Medien der Piratenpartei bekannt gemachten und für
jeden offenen AG zur Einreichung an den Parteitag beschlossen
wurden. Direkt konkurrierende Anträge werden zusammen mit diesen
behandelt.
1.3 Dritte Gruppe: Einzelanträge- oder Gruppenanträge,
soweit sie nicht schon als direkt konkurrierende Anträge
im Rahmen der ersten und zweiten Gruppe mit behandelt wurden
2. Die Reihenfolge innerhalb der Gruppen gibt sich der
der jeweilige Parteitag selbst.
3. Verfall der Priorisierung von Anträgen.
3.1 Die Priorisierung von durch Parteitage/Hauptversammlungen niedrigerer Gliederung vorlegitimierten Anträgen verfällt erst, nachdem über diese
durch den Parteitag abgestimmt wurde. Das heisst, es kann vorkommen, dass
ein Antrag bei mehreren Parteitagen eingereicht wird und
wiederholt in der ersten Gruppe priorisiert wird, bis es die
Knappheit der Zeit erlaubte einmalig darüber abzustimmen.
3.2 Durch AGs vorlegitimierte Anträge verlieren ihre Priorisierung
nachdem Sie einmal auf einem Parteitag eingereicht wurden. Denn die
erneute Abstimmung über die erneute Einreichung eines Antrags durch
eine AG ist leichter und zeitnaher zu erzielen. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Priorisierung von Anträgen durch demokratische Vorlegitimation - Entwurf 2 +
Ich beantrage folgendes Positionspapier zu beschließen:
Der Parteitag empfiehlt künftigen Parteitagen derselben Gliederungsebene als auch Parteitagen und Hauptversammlungen niedrigerer Gliederungsebene jeweils zu Beginn über die Gestaltung der Tagesordnung nach folgendem Prozess abzustimmen.
Anträge die auf dem Parteitag/Hauptversammlung einer niedrigeren Gliederungeebene, mit einfacher Mehrheit, zur Einreichung an einen Parteitag beschlossen wurden, sollen in der Tagesordnung zusammen mit direkt konkurierenden Antragen vorgezogen werden. +
''Der Landesparteitag beschließt folgendes Positionspapier:''
'''Die Souveränität des Menschen über seine Daten ist Voraussetzung für die Wahrnehmung seiner Freiheit.'''
Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Dies ist der nicht-öffentliche Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnehmen kann. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus anderen Grundrechten ableitete. Datenschutz ist ein Grundrecht. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine ungewollten Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keinen Lauschangriff und keine Rasterfahndungen geben. Deshalb erkennen wir in der informationellen Selbstbestimmung eine der Grundlagen einer freien, selbstbestimmten Gesellschaft in einem demokratischen Staat.
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, ist ein hohes Gut. Denn der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Der Schutz persönlicher Daten ist in unserer modernen Welt Voraussetzung für die Integrität und Eigenständigkeit der Persönlichkeit eines jeden Menschen. Dies gilt dem Staat gegenüber ebenso wie im Wirtschaftsbereich. Dieses Recht darf nur durch Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeschränkt werden, wenn andere, höherwertige Grundrechte im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Abwägung stehen.
Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geht hervor, dass jeder Mensch die Kontrolle über seine Daten behalten können muss, auch wenn dies in Zeiten digitaler Datenverarbeitung zunehmend schwerer wird. Besonders staatliche Institutionen und große Unternehmen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Die Kontrolle über die Verbreitung und Verarbeitung persönlicher Daten ist ein Kernelement für den Schutz der Persönlichkeit in unserer Gesellschaft. Transparenz darf nicht zum Zwang des einfachen Bürgers werden, denn wir wollen den gläsernen Staat - nicht den gläsernen Bürger oder den gläsernen Konsumenten.
Hierzu bedarf es aber einer umfassenden rechtlichen Reform. Datenschutzgesetze in Deutschland sind unzureichend und nicht an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst. Eine der Aufgaben eines modernen Datenschutzrechtes muss es daher sein, dass technologische Entwicklungen erfasst und nicht unnötig behindert werden. Gleichzeitig müssen jedoch Datenmissbrauch und überbordende Datensammlungen und Datenverknüpfungen verhindert werden, ohne die einzelne Person in der Entscheidung, Informationen über sich offenzulegen, zu bevormunden. Datenschutzrechtliche Änderungen durch EU- oder supranationale Übereinkünfte dürfen nicht hinter bestehende deutsche Schutzniveaus zurückfallen.
Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle stattfindet. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren. Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen messen lassen. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht. Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung - für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden. Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
Reformen des Datenschutzrechtes und der Sicherheitsgesetze im Hinblick auf den Schutz der Bürgerrechte wollen Piraten daher energisch vorantreiben.
Als einer der ersten Schritte wollen wir
* Sicherheits- und Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen. Staatliche Datensammlungen müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft und gegebenenfalls reformiert oder gar abgeschafft werden. Die Unterwanderungen der Bürgerrechte durch den Staat in Form von Massendatenspeicherung, Rasterfahndungen, Erhebung von biometrischen Daten und Online-Durchsuchungen wollen wir korrigieren und treten der Einführung von neuen Überwachungsgesetzen entschieden entgegen.
* den Landesdatenschutzbeauftragten stärken. Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nicht-öffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem von uns geforderten Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.
* Datenschutz zertifizieren. Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen. Weiterhin möchten wir ein Datenschutz-Zertifikat einführen, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
* Datenschutz in der Landesverfassung verankern. Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.
* die Gefahren und das Missbrauchspotenzial von Datensammlungen aufzeigen und dafür eintreten, dass der Staat diese Werkzeuge deinstalliert.
Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitages:
An §4 Wahlordnung, Absatz 2 soll folgender Satz angefügt werden:
"
Für den Erfolg eines Antrags auf geheime Abstimmung ist die Zustimmung von fünf Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer erforderlich.
"
sodass sich folgender Absatz ergibt:
"
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. Für den Erfolg eines Antrags auf geheime Abstimmung ist die Zustimmung von fünf Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer erforderlich.
" +
1.
Um die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten zu fördern, wird ein bundesweites/landesweites Wahlgremium geschaffen, das sich aus Richtern, Staatsanwälten, Politikern und Bürgern zusammensetzt; in diesem Gremium haben Richter und Staatsanwälte die Mehrheit.
Das Gremium ernennt Richter und Staatsanwälte auf allen Ebenen der Rechtsprechung einschließlich der obersten Gerichte Das Grundgesetzt und die Verfassungen der Länder sind entsprechend zu ändern..
2.
Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 SPO einstellen, wenn es sich um Vergehen handelt, an deren Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld des Täters nur gering nicht gewerbsmäßig und wiederholt sein.
Diese Regelung gilt nur für Straftaten, die einen Wert von maximal EURO 5000 nicht übersteigen. +
Der Landesparteitag möge sich dafür aussprechen, dass bis zum nächsten Landesparteitag eine redaktionelle Bearbeitung des Parteiprogramms durchgeführt wird. Dabei soll das Programm und die beschlossenen Positionspapiere - insbesondere die auf dem Landesparteitag 2012.1 neu beschlossenen Punkte - klar und logisch strukturiert, von sprachlichen Mängeln bereinigt und stilistisch einheitlich gestaltet werden. Es dürfen keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.<br>
Die Überarbeitung wird durch eine durch den Vorstand oder den Landesparteitag einberufene Programmkommission in Zusammenarbeit mit den Autoren der betroffenen Programmpunkte durchgeführt.<br>
Das so überarbeitete Programm bzw. Positionspapiere müssen, um Gültigkeit zu erlangen, durch den nächsten Landesparteitag ratifiziert werden. Zu diesem Zweck möge der Landesvorstand die vorgeschlagene Überarbeitung fristgerecht vor dem nächsten Landesparteitag zur parteiinternen Diskussion stellen und einreichen. +
Die Wahlzeiten für alle durch bayerisches Wahlrecht geregelten Ämter wird auf fünf Jahre vereinheitlicht. Amtszeiten für hauptberufliche Mandatsträger wird auf drei aufeinanderfolgende Wahlzeiten begrenzt. Auf kommunaler Ebene können Ausnahmen bei der Wahlzulassung bei ausreichender Unterstützerunterschriften gewährt werden. Versorgungsansprüche werden erst nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenanspruchs ausgezahlt. +
Die Stromverteilnetze im Bereich der Niedrigspannung und Mittelspannung auf Ebene der Bezirke sollen rekommunalisiert werden. Die Netze sollen durch Anstalten des öffentlichen Rechts / Genossenschaften / Bürgerbeteiligungsgesellschaften betrieben werden, direkte Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger sind hierbei sicherzustellen. Es sollen bezirksweit operierende Energiegenossenschaften in den bayerischen Bezirken gegründet werden. +
Wir bitten den Landesverband Bayern um Genehmigung des Antrages auf ein Positionspapier zur Neustrukturierung der Altersversorgung.
