Attribut:Begründung

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R
Wie es aussieht wird der LV demnächst nur noch 4 oder weniger KV haben, so könnte ein KV jederzeit, zu jedem Punkt, eine Urabstimmung herbei führen. Dies sollten wir durch die Streichung im Vorfeld verhindern.  +
In der bisherigen Form war es dem Landesvorstand nicht möglich selbst Ordnungsmaßnahmen zu verhängen, sondern mußte diese bei dem Bundesvorstand einreichen, der sie für den Landesvorstand verhängen und/oder beim Bundesschiedsgericht einreichen sollte. Da das in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend funktionierte, stelle ich diesen Antrag. Ordnungsmaßnahmen sind in der bisherigen Fassung nicht definiert, auch das wird mit diesem Antrag korrigiert.  +
Die Möglichkeit, eine Urabstimmung durch KVs herbeizuführen, bleibt erhalten, wird aber dahingehend verschärft, daß nicht nur ein Viertel, sondern auch mindestens zwei KV diesen Antrag unterstützen müssen.  +
Bei Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen hat man nur sehr wenig Zeit die Wahlvorschläge einzureichen. Bei vergangenen Wahlen nach Art.39 GG 1-4 mussten diese 34 Tage vor Wahltermin abgegeben werden. Dies bedeutet, man hat für die AV und eventuell für das Sammeln von Unterstützerunterschrift nur 26 Tage Zeit. Daher muss der AV-Termin so früh wie möglich stattfinden. Sollte der Wahltermin schon früher feststehen, kann ja eine frühzeitigere Einladungsfrist genutzt werden.  +
zu §4.1.4 (c) - Dies würde bedeutet dass bei nur 4 KV in unserem LV 1 KV eine SDMV einberufen könnte. Siehe hier auch SÄA 2017.2/003 <br> Zu §4.1. (4a) a) Dies wurde bei Annahme von SÄA2017.2/001 schon auf den Vorstand übertragen. Abstimmungsleitung ist Teil des LaVo. b) - Die SDMV bei nur einem Antrag wird hier ebenfalls in die Hände des LaVo gelegt. Dieser entscheidet ob der Antrag so wichtig ist dass er gegebenenfalls auch alleine abgestimmt werden soll. Eine SDMV z.B einzuberufen wenn es um einen Antrag geht der auch auf einem der folgenden LPT abgestimmt werden könnte, würde der SDMV nicht gut tun.  +
Da ein Landesvorstand die unter Punkt 2b und 6 in §4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)] angegebenen Pflichten wahrnehmen muss, darf ihn die Mitgliedschaft in einer anderen Partei dort nicht vor Interessenskonflikte stellen. Daher ist diese auszuschließen. Der Antrag soll auf der LMV 18.1 abgestimmt werden.  +
Am 26. Mai 2018 haben sich rund 100 Menschen in Frankfurt am Main zu einer ganztägigen Arbeitstagung getroffen, um gemeinsam ein Positionspapier auszuarbeiten, das die Rahmenbedingungen eines zukünftigen emanzipatorischen Grundeinkommens definieren soll. Der Text dieses Positionspapiers ist unter [https://digibge.wordpress.com/2018/06/13/unser-positionspapier-2/] abrufbar. Das Anliegen des Textes ist es, einen inhaltlichen Standort zu bestimmen, von dem aus eine politische Intervention in die Diskussion um ein Grundeinkommen auf dem Hintergrund der Digitalisierung möglich ist. Die Piratenpartei Deutschland ist eine der wenigen Parteien in diesem Land, die sich klar für ein bedingungloses Grundeinkommen ausspricht. Siehe Grundsatzprogramm. Die Piratenpartei muss sich deshalb aktiv an der politischen Gestaltung eines Grundeinkommens beteiligen und klare Positionen beziehen, auch im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Wähler und Wählerinnen in unserem Land. Das vorliegende Positionspapier enthält nach meiner Auffassung wesentliche Bestandteile piratiger Politik und widerspricht an keiner Stelle unseren politischen Zielen. Deshalb ist dieses Papier vom Landesverband der Piratenpartei Rheinland-Pfalz mit zu unterstützen.  +
