Attribut:Antrag
Dies ist eine Eigenschaft des Typs Text.
L
Der Landesparteitag möge beschließen und an geeigneter Stelle im Grundsatzprogramm einfügen:
Wir halten es für wichtig, dass im Bildungsbereich in NRW ein zeitgemäßes Bild von geschlechtlicher Vielfalt und sexueller Identität vermittelt wird. +
Der Landesparteitag möge beschließen, den §8 Abs. 4 wie folgt zu ändern
Neuer Satzungstext
(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen
der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden.
Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen,
Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die
grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden.
Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen
und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt
werden. Änderungen sind hervorzuheben.
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den
ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte. +
Der Landesparteitag möge beschließen:
§6a, (3), Satz eins, wird wie folgt geändert:
''alt:''
Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
''neu:''
Die Einladungsfrist beträgt 56 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
§6a, (4), Satz drei wird wie folgt geändert:
''alt:''
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
''neu:''
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen. +
Der Landesparteitag möge beschließen:
§8 (4) der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen. +
(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag durch die Versammlung vor der Abstimmung mit Zustimmung des Antragsstellers oder seines Bevollmächtigtem geändert werden.Geändert werden können Wörter oder auch ganze Textpassagen durch Streichung, Hinzufügung oder Umformulierung. Die Kernaussage eines Antrages muss dabei bestehen bleiben. Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben.
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte. Zurückgezogene und anschließend übernommene Anträge können nicht geändert werden. +
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landessatzung wird an geeigneter Stelle in §5 um den folgenden Absatz erweitert:
Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §8 Absatz 2 folgende Texte Modular vor dem Wort "Mitglieder" hinzuzufügen:
Modul 1: "stimmberechtigten"
Modul 2: "teilnehmenden"
Werden beide Module angenommen werden diese mit einem "und" verbunden. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §8 Absatz (1) folgende Wörter zu streichen:
''A und B'' +
Der Landesparteitag möge beschließen §8 Absatz (3) den Text:
"''Satzungs- und Programmänderungsanträge können''"
durch den Text:
"''Mit Ausnahme von Positionspapieren können Anträge''"
zu ersetzten. +
Der Landesparteitag möge beschließen die Präambel der Strukturordnung zu Streichen. +
Der Landesparteitag möge beschließen die Texte in §5 Absatz (2), (3) und (4) sowie in §16 Absatz (1) Punkt b) den Satz:
"''Regionalverbände erhalten die addierten Mittel der zusammengeschlossenen Verbände.''" zu streichen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §17 Absatz (3) hinter "''Bankkonten''" das Wort "''soll''" gegen "''und der Buchhaltungskonten der virtuellen Kreisverbände sollen''" auszutauschen. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §20 Absatz (4) das Wort "''Organisationseinheit''" durch "''Arbeitsgruppe''" zu ersetzten sowie den Satz
"''Die Aktivität von Arbeitskreisen wird vom Vorstand über das vorhandensein der Protokolle festgestellt.''" anzuhängen.
Des weiteren wird ein weiter Absatz angehängt mit dem Text:
"''(5) Arbeitskreise verfassen Ergebnisberichte und veröffentlichen diese zeitnah auf der NRW-Organisationsliste wenn eine thematische Position beschlossen wurde.''" +
Der Landesparteitag möge beschließen in §6b Absatz (7) hinter dem Text "''Absatz 13''" den Text "''und Anhang C''" einzufügen und den Text "''Sie umfasst unter anderem Regelungen zu''" streichen.
Zusätzlich wird ein neuer Anhang C erstellt mit der Überschrift "''Vorgaben für die Geschäftsordnung des Landesvorstandes''".
Der Anhang enthält den Text "''Die Geschäftsordnung des Landesvorstandes umfasst unter anderem Regelungen zu''".
Die Unterpunkte in §6b Absatz (7) werden danach an das ende des neuen Anhang C verschoben. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §25 Absatz (1) die Wörter "''kleine''" zu streichen sowie das "''und''" hinter "''Landesverbandes''" durch ein Komma ('','') zu ersetzten.
Des weiteren wird am Ende des Satzes "''und bieten den Spielraum für neue Ideen''" eingefügt. +
Der Landesparteitag möge beschließen in §26 Absatz (1) vor "''Landesverbandes''" den Text "''innerhalb des''" einzufügen sowie den Text "''und somit zur innerparteilichen Willensbildung''" zu streichen.
Zusätzlich werden folgende zwei Absätze hinzugefügt:
"(2) Arbeitskreise dienen als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes.