Die derzeitige Rentenpolitik ist gescheitert!
Ziele:
# Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends
# Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung
# Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen
Programmpunkte:
# Wir fordern eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle Bundesbürger. In die Rentenkasse zahlen '''alle''' Bundesbürger einkommensabhängig ein.
# Wir fordern die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle Bürger für eine Zusatzrente ansparen können.
# Wir fordern eine staatlich abgesicherte Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insovenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.
# Wir fordern eine solidarisch finanzierte, altersgerechte Infrastruktur.
# Wenn das BGE kommt, kann dieses Modell integriert werden.
Die Punkte eins bis drei lehnen sich an das bestehende Schweizer Rentenmodell an. +
Der Landesparteitag beschließt, dass das Programmentwicklungskonzept für Bayern (dass am 09.04.2010 als sonstiger Antrag beschlossen wurde) zurückgenommen wird. +
Die Sparkassen, Vertreten duch den Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Herrn Fahrenschon, werden aufgefordert, endlich ihren Beitrag an der Rettung der BayernLB im Jahre 2008 zu leisten.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Sparkassen 50%-iger Anteilseigner der BayernLB.
Die 10 Milliarden Euro Beihilfe, welche der Freistaat Bayern seiner Landesbank zur Verfügung stellte sind bis Heute nicht anteilig von den Sparkassen beglichen worden.
Es wird der Antrag gestellt, das die Piraten jede rechtliche Möglichkeit ausschöpfen, damit die Sparkassen endlich ihren Anteil am BayernLB Desaster beitragen.
Des weiteren ist zu Prüfen, ob gegen den Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Herrn Fahrenschon, wegen Pflichtverletzung im Amt, als ehemaliger Bayerischer Finanzminister, vorgegangen werden kann. +
Abschnitt A §11(1) der Satzung (Satzungs- und Programmänderung) möge wie folgt neugefasst werden:
'''(1) Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn im Rahmen eines Mitgliederentscheides mehr als 50 % der stimmberechtigten Piraten dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen. +
Der Landesparteitag beschließt folgendes Positionspapier, das als Antragspapier auch dem Bundesparteitag vorgelegt wird:''
Zur Stärkung des Schutzes der Privatsphäre im Internet setzen sich Piraten auch für konkrete Gesetzesänderungen ein.
# Durch Änderung des § 100 TKG muss eine aus Providersicht '''freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten klar ausgeschlossen''' werden. Die heute nach § 100 TKG gesammelte Datenhalde geht sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen als auch bezüglich der Datenverwendung (z.B. millionenfache Datennutzung zur Auskunfterteilung an Private nach § 101 UrhG) viel zu weit. Daneben muss auch das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen (§ 97 TKG a.F.), wieder eingeführt werden.
# Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität des Nutzers einer IP-Adresse, Telefonnummer oder anderer Anschlusskennung ohne Einwilligung der Betroffenen künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren gegenüber staatlichen Stellen offen legen (§§ 112, 113 TKG ändern)
# Behörden dürfen '''Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten und ihre Internetnutzung künftig nur noch unter den Voraussetzungen verlangen, die für Auskünfte über Nutzer von Telekommunikationsdiensten und deren Verbindungen gelten''' (nur auf richterliche Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren). Die §§ 14, 15 des Telemediengesetzes müssen entsprechend geändert werden.
