Attribut:Begründung
Dies ist eine Eigenschaft des Datentyps Text.
Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.
R
Das Scheitern der derzeitigen Rentenpolitik hat folgende Gründe:
beitragsfremde Leistungen, die nicht ausgeglichen werden die finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein, keine Beamten und Selbständigen, Kapitaleinkünfte sind nicht berücksichtigt) Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden) Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt) Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU) Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt. Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber.
Einzelheiten:
zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung) Einzahlung durch alle in Deutschland lebenden Menschen (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Nichtselbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen ...).
Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung verfassungsgemäß ist oder eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt sein muss. Diese sollte dann aber wesentlich höher als heute (5.600€) sein, oder komplett aufgehoben werden. Aus der Gesamteinzahlung folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung wie heute in der Schweiz ( zur Zeit - Untergrenze 13.920 Schweizer Franken - Obergrenze 27.840 Schweizer Franken p.a. ) für alle Rentenbezieher. Die untere Grenze soll in ihrer Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG) genügen. Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung ...). Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe dem Existenzminimums entspricht und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben).
zu Programmpunkt 2. Betriebliche Zusatzversorgung
Alle Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei.
zu Programmpunkt 3. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert)
Alle in Deutschland lebenden Menschen können eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein. Ein Staatsfonds mit günstigen Gebühren nach schwedischem Modell wird alternativ zu Bank- und Versicherungssparplänen angestrebt.
Allgemeines
Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit teilweise langen Übergangszeiten gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muss durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Die Einberufung einer Kommission zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert. Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge. Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen). Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet. Das Programmpapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Programmantrags entsprachen, aufgenommen. Die Programmpunkte 1-3 können einzeln wirksam werden und damit auch einzeln abgestimmt werden.
zweite Zeile etc.
S
{{{Begründung}}} +
{{{Begründung}}} +
Begründung des Antrages
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Begründung des Antrages
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Begründung des Antrages
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Begründung des Antrages
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Dies ist bereits hinlänglich durch die übergeordneten Gliederungen oder Gesetze geregelt. +
Aktuell enthält der Paragraph nur ein Verweis auf die Landessatzung welches wiederum auf die Bundessatzung weiter verweist.
Diese wurde in angepasster Form hier wiedergegeben. +
Begründung des Antrages
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Begründung des Antrages
zweite Zeile etc. +
Mail vom 23.5.2011 an den LaVo von Simon Weiß:
Hallo,
ich schreibe euch als Landesvorstände bzw. Ansprechpartner für die
LiquidFeedback-Instanzen an, die wir als Berliner Landesverband für euch
auf lqpp.de betreiben.
Wahrscheinlich habt ihr ja schon von der inzwischen geschlossenen
Sicherheitslücke in LF gehört, die es in der Vergangenheit erlaubt
hätte, Accounts zu übernehmen. Ich würde gerne mit euch klären, wie wir
jetzt vorgehen, um die Integrität eurer Instanzen sicherzustellen. Bei
dieser Gelegenheit will ich außerdem gleich die Umstellung auf neue
Nutzungsbedingungen mit abhandeln.
Zur Sicherheitslücke: In der Nacht vom 16. auf den 17. Mai würde eine
Lücke entdeckt, durch die ein Angreifer einen Account mithilfe der
Passwortrücksetzfunktion hätte übernehmen können. Nach Entdeckung wurde
unser Server, auf dem auch eure Instanzen betrieben werden, sofort
heruntergefahren und innerhalb weniger Stunden ein Sicherheitsupdate
eingespielt, dass die Lücke schließt.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Vergangenheit
Accounts übernommen wurden. Daher wurde für die Bundes- und die Berliner
Instanz folgendes Vorgehen beschlossen: Jeder Teilnehmer wird innerhalb
einer Frist angeschrieben und gebeten zu bestätigen, dass er Zugriff auf
seinen Account hat. Accounts, deren Besitzer dies nach Ablauf der Frist
nicht bestätigt haben, werden gesperrt.
Das erscheint uns - abgesehen von einem kompletten Reset - der einzige
sichere Weg, die Integrität des Systems zu gewährleisten. Diese
Möglichkeit steht auch euch zur Verfügung.
Zu den Nutzungsbedingungen: Für die Berliner Instanz wurden vor einer
Weile neue Nutzungsbedingungen (einschließlich Datenschutzerklärung)
beschlossen, die vollständig und rechtssicher sind. Der Plan ist es nun,
für jede von uns auf dem Server betriebene Landesinstanz einen von zwei
Wegen zu gehen:
*Wir sind der Betreiber des Systems; dann läuft es, da wir die Verantwortung dafür übernehmen, unter unseren Nutzungsbedingungen und entsprechenden Konfigurationsoptionen.
*Ihr seid der Betreiber des Systems, und wir administrieren es in eurem Auftrag; dann könnt ihr eigene Nutzungsbedingungen wählen, tragt aber auch die rechtliche Verantwortung.