(3) Mandatsträger sind dazu angehalten die thematisch zuständigen Arbeitskreise in Ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und darüber informiert zu halten." +
Der Landesparteitag möge beschließen:
1. §19 Absatz (1) Punkt d) zu streichen.<br/>
2. in §20 Absatz (3) einen neuen Punkt e) mit dem Text: "die Organisationseinheit sich auflöst oder aufgelöst wird." einzufügen sowie im Punkt d) den Punkt (.) gegen ein Komma (,) zu ersetzten.<br/>
3. in §21 Absatz (1) den Text "bzw. einer Projektgruppe" zu streichen und das Komma (,) hinter "Arbeitskreis" durch ein " bzw." zu ersetzten.<br/>
4. in §21 Absatz (4) die Texte "und Projektgruppe" sowie "oder "PG"" zu streichen und die beiden Komata (,) hinter "Arbeitskreisen" und "AK" jeweils durch ein " bzw." zu ersetzten.<br/>
5. in §22 Absatz (3) den Text "und Projektgruppe" streichen und das Komma (,) hinter "Arbeitskreis" durch ein " und" zu ersetzen.<br/>
6. §28 zu streichen. +
Der LPT möge beschließen, nachfolgenden Punkt in der Satzung zu ändern:
§ 6b – Abschnitt 3:
Alt:
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
Neu:
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
Nicht zur Wahl des Landesvorstands zugelassen sind:
-Mitglieder des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland
-Mitglieder einer Volksvertretung der Länder der Bundesrepublik Deutschland
-Mitglieder, die sich derzeit auf einer Liste zur Landtagswahl, Bundestagswahl oder Wahl des Europaparlaments befinden +
Der Landesparteitag möge beschliessen:
Der Landesverband NRW lehnt es grundsätzlich ab, zum jetzigen Zeitpunkt ein System einzuführen, welches unter zuhilfenahme von Online-Werkzeugen irgendeine Form von verbindlicher Abstimmung umsetzen soll.
Zu diesem Zweck werden aus §8 (2) der Landessatzung die Worte "oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Werkzeug" gestrichen.
'''Modul 1:'''<br/>
Das Thema SMV soll 2014 (mindestens für die Amtsperiode des derzeitgen Landesvorstandes) keine Rolle mehr spielen. Es soll insbesondere keinerlei finanzielle Förderung oder Bereitstellung von IT Infrastruktur aus Landesmitteln stattfinden.
'''Modul 2:'''<br/> Das Thema SMV soll auf Landesebene erst wieder aktiv behandelt werden, wenn es auf Bundesebene neue Entscheidungen oder Entwicklungen zum Thema SMV gibt (z.B. Bestätigung eines Tools, Satzungsänderungen). +
Der Landesparteitag möge beschliessen, der Satzung an geeigneter Stelle einen Abschnitt "Basisentscheid und Basisbefragung" mit folgendem Wortlaut hinzuzufügen:
(Anmerkung 1: Der Text entspricht bis auf die hier durch Streichung bzw Fettschrift kenntlich gemachten Teile dem angenommenen SÄA003 (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/SÄA003) aus Neumarkt.)<br/>
(Anmerkung 2: Die parallel dazu vorgeschlagene Entscheidsordnung weicht deutlich von X011 (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/X011) aus Neumarkt ab.)
(1) Die Mitglieder fassen in einem Basisentscheid einen Beschluss, der einem des '''Landes'''parteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem '''Landes'''parteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen gemäß §6 (2) Nr.11 PartG werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen für Anträge bzw. Abstimmungen gelten sinngemäß auch für Personen bzw. Wahlen.
(2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß §4(4) '''der Bundessatzung''', die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.
(3) Über einen Antrag wird nur abgestimmt, wenn er innerhalb eines Zeitraums ein Quorum von Teilnehmern als Unterstützer erreicht oder vom Bundesparteitag eingebracht wird. Der '''Landes'''vorstand darf organisatorische Anträge einbringen. Konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt können rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht und für eine Abstimmung gebündelt werden. Eine erneute Abstimmung über den gleichen oder einen sehr ähnlichen Antrag ist erst nach Ablauf einer Frist zulässig, es sei denn die Umstände haben sich seither maßgeblich geändert. Über bereits erfüllte, unerfüllbare oder zurückgezogene Anträge wird nicht abgestimmt. Der '''Landes'''parteitag soll die bisher nicht abgestimmten Anträge behandeln.
(4) Vor einer Abstimmung werden die Anträge angemessen vorgestellt und zu deren Inhalt eine für alle Teilnehmer zugängliche Debatte gefördert. Die Teilnahme an der Debatte und Abstimmung muss für die Mitglieder zumutbar und barrierefrei sein. Anträge werden nach gleichen Maßstäben behandelt. Mitglieder bzw. Teilnehmer werden rechtzeitig über mögliche Abstimmungstermine bzw. die Abstimmungen in Textform informiert.
(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen <s>außerhalb des Parteitags</s> erfolgen <s>entweder pseudonymisiert oder</s> geheim. <s>Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen.</s> In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.
(6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den '''Landes'''parteitag beschlossen wird <s>und auch per Basisentscheid geändert werden kann</s>.
'''Modul 1: Änderung der Entscheidsordnung durch den Basisentscheid'''
Abschnitt (6) wird ersetzt durch:
(6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den Landesparteitag beschlossen wird '''und auch per Basisentscheid geändert werden kann'''.
'''Modul 2: An die Arbeit !'''
Regionale und kommunale Gliederungen ausreichender Größe sind aufgefordert, spätestens nach der kommenden Kommunalwahl mit der Gründung von Urnen zu beginnen. Der Landesvorstand ist aufgefordert durch Ausschreibungen (oder sofern nötig & möglich auch durch Wahlen noch auf dem LPT), entsprechendes Personal für die Organisation und Durchführung zu finden und entsprechend zu beauftragen.