# Sollte ein in die Zukunft gerichtetes „Quick-Freeze“-Verfahren eingeführt werden, welche die Datenhaltung auf „Zuruf“ ermöglicht, so muss die Speicherung zukünftiger Verkehrsdaten außer Kraft treten, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gemäß § 100g StPO richterlich bestätigt wird. Quick-Freeze-Anordnungen müssen die Rufnummer oder eine andere Kennung des zu überwachenden Anschlusses oder des Endgerätes bezeichnen und darf so keinesfalls ganze Provider-Infrastrukturen betreffen. Ohne richterliche Anordnung eingefrorene Daten müssen spätestens nach sieben Tagen gelöscht werden, weil innerhalb dieser Zeitspanne ausreichend Gelegenheit besteht, eine richterliche Anordnung zur Herausgabe der Daten zu bewirken.
# Das '''Fernmeldegeheimnis muss auf die Nutzung von Internetdiensten erstreckt '''werden („Telemedien-Nutzungsgeheimnis“). Während es Telekommunikationsanbietern weithin verboten ist, Informationen über die Telekommunikation ihrer Nutzer herauszugeben, unterliegen Telemedienanbieter wie Internetportalbetreiber derzeit nur relativ schwachen Datenschutzbestimmungen.
# '''Für rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten muss ein Verwertungsverbot '''eingeführt werden. Dies soll sicherstellen, dass ausländische Anbieter nicht länger ohne Vorliegen der deutschen Schutzvorschriften „freiwillig“ Auskünfte über Internetnutzer erteilen.
# Anbietern von Telemediendiensten muss die '''Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verboten '''werden; das bisherige Widerspruchsrecht reicht nicht aus (§ 15 TMG ändern).
# Die '''Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben '''werden (§ 5 BSIG).
# Behörden dürfen''' Passwörter zu E-Mail-Konten und SIM-PINs nur unter den Voraussetzungen der dadurch ermöglichten Telekommunikationsüberwachung '''verlangen (§ 113 I 2 TKG ändern).
# Internetprotokoll-Kennungen (IP-Adressen) dürfen von Zugangs- und Diensteanbietern nur auf Verlangen des Teilnehmers über die Dauer von 24h zugewiesen bleiben. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung der Internetnutzung monate- oder jahrelang möglich sein. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. "Semipermanente" IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht.
# Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die '''Bereitstellung von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse oder von der Nutzung des elektronischen Personalausweises abhängig gemacht werden '''darf. Niemals darf es dazu kommen, dass Surfen nur mit eingestecktem Personalausweis möglich sein wird.
1. Änderung der Satzung
§ 2 Absatz 3 würde ich gerne wie folgt ergänzen: "...ist nicht zulässig. Hier runter fallen insbesondere alle Organisationen die in der Nichtmitgliedschaftsliste genannt werden. Bei ehemaliger Mitgliedschaft in einer der Organisationen der Nichtmitgliedschaftsliste ist zu prüfen, in wie weit der Austritt nicht nur zur Umgehung der Nichtmitgliedschaftsliste erfolgt ist.
2. Erstellung einer Nichtmitgliedschaftsliste
Liste aller Organisationen die im Falle der Mitgliedschaft in diesen, eine Mitgliedschaft bei den Piraten unmöglich macht. Die Liste wird auf Antrag auf den Bundesparteitagen aktualisiert. Wenn ein Antrag auf Aufnahme einer Organisation außerhalb des Bundesparteitags erfolgt, soll der Bundesvorstand über eine Vorläufige Aufnahme nach einem Meinungsbild entscheiden und die endgültige Entscheidung am nächsten Bundesparteitag getroffen werden.
(Liste die nicht Bestandteil der Satzung ist und damit schnell angepasst werden kann.)
Organisationen die auf diese Liste sollen:
* NPD
* Scientology
* Bund Nationaler Studenten
* Skinheads Allgäu
* Hells Angels
* Bandidos
* ? +
Die Piratenpartei Bayern möge eine Verordnung entwerfen, die für alle in Deutschland zugelassenen PkW einen Sicherheitsschalter im Innenraum für das Entriegeln der Türen vorschreibt. Die Entriegelungsfunktion muss immer funktionieren und auf einer mechanischen, nicht elektronischen Lösung basieren. Auch, wenn das Fahrzeug von außen verriegelt wird, muss die Möglichkeit bestehen, das Auto von innen zu öffnen.