In wohl jedem Fall ist eine Umstellung der Nutzungsbedingungen
erforderlich. Wieder abgesehen von einem kompletten Reset gibt es dazu
prinzipiell zwei Möglichkeiten. Eine ist ein Prozess, in dem jeder
Teilnehmer innerhalb einer gewissen Zeitspanne die neuen
Nutzungsbedingungen im System akzeptieren kann oder nach Ablauf
automatisch gesperrt wird (diesen Prozess haben wir in Berlin bereits
zweimal durchlaufen). Falls jedoch der weiter oben beschriebene Prozess
durchlaufen wird, um sicherzustellen, dass keine Accounts kompromittiert
sind, würde es sich natürlich anbieten, die Umstellung der
Nutzungsbedingungen gleich mit bestätigen zu lassen.
Bitte lasst mich wissen, welches weitere Vorgehen ihr für eure jeweilige
Landesinstanz für sinnvoll haltet.
Schon kurz nach der Gründung der PIRATEN Bremen (ab Juli 2009) wurden diverse Entwürfe für ein offizielles Logo erstellt. Die bisherigen Entwürfe sind im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite "[[Landesverband_Bremen/Materialien]]" im Abschnitt "[[Landesverband_Bremen/Materialien#Logo-Entw.C3.BCrfe_.28noch_nicht_abschlie.C3.9Fend_gekl.C3.A4rt.2C_Diskussion.29|Logo-Entwürfe (noch nicht abschließend geklärt, Diskussion)]]" einzusehen.
In der Praxis haben sich von diesen Entwürfen nur zwei durchgesetzt. Dennoch blieb das Problem: Je nach dem, wer in der Vergangenheit Werbematerialien erstellt hat, wurde mal dieser oder jener Logo-Entwurf verwendet. Genauer gesagt wurden ohne Abstimmung folgende Varianten bevorzugt:
# Das offizielle Logo der Piratenpartei Deutschland ohne jegliche bremische Zusätze
# Das offizielle Logo der Piratenpartei Deutschland mit Landesumriss, optional ergänzt durch die Domain "piratenpartei-bremen.de"
# Das offizielle Logo der Piratenpartei Deutschland ergänzt mit dem Zusatz "Bremen" unter dem Logo in der Schriftart "Augie"
Für eine einheitliche Präsenz zwecks professionalisiertem Auftreten auf der Website der PIRATEN Bremen, auf Flugblättern, Flyern, Briefköpfen und hoffentlich demnächst auch Kugelschreiber, Luftballons, Fahnen und Flaggen, Kleidungsstücken und Kaffeetassen halte ich es für wichtig, dass sich die PIRATEN Bremen ein offizielles Logo als Bestandteil eines [http://de.wikipedia.org/wiki/Corporate_Design Corporate Design] geben.
Der Landesvorstand der PIRATEN Bremen in seiner auf dem Landesparteitag 2010.1 gewählten Zusammensetzung
hat sich in seiner [[HB:Vorstand/2011-05-02_Protokoll_Vorstandssitzung#Logo|Landesvorstandssitzung vom 2. Mai 2011]] auf den drittgenannten Logo-Entwurf festgelegt.
Der Landesparteitag soll diese Festlegung auf ein Logo entweder bestätigen oder über alle Logo-Entwürfe diskutieren und abstimmen, die unter der Adresse [http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bremen/Materialien#Logo-Entw.C3.BCrfe_.28noch_nicht_abschlie.C3.9Fend_gekl.C3.A4rt.2C_Diskussion.29 http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bremen/Materialien#Logo-Entw.C3.BCrfe_.28noch_nicht_abschlie.C3.9Fend_gekl.C3.A4rt.2C_Diskussion.29] aufgezählt sind.
Ich gebe zu Bedenken, dass ein Logo möglichst einfach gehalten sein sollte und keine komplexen Elemente enthalten sollte, um es auf möglichst vielen Medien wie zum Beispiel auf der Website, auf Flugblättern, Flyern, Briefköpfen, Kugelschreiber, Luftballons, Fahnen und Flaggen, Kleidungsstücken und Kaffeetassen verwenden zu können. Nähere Informationen hierzu gibt's in der deutschen Wikipedia unter [http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenslogo http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenslogo].
Auf dem letzten Bundesparteitag wurde die Schiedsgerichtsordnung verändert. Es müssen DREI Richter und danach in einer weiteren Wahl ZWEI Ersatzrichter gewählt werden.