Die USA könnenseit der Wahl von Präsident Trump nicht länger als verlässlicher Bündnispartner angesehen werden. Völkerrechtlich verbindliche Verträge werden einseitig über Nacht für ungültig erklärt, Staaten werden erpresst, die hohe Diplomatie ist am Ende. "America first" bedeutet offensichtlich nicht nur die einseitige Kündigung von Handelsabkommen und der Aufbau von Zollschranken, auch Bündnisverpflichtungen der USA sind zwischenzeitlich so zu bewerten, dass sie obsolet werden, sobald die US-amerikanische Regierung keinen besonderen Nutzen darin mehr sieht, was praktisch jederzeit geschehen kann. Die Truppenpräsenz bedeutet daher nicht länger höhere Sicherheit für die Bundesrepublik, sondern lediglich die jederzeitige Möglichkeit von völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen von deutschem Boden aus, das Ausspionieren von "Freunden" und die jederzeitige Gefahr, dass Deutschland in militärische Abenteuer der USA hineingezogen werden. Die Bundesrepublik hat sich fortan darauf einzustellen, gemeinsam mit den europäischen Partner selbst für ihre Sicherheit zu sorgen.  +
Die Art und Weise, wie die selbsternannten Erben Mussolinis mit der Seenotrettung umgehen, ist völlig untragbar. Selbst sogenannte "Wirtschaftsflüchtlinge", sofern es solche geben sollte, kommen nach Europa, um für ihren Lebensunterhalt zu arbeiten. Die italienischen Populisten hingegen möchten ihre Machtbasis offensichtlich durch von Resteuropa zu finanzierenden Wohltaten für das italienische Volk sichern. Wer die italienische Lira noch kennenlernen durfte, kann sich recht gut vorstellen, wie Italiens Geld-und Haushaltspolitik der Zukunft aussehen wird. Während man Griechenland erhebliche Zumutungen und harte Einschnitte abgefordert hat, soll Italien offenbar für seine Misswirtschaft durch den Steuerzahler belohnt werden. Italiens Populisten sollen sich daher die Finanzierung milden Gaben, die sie unters Volk bringen möchten, am Markt zu Marktpreisen besorgen müssen, ohne darauf hoffen zu dürfen, dass die EZB die maroden Anleihen aufkaufen wird. Es besteht keinerlei Anlass, mit der Einleitung des Defizitverfahrens gegen Italien zu zögern!  +
Es kann nicht sein, dass der Verbraucher die Kosten dafür übernimmt, dass einige Bundesländer so gar keine Anstrengungen unternehmen wollen, ihre Energieversorgung in die eigenen Hände zu nehmen. Wenn z.B. Bayern Windkraft- und Solaranlagen als Landschafts-Verschandelung versteht, während sich Skitrassen und alles, was den Tourismus fördert, harmonisch in die Landschaft einfügen, soll es sich in Sachen Stromversorgung vertrauensvoll an seine europäischen Nachbarländer wenden, die sicherlich gerne bereit sind, zu marktgerechten Preisen Energie jeder Art zu liefern! Sollte dafür eine andere eine Netzinfrastruktur erforderlich sein, müssen die (in diesem Fall) die bayrischen Verbraucher schultern.  +
Die Steuerzahler werden ohnehin dazu herangezogen werden, die Haushaltslöcher zu stopfen, die durch den Brexit entstanden sind. Die öffentlichen Überlegungen von britischen Regierungsvertretern, fällige Zahlungen auszusetzen und gemäß einer Empfehlung von US-Präsident Trump als Druckmittel für "Nachverhandlungen" zu nutzen, bedürfen eines klaren Zeichens der Politik. Die Aussetzung der o.g. Zahlungen durch die EU wären eine klare Botschaft, um derartigen Absichten entgegenzutreten.  +
Der Einsatz obiger Waffensysteme ist hochproblematisch und wird gerne verharmlost. So haben sich Taser bereits mehrfach als tödlich erwiesen, während ihr Einsatz mit geringerer Hemmschwelle praktiziert werden soll. Daher ist auf diese besser ganz zu verzichten.  +
Die altersunabhängige Wahlteilnahme wurde bereits auf der LMV 2013.1 beschlossen, aber bei der redaktionellen Wahlprogrammbearbeitung vor der letzten Landtagswahl nicht explizit übernommen. Dies soll mit diesem Antrag - unter Beibehaltung der verkürzten Programmfassung - nachgeholt werden: https://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.2/016/Wahlrecht_ab_Geburt  +
Steuern dürfen laut dem Steuerrecht nicht zweckgebunden verwendet werden, also könnte der Staat die CO2 Einnahmen auch dazu nutzen, um neue Autobahnen für immer größere und schnellere KFZ zu bauen.  +
