Attribut:Begründung
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Es sollte mindestens die gleiche Anzahl an Beisitzern wie an Vorstandsmitgliedern mit einer konkreten Funktionsbezeichnung (momentan zwei Vorsitzende, ein Schatzmeister) im Vorstand repräsentiert sein (also momentan 3), da die Beisitzer die Interessen der Basis repräsentieren und damit ein Gleichgewicht bei der Entscheidungsfindung der PP-Bremen sicher stellen.
Da weitere Anträge zur Änderung der Besetzung des Vorstands gestellt wurden, sollte dieser Antrag erst im Anschluss hieran, aber vor den Personenwahlen vom LPT behandelt werden. In den eckigen Klammern [...] soll die vorher aktuell beschlossene Zusammensetzung der mit Funktionen versehenen Vorstände erhalten bleiben. Aufgrund der konkurrierenden bereits eingereichten und der noch unbekannten bis zum Ende der Frist für die Stellung von Satzungsänderungsanträgen eventuell noch hinzukommenden unbekannten Versionen zur Zusammensetzung des Vorstands, kann der Antrag nicht genauer formuliert werden.
Mitbestimmung, Transparenz und Basisdemokratie sollen durch diese Änderung in der PP-Bremen vorangebracht werden. Außerdem sollen institutionelle Machtkonzentrationen vermieden werden. Beisitzer können mit erforderlichen Verantwortungsbereichen und Aufgaben ausgestattet werden, deswegen sollte die erforderliche Anzahl der maximal möglichen Anzahl an Beisitzern offen bleiben. Wir halten uns damit viele Organisationsmöglichkeiten offen, was auch dem Freiheitsgedanken der Partei entspricht.
Struktur bekommen wir nicht durch steile Hierarchieformen und viele mit einer konkreten Funktion ausgestatteten Vorstände. Das isoliert bloß diese Vorstandsmitglieder, mit aller Entscheidungskompetenz, von der Basis. Deshalb muss die Basis eine Chance bekommen sich selbst zu strukturieren und der Vorstand diese Maßnahmen mit aller Kraft unterstützen. Dies geschieht z.B. durch Basismitglieder die einfacher in Entscheidungskompetenzen partizipieren können, durch kurze Kommunikationswege von der Basis zum Vorstand, durch eine breite Anzahl Beisitzer die zwischen Basis und Vorstand kommunizieren, durch Vertrauen so wie Unterstützung des Vorstandes in deren piratische Mitglieder und moderne, kompetente Organisationsführung.
Es sollte mindestens die gleiche Anzahl an Beisitzern wie an Vorständen mit konkreten Funktionen (momentan zwei Vorsitzende, ein Schatzmeister) an allen Vorstandsentscheidungen beteiligt sein, da die Beisitzer die Interessen der Basis repräsentieren und damit ein Gleichgewicht in der Entscheidungsfindung sicher stellen. Mitbestimmung, Transparenz und Basisdemokratie sollen durch diese Änderung in der PP-Bremen vorangebracht werden außerdem sollen institutionelle Machtkonzentrationen vermieden werden.
Damit wir unseren piratischen Grundsätzen auch institutionell gerecht werden, erfordert es diese Prinzipien auch in der Satzung der PP-Bremen umzusetzen. +
Eure Begründung +
Der Paragraph wird bereits durch §21 abgedeckt. +
Wir sind ein kleiner Landesverband in dem nicht viele Kassenprüfer sein wollen. Bisher waren wir offenbar niemals Satzungskonform (da zuwenige Kassenprüfer). Nicht einmal der Bundesverband hat mehr als zwei Kassenprüfer! Außerdem sollten die beiden Kassenprüfer gleichberechtigt sein. +
In ihrer derzeitigen Form ist die Satzungsbestimmung missverständlich, da sich nicht eindeutig aus ihr entnehmen lässt, dass die Fristenregelung in Satz 1 auch für Satz 2 gilt. Nach Wortlaut und Systematik kann man diese auch so auslegen, dass die Versendung des Antrags per E-Mail erst spätestens bis zum LPT erfolgen muss. Das widerspricht aber dem Sinn und Zweck der Vorschrift, so dass ich diese Änderung zur Klarstellung anrege. Aufgrund der missverständlichen Formulierung merke ich bereits jetzt an, dass für den Fall, dass jemand zwar bis zum Ablauf der 14-Tage-Frist (Montag, den 23.05.2011 24:00 Uhr)seinen Antrag in die Antragsfabrik eingestellt hat, diesen aber erst später, aber noch vor dem LPT, formgerecht per E-Mail an Mailing-Liste und Vorstand versendet hat, dieser für zulässig erklärt werden und über ihn in der Sache entschieden werden sollte. Das würde sicherlich zum innerparteilichen Frieden beitragen! +
Absatz 1 des Paragraphen wird bereits durch §21 abgedeckt und die restlichen drei Absätze widersprechen der Bundessatzung, die besagt, dass keine Änderungen an der Schiedsgerichtsordnung vorgenommen werden darf. +
Die Piratenpartei Bremen hat sich in ihrem Wahlprogramm zur "bedingungslosen Teilhabe" aller Menschen bekannt. Der Zugang zu finanziellen Ressourcen ermöglicht unter Anderem Teilhabe. Daher ist es auch wichtig, sich für Entlohnung einzusetzen, die es Menschen ermöglichen davon leben zu können. Diese Zielsetzung muss Praktikanten im Besonderen mit einschließen um die Entwicklungen bezüglich der "Generation Praktikum" zu bekämpfen.Wer die "bedinungslose Teilhabe" einfordert muss sich letztlich als Organisation intern verwirklichen. Daher bitte ich euch meinem Antrag zu zustimmen.