Siehe auch [[Satzung#Abschnitt_C:_Schiedsgerichtsordnung|SGO §4]] +
Der Wahlkampf war das beherrschende Thema des letzten halben Jahres und hat den Landesverband nachhaltig geprägt. Der kurz darauf folgende Landesparteitag stellt aus meiner Sicht ein Forum dar, in dem eine sachliche Diskussion im Sinne der Piratenpartei Bremen stattfinden sollte. +
1. Durch den Beschluss [[HB:Vorstand/2011-11-21_Protokoll_Vorstandssitzung#TOP_5_Antr.C3.A4ge| A25 vom 21.11.2011]] zur Verteilung der Gelder aus der Parteienfinanzierung werden die Kreisverbände finanziell stark profitieren, wodurch der KV Stadt in Zukunft gute finanzielle Mittel zur Verfügung hat. (A25 kommt nur zum Tragen, wenn dieser Antrag an die KMV angenommen wird)
2. Die Landesgeschäftstelle liegt zentral im Gebiet des KV Stadt und ist von der Nutzung her auch als Geschäftsstelle Bremen zu sehen, der KV Bremerhaven hat allein durch die räumliche Trennung keinerlei Möglichkeiten einer effektiven Nutzung.
Deshalb wäre eine Übertragung an den Kreisverband Stadt die logische Konsequenz.
Der LV und KV-Nord können weiterhin ihren Sitz dort angeben, dies wird durch Zuschüsse auch finanziell abgesichert. +
Die Liquid Feedback Instanz möchte ich zur Ergänzung meiner Beiratsarbeit. Eigene Anträge oder Anträge anderer Fraktionen können zur Zeit nur über die Mailinglisten oder am Stammtisch diskutiert werden. Das Einholen von Meinungsbildern oder das Entwerfen von Gegenanträgen kann eine wichtige digitale Unterstützung der "Einzelkämpfer" in den Beiraten sein und dokumentiert gegenüber der Öffentlichkeit unsere Arbeit. Gleichzeitig entsteht eine Antragshistorie, in der beiratsübergreifend eingereichte Anträge sichtbar werden können. Eine Webinfrastruktur, die möglichst viele Informationen aus den Beiräten übergreifend bereitstellt, historisch aufarbeitet, Abstimmungsergebnisse dokumentiert usw. existiert zur Zeit nicht und dürfte auch ein sehr langfristig und sehr ambitioniertes Projekt sein. Dagegen existiert Liquid Feedback bereits, wenn auch mit Schwächen, und kann zügig zu Nutzung kommen. +
Bisher existiert nur ein mit heißer Nadel gestricktes Wahlprogramm für die Bremische Bürgerschaft. Dieses enthält zwar konkrete Einzelforderungen, ist aber nicht der richtige Ort, um landesspezifische Ausformen unserer grundlegenderen bundespolitischen Zielsetzungen aufzunehmen. Auch können wir in ein Landesparteiprogramm bereits politische Grundentscheidungen aufnehmen, über die in Bremen weitestgehend Einigkeit herrscht und die bisher auf Bundesebene noch nicht behandelt wurden. Selbstverständlich darf das Landesparteiprogramm aber nicht im Widerspruch zum Bundesparteiprogramm stehen. Dieses Konzept wird auch von anderen Landesverbänden, wie beispielsweise Niedersachsen, praktiziert. Um das Landesparteiprogramm mit von einer großen Mehrheit getragenen und gut ausformulierten und durchdachten Positionen zu komplettieren, ist die Zeit bis zum Landesparteitag am 20.05.2012 zu kurz. Deswegen sollte ein Programmparteitag später in diesem Jahr angesetzt werden (Antrag hierzu folgt). +
Um eine programmatische Positionierung auch zwischen Landesparteitagen zu ermöglichen, sollten wir verstärkt zur Entwicklung und zu einem vorläufigen Beschluss auf Liquid Democracy Tools zurückgreifen. Hierdurch würde auch eine programmatische Diskussion auf einem Landesparteitag hoffentlich abgekürzt. So können wir uns auch kurzfristig zu aktuellen regionalen Themen positionieren, ohne die erforderliche Beschlussfassung durch den Landesparteitag auszuhebeln. Indem hier nicht ausdrücklich Liquid Feedback genannt wird, bleibt es dem Vorstand überlassen, ein besser geeignetes Tool auszuwählen. +
Zur 1. Forderung (Interessenkonflikt)
:Der ESM-Vertrag sieht lediglich vor, dass die Direktoren Personen sind „mit großem Sachverstand im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen“ (Artikel 6, Absatz 1), enthält jedoch keine Regelungen zum Ausschluss von Interessenkonflikten.
Zur 2. Forderung (Transparenz)
:Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nur den Regierungen zugänglich gemacht, jedoch nicht der Öffentlichkeit (Artikel 27). Zur Veröffentlichung des „Memorandum of Understanding“ ist keine Regelung im ESM enthalten.
:Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht nur Betroffenen Zugang, deswegen ist zur Klarstellung eine explizite Regelung sinnvoll.
Zur 3. Forderung (Immunität)
:Die Ausgestaltung des Begriffs der Immnunität im ESM ist in Artikel 35 Absatz 2 ESM dem Gouverneursrat übertragen. Der ESM bestimmt bisher nur den Rahmen der Immunitätsregelung. An der konkreten Auslegung muss, wegen des öffentlichen Interesses, öffentliche Mitwirkung gewährleistet sein. +