Die Politik lebt vom mitmachen! Wenn Themen sehr schnell aktuell werden, ist es als Landesverband schwierig Aussagen zu treffen wie die Piratenpartei Rheinland-Pfalz zu diesem Thema steht wenn es dazu keine Meinung im Programm gibt. Dies macht uns langsam, oder diejenigen die dann zum Beispiel eine Stellungnahme auf der Webseite schreiben können oft nur die eigene Meinung äußern Durch das virtuelle Meinungsbild können wir diese Problematik abmildern. Außerdem zeigt es auch nach außen ein Bild, dass Mitglieder eingebunden werden. Gerade vor Wahlen würde dies auch Kandidaten eine Unterstützung bei den eigenen Äußerungen geben. Wichtig ist die Schnelligkeit, die weder ein Präsenz-Parteitag, noch ein Online-Parteitag bieten kann.  +
Der Antrag hilft den Landesverband flexibler und vor allen Dingen schneller auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Kosten für den Landesverband und für die Mitglieder werden eingespart. Der Landesverband Brandenburg hat bereits gezeigt das Onlineparteitage funktionieren.  +
Die letzten Monate haben gezeigt das einige Mitglieder bzw. Beisitzer des Vorstands es nicht geschafft oder gewollt haben regelmäßig an den Vorstandssitzungen und anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies hat wiederholt dazu geführt hat das wichtige Themen verschoben oder gar nicht behandelt werden konnten. Mit den bevorstehenden Doppelwahlen zur LTW und BTW 2021 wäre diese Art von handlungsunfähigkeit fatal. Um dies zu verhindern soll obiger Text in die Satzung aufgenommen werden um zumindest potentielle Kandidaten auf diese Problematik aufmerksam zu machen und damit hoffentlich eine Handlungsunfähigkeit des Landesvorstands zu vermeiden. Bitte diesen Antrag vor den Wahlen behandeln da es sich um ein akutes Problem handelt!  +
Das Programm wurde aktualisiert und anhand der Neuregelungen überprüft und diese eingepflegt. Fachliche Begründung erfolgt mündlich. Nachfolgend die Einzelnen Änderungen zur besseren Verständnis über den Umfang der Änderung im Vergleich zum alten Programm. '''Modul 1''' Änderungen im Einzelnen: In § 5.1.1 erfolgt einer Rechtschreibkorrektur "ein freier Zugang" wird ersetzt durch "einen freien Zugang" In § 5.1.1 soll als Satz 2 nachfolgender Satz eingefügt werden: "Eine Lehrmittelfreiheit an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Ziel". '''Modul 2''' Neu eingefügter Punkt '''Modul 3''' Änderungen im Einzelnen: In Punkt 5.1.2 soll der Programmpunkt des 5.1.6 des ursprünglichen Programms "Individuelle Förderung" eingefügt.werden In dem Programmtext des alten 5.1.6 und neuen 5.1.2 soll vor dem Wort Förderunterricht das Wort "staatlich bezahlten" eingefügt. '''Modul 4''' In dem Satz 1 soll das Wort "Schulen" durch das Wort "Grundschulen" ersetzt werden '''Modul 5''' Änderungen im Einzelnen In Absatz 1 hinter Satz 5 der Satz "Dieser sollte religionsübergreifend angelegt sein." eingefügt werden. In Absatz 2 soll der Satz 2 "Der Religionsunterricht soll ergänzend auf spezielle Aspekte einer einzelnen Religion und Konfession eingehen." gestrichen werden. '''Modul 6''' Änderungen im Einzelnen Die Überschrift des 5.2.1 "Kinderbetreuuung" soll durch die Überschrift "Frühkindliche Bildung und Erziehung" ersetzt werden. Satz 1 des alten Programmtext "Die Kinderbetreuung ist ein wichtiger Teil der frühkindlichen Bildung" soll gestrichen werden. In Satz 5 "Eine Kindergartenpflicht und das Betreuungsgeld lehnen wir ab" sollen die Worte "Kindergartenpflicht und das" gestrichen werden und der Satz wir folgt formuliert werden "Ein Betreuungsgeld lehnen wird ab". Hinter Satz 5 soll folgender Satz hinzugefügt werden " Die Ausbildung der Erzieher sollte finanziert werden und Kitas sollten bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. Durch mehr Personal kann der Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen und damit die Belastung gesenkt werden." In den Satz "Eine gesunde Verpflegung der Kinder muss sichergestellt werden. In Gemeinden, in denen zu wenig Kinder für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung vorhanden sind, sehen wir staatlich finanzierte Tageseltern als eine sinnvolle Ergänzung an." soll hinter finanzierte