Eure Begründung +
Jede Organisation hat als eins ihrer Ziele ihre Mitgliederzahlen zu steigern. Neue Mitglieder bringen zumeist neue Innovationen und Ideen in eine Organisation. Parteien können sich so weiter entwickeln. Ebenfalls bedeuten neue Mitglieder eine Stärkung der Legitimation und Verankerung in der Bevölkerung im Allgemeinen. Zusätzlich bedeuten neue Mitglieder auch mehr Ressourcen, die für die Parteiarbeit unerlässlich sind. Um für die Bürger besser sprechen zu können, müssen wir in möglichst vielen Bevölkerungsgruppen auch vertreten sein und Anknüpfungspunkte haben. Die Möglichkeit dies zu erreichen wächst mit der Mitgliederzahl. Daher stimmt bitte für meinen Antrag. +
Hinzufügen der Zuständigkeit bei Auflösung eines nachgeordneten Gebietsverbandes. Wurde durch Gründung des KVB Bremerhaven notwendig. Der Bezug zu der Bundessatzung ist sehr wichtig, da diese fast alles für Untergliederungen regelt. Über Ausschlüsse von Verbänden muss der Bund entscheiden. +
Absatz 5 der alten Fassung geht in Absatz 3 der Neufassung über. In Absatz 4 wurde eine neue Ordnungsmaßnahme hinzugefügt (Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt auf Landesebene zu bekleiden). Außerdem haben wir in Absatz 3 detailliertere Erläuterungen zu Schiedsgerichtsverfahren hinzugefügt und den Hinweis aufs Parteiengesetz entfernt, da dies sowieso zwingend erforderlich ist. +
In Absatz 1 der letzte Satz wiederholt den Sachverhalt von dem vorigen Satz und ist somit total überflüssig. In Absatz 2 wurden die Gebietsverbände verallgemeinert, da wir vielleicht auch andere Verbände gründen als Kreis und Ortsverbände (in der Theorie).
Außerdem wurde das Komma im Titel des Paragraphen verbessert.
Absatz 4 ist überflüssig, da selbstverständlich. +
Die Satzung der PP-Bremen sollte mit Vorbildcharakter eine der fortschrittlichsten Satzungen im Bundesgebiet sein und durch die Erweiterung der Präambel den politischen und sozialen Integrationsbedürfnissen der Menschen in Zukunft gerecht werden.