Die Änderungen sind in Absprache mit der Automobilbranche zum frühestmöglichen Zeitpunkt herzustellen. +
Löhne, Gehälter und Stundensätze, von Unternehmen und Firmen bezahlt) die bei einer erbrachten Arbeitszeit von 38,5 Stunden nicht Netto mindestens, Harz IV Maximalsatz (je nach dem welcher größer ist der am Arbeitsort oder am Wohnort) plus 20% plus Fahrtkosten plus ggf. Zusatzkosten für zusätzliche Unterkunft erbringen sollen für sittenwidrig erklärt werden. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege (Bessere Arbeitsbedingungen) +
''Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege“ aufzunehmen:''
Noch immer ist es üblich, dass in manchen Pflegeheimen Mitarbeiter zwölf und mehr Tage am Stück durcharbeiten müssen. Die Mitarbeiterzufriedenheit leidet sehr darunter, und immer mehr Pflegefachkräfte verlassen nach einigen Jahren frustriert den Beruf. Die, die im Beruf bleiben, sind stark gefährdet, an einem Burn-Out zu erkranken.
Wir fordern deshalb bessere Arbeitsbedingungen für die zahlreichen Pflegekräfte. Dabei soll das „Modell Dänemark“ als Grundlage herhalten.
Um die Attraktivität des Berufsbildes zu erhöhen, sind die PIRATEN daher für eine generelle 37-Stunden-Woche in der Altenpflege und ein Muss-Frei nach fünf Arbeitstagen. Ebenso fordern wir keine Verpflichtung zum 3-Schicht-System und zu Wochenenddiensten. +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege (Einleitung) +
''Der Landesparteitag möge ein Positionspapier beschließen mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege“, das mit folgendem einleitenden Text beginnt, und dessen einzelne Abschnitte in weiteren Beschlüssen bestimmt werden. Soweit nichts anderes bestimmt wird, erfolgt die Nummerierung und Anordnung der Abschnitte in der Reihenfolge ihrer Abstimmung. Text des Positionspapiers (Einleitung):''
Derzeit muss ein Altenpflegeschüler in Bayern bis zu 100 Euro Schulgeld zahlen. Der Beruf ist dadurch für viele Schulabgänger und weiterbildungswillige Pflegehelfer unattraktiv geworden. Auch die miserablen Arbeitsbedingungen und die schlechte Entlohnung tragen nicht gerade dazu bei, dass sich junge Menschen dazu entscheiden, den Beruf des Altenpflegers zu erlernen.
Die Piratenpartei Bayern fordert daher folgende Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege: +
Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege (Umlagefinanzierung) +
''Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Erhaltung einer menschenwürdigen Altenpflege“ aufzunehmen:''
'''Umlagefinanzierung'''
Derzeit können nicht-ausbildende Heime und ambulante Dienste ihre Pflegeleistungen zu deutlich geringeren Pflegesätzen anbieten. Um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den ausbildenden Einrichtungen zu verhindern, fordern wir eine Umlagefinanzierung.
Durch ein Ausgleichsverfahren, das es den ausbildenden Pflegediensten ermöglicht die gezahlte Ausbildungsvergütung komplett erstattet zu bekommen, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen Ausbildungsplätze zu schaffen und den Schülern eine übertarifliche Entlohnung zu gewähren. Dies ist umso notwendiger, da ein Nettolohn von 650,00 € für einen Auszubildenden im ersten Lehrjahr dem psychisch und physisch belastbaren Beruf des Altenpflegers nicht mehr angemessen ist.
Die Höhe der vorzunehmenden Einzahlungen in den Ausbildungsfonds durch die Altenheime und Pflegedienste soll sich dabei nach der Anzahl der Pflegefachkräfte, der durchschnittlichen Belegungszahl und der geleisteten Pflegestunden richten.
An den einmaligen Kosten für notwendig werdende Verwaltungsmaßnahmen von rund 800.000 Euro sollen sich der Freistaat Bayern und die Pflegedienste gemeinsam beteiligen.
Die PIRATEN fordern, dass der Freistaat Bayern hierzu eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt. +