das Wort "qualifizierte" eingefügt werden. '''Modul 7''' Satz 1 "Eltern sollen Kindergärten und Kindertagesstätten für ihre Kinder frei wählen können. " gestrichen werden. '''Modul 8''' Unter 5.2.3 soll Satz 2 "Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleich zu stellen." wegen einer inhaltlichen Dopplung gestrichen werden. '''Modul 9''' Unter 5.2.4 soll nachfolgender Satz als Satz 3 hinzugefügt werden "Die durch eine Zusatzqualifikation am besten befähigten Lehrenden sollen an die schwierigsten Einrichtungen kommen können und dementsprechend bezahlt werden." '''Modul 10''' Nach Satz 5 soll folgender Satz " Es sind räumlich, personell und finanziell passende Möglichkeiten für eine gelungene Inklusion zu schaffen." eingefügt werden. Nach Satz 7 des Ursprungsprogramms soll nachfolgender Satz "In Zukunft soll eine inklusive Schule zum Regelfall werden. Eine gute Umsetzung des Inklusionsgedanken ist für alle ein Gewinn" eingefügt werden. '''Modul 11''' In Satz 6 "Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. " soll das Wort "Projektlernen," vor Lernfelder eingefügt werden. '''Modul 12''' Der Text unter dem Programmpunkt alternative Schulformen wird gestrichen und durch nachfolgenden Text ersetzt werden. "Schule sollte durch die Aufspaltung von Grundschule, Förderschule, Gesamtschule, Realschule und Gymnasium nicht separierend wirken. Vielmehr sollte das Konzept der Gesamtschule gefördert werden, um eine inklusive Gesellschaft und den Umgang mit Diversität zu fördern. Die Schüler sind dabei individuell zu fördern. '''Modul 13''' An das Ende des Programmtextes 5.2.8 wird folgender Satz eingefügt: "Anwesenheitslisten oder Fristen für den Abschluss des Studiums sprechen unserer Auffassung von intrinsisch motiviertem Lernen entgegen." '''Modul 14''' Als Satz 3 soll nachfolgender Satz hinzugefügt werden " Die Erzieher*innenausbildung soll grundsätzlich vergütet werden. Die Bezahlung für das Referendariat soll angehoben und befristete Stellen sollen vermieden und im Einzelfall begründet werden." '''Modul 15''' Hinter Satz 1 soll folgender Satz "Wir fordern deshalb eine erhöhte Partizipation der Lernenden und Lehrenden an den Prozessen innerhalb der Einrichtungen." eingefügt werden. Hinter Satz 3 des Ursprungstextes soll folgender Satz " Es sollen die Kompetenzen eines gesunden Konsumverhaltens vermittelt werden." eingefügt werden. '''Modul 16''' Der Programmpunkt 5.4.2 Ernährung, Bewegung, Gesundheit soll unter 5.4.3 behandelt werden. Als Überschrift wird in Punkt 5.4.2."Ernährung, Bewegung, Gesundheit" gestrichen und mit "Umgang mit psychoaktiven Substanzen" ersetzt. Der Programmtext des ursprünglichen Punkt 5.4.2 wird unter 5.4.3 geschoben. Als Neuer Text des 5.4.2 wird "Ab der 7. Klasse soll flächendeckend der angemessene Umgang mit Genussmitteln gelehrt werden. Hier wird auf einen sachgemäßen Konsum und einen Substanzenmissbrauch aufmerksam gemacht und dies deutlich geschult." eingefügt. '''Modul 17''' Der Punkt 5.4.3 Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung des alten Programm soll unter 5.4.4 samt Überschrift verschoben werden Hinter den Satz des alten Programmtext unter 5.4.2 "Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden." soll nachfolgender Satz eingefügt werden "Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen soll Bewegung und Sport in den Schulalltag integriert und nicht als einzelnes Fach outgesourct werden. Spaß an Bewegung und Konzepte für Bewegung im Unterricht müssen gefördert werde." Der Satz "Ob sich ein Schüler letztendlich für Leichtathletik, Teamsport oder Kraftsport entscheidet, soll seine persönliche Entscheidung sein." soll gestrichen werden. Im Satz "Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention aufgeklärt werden." wird hinter das Wort Suchtpräbvention das Wort "altersgemäß" eingefügt. '''Modul 18''' Der Programmpunkt 5.4.4 soll unter 5.4.5 geführt werden. In Satz 2 "Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Manipulation und Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik." werden die Worte "Manipulation und" gestrichen. '''Modul 19''' Als Schlußsatz soll ". Dies kann beispielsweise durch freien Zugang an den Volkshochschulen oder Universitäten ermöglicht werden." eingefügt werden '''Modul 20''' In Satz 3 "Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen." soll nach "Schülervertetung" die Worte "oder Schüler-/ Kinderparlament" eingefügt werden. '''Modul 21''' Der Text "Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt." soll gestrichen werden. Es soll der nachfolgende Text unter einem zusätzelichen Bulletpoint "Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde bei der SV oder Elternvertretung, bei größeren Problemen an die Stufen- und Schulleitung eingereicht werden" eingefügt werden. '''Modul 22''' Die Überschrift und Text des alten 5.8 E-Learing soll unter 5.8.1 verschoben werden. Als Neue Überschrift soll unter 5.8 das Wort "Digitalisierung" eingefügrt werden. Nachfolgender Text soll unter dem Punkt 5.8 eingefügt werden. "Die Digitalisierung der Gesellschaft beginnt in den Bildungseinrichtungen. Hierzu sollen Schulen umfassend mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet aber auch mit der nachhaltigen Qualifizierung des Personals betreut werden. Es ist in allen schulischen Inhalten auf einen kompetenten Umgang mit Medienkritik, Medienkunde, Mediengestaltung und Mediennutzung hinzuwirken." '''Modul 23''' Die Überschrift und der Text unter 5.8.1 Gamification soll unter 5.8.2 verschoben werden. In Satz 2 des alten Programmtext von 5.8 soll hinter das Wort Hörsaal " in angemessenem Maß teilweise ersetzt werden kann" eingesetzt werden. '''Modul 24''' Die Programmpunkte können ersatzlos gestrichen werden, da es Neuregelungen in dem Bereich gibt und die Punkte so keinen Sinn mehr machen. '''Modul 25''' Der Punkt 5.9.3 soll unter 5.9.1 geführt werden Als letzter Satz soll nachfolgender Satz hinzugefügt werden "Auch thematisch sollen Menschen aus dem Feld der Inhalte in die Schule einbezogen werden: Bauern, Wissenschaftler, Krankenpfleger*innen, Programmierer*innen, Gärtner*innen usw. Diese sollen einen realitätsnahen Einblick in das Feld des Handelns ermöglichen und durch eine angemessene Ausbildung für den Umgang mit Lernenden ausgebildet werden. Hierbei können auch Vereine mit einbezogen werden" '''Modul 26''' Die Überschrift 5.9.4 soll unter 5.9.2 Kleinere Schulklassen und Kita Gruppen eingefügt werden. Der Text des alten 5.9.4 soll gestrichen werden Der nachfolgende Text soll eingefügt werden "Es ist wünschenswerte möglichst kleine Lerngruppen zu schaffen, sodass eine individuellere Förderung möglich ist. Diesbezüglich muss der Beruf der Erzieher- und Lehrer*innen durch attraktivere Arbeitsbedingungen, wie höheres Gehalt, bürokratische Entlastung und eine bezahlte Ausbildung interessanter werden." '''Modul 27''' Der Text des 5.10 soll gestrichen werden und durch den nachfolgenden ersetzt werden"Überfüllte Lehrpläne sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Schulen sollten pädagogisch eigenständiger handeln und flexibler bei der Inhaltsgestaltung sein können.Abschlussprüfungen sollten weniger Gewicht haben und stattdessen die Entwicklung der Lernleistung im Vordergrund stehen.Zusätzlich soll die Dauer der Grundschule auf sechs Jahre erhöht werden. Erst ab dem Alter von etwa 12 Jahren kann die weitere geistige Entwicklung des Kindes genauer betrachtet werden. Das Gehalt der Grundschullehrer soll erhöht werden um den somit gesteigerten Bedarf decken zu können." '''Modul 28''' Neu eingefügt '''Modul 29''' Neu eingefügt '''Modul 30''' Neu eingefügt.  
Das Parteiengesetz fordert lediglich mindestens drei Mitglieder im Parteienvorstand. Dieses wird in der Landessatzung umgesetzt, indem die Positionen Gensek und PolGF optionalisiert, und die Mindestgröße auf drei Personen reduziert sowie die Beschlußfähigkeit entsprechend auf zwei angepaßt werden. Daneben wird dem Restvorstand bis zur Neuwahl eine kommissarische Weiterführung ermöglicht.  +