Die erste ausgearbeitete und damit festgeschriebene Form des Piratenkodex der Piratenpartei Bremen, welche dann den Entwicklungsstand 2011 repräsentiert, wird im Konsens mit den Kodexpiraten Bremen, nach dem Landesparteitag beschlossen. +
Dies ist einer der nichtbehandelten Anträge vom letzten Jahr. Er wurde von der damaligen AG Satzung erstellt und ist hauptsächlich redaktioneller Natur. Da 18 Absätze sehr unübersichtlich sind haben wir dies unter anderem auf 13 reduziert und Rechtschreibfehler entfernt.<br />
Absatz 3 wurde entfernt, da er redundant zu Absatz 1 ist. Ebenso wurden Absatz 17 entfernt, da er redundant zu Absatz 2 ist (die Absätze beziehen sich auf die aktuelle Fassung).<br />
Absatz 18 wurde rechtlichen Bedingungen angepasst. +
In unserem Wahlkampf für die Bürgerschaftswahl 2011 haben wir immer wieder mit dem Begriff der "Mitbestimmung" geworben. Wer Mitbestimmung bei den Regierenden für die Bürger einfordert, muss sie letztlich auch in seiner eigenen politischen Organisation verwirklichen. Eine Vermischung von Amt und Mandat steht dieser Verwirklichung entgegen. Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben auf die Entwicklungen in der Partei Einfluss zu nehmen. Machtkummulationen führen zumeist zu verkrusteten Strukturen, die letztlich auch die Zerstörung innovativer Kräfte in politischen Organisationen, sowie den Austritt von Mitgliedern und den Verlust an Unterstützern zur Folge haben kann.
Eure Begründung +
Eure Begründung +
Die bisherige Zusammensetzung ist der Struktur des Landesverbandes und der notwendigen politischen wie organisatorischen Aufgabenerfüllung nicht gerecht geworden. Faktisch wird bereits anders verfahren. Die Führung des Landesverbandes mit nunmehr drei Kreisverbänden stellt den Landesvorstand vor veränderte Anforderungen, die eine Spezifizierung der Vorstandsmitglieder und deren Aufgaben geboten erscheinen lassen. Wie eine geänderte Aufgabenverteilung aussehen könnte, sieht man hier: [http://wiki.piratenpartei.de/Aufgabenverteilung_im_Vorstand] +
Wie bei Mario's Antrag, aber ohne die Benennung eines politischen Geschäftsführers, da eine solche Position die Vorsitzenden und die basisdemokratische Verfassung der Piratenpartei Bremen schwächen könnte. Eine Zuweisung einzelner Kompetenzen eines politischen Geschäftsführers kann und sollte innerhalb des Vorstandes erfolgen. Außerdem sehe ich noch nicht den Bewerber, der nebenbei alleine die ganze Pressearbeit für uns übernehmen kann und will! Stattdessen soll es entgegen Mario's Antrag nicht nur bis zu drei, sondern bis zu vier Beisitzer geben und mindestens einen ohne konkrete Funktionszuordnung durch die Satzung. +
Da aufgrund des Beschlusses einer neuen Schiedsgerichtsordnung ein Bundesschiedrichter vehement und m. E. zu Unrecht vertritt, dass jetzt der Begriff der Ämterkumulation auch zwingend Versammlungsämter miterfasst, wurde diese Ergänzung erforderlich, um sicherzustellen, dass KMVs und die dort getroffenen Beschlüsse nicht erfolgreich angefochten werden können, wenn ein Vorstandsbeschluss vor Ort nicht möglich ist (was öfter passieren dürfte), nachdem ein Pirat, der bereits ein Parteiamt ausübt, in ein Versammlungsamt gewählt wurde und dieses auch wahrnimmt. Auch dürfte es ansonsten manchmal schwierig werden, überhaupt ausreichend Personen für die Versammlungsämter zu bekommen. Alternativ könnte ein Vorstandsbeschluss ergehen, der generell diese Problematik regelt. Das wird vermutlich in Niedersachsen, die die gleiche Formulierung in ihrer Satzung haben, erfolgen. Eine weitere Alternative wäre der Antrag von Sven, der das Zustimmungserfordernis des Landesvorstands streicht. +
§ 11 Abs. 4 schreibt vor, dass SÄA zwingend ins Wiki eingestellt werden müssen. Unklar formuliert ist dabei, wer hierfür verantwortlich ist. Aus Satz 2 lässt sich jedoch herleiten, dass der Antragsteller die Eintragung vorzunehmen hat. Sonst müsste er ja nicht explizit auch beim Vorstand einreichen. Weiter ist durch den Antragsteller eine Veröffentlichung über die zentrale Mailingliste durchzuführen.
Diese Norm impliziert, dass alle Mitglieder einen Wiki-Account haben, ausreichend damit umzugehen verstehen und an die zentrale Mailingliste angeschlossen sind. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat ungleiche Bedingungen SÄA zu stellen. Das Wiki sollte eher Hilfsmittel als Hindernis sein. Es muss auch Ungeübten eine Möglichkeit gegeben sein, SÄA barrierefrei zu stellen.
(Auch ich habe da so meine „Problemchen“).
Deshalb sollte eine alternative Einreichung von SÄA beim Landesvorstand eröffnet werden. +