Attribut:Zusammenfassung
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B
Führt eine explizite Regelung für die Wiederaufnahme von von der Partei ausgeschlossenen Piraten, und solche die während eines laufenden Ausschlussverfahrens ausgetreten sind, ein. Füllt eine Regelungslücke. +
Änderungen an der Schiedsgerichtsordnung um auch in den nächsten 13 Monaten ein handlungsfähiges Bundesschiedsgericht zu sichern +
Abwesende sollen sich per Audio/Videokonferenz und Urnen oder offener Abstimmungen (ggf. auch per Basisentscheid) am Parteitag beteiligen können +
Der Basisentscheid soll wie der Bundesparteitag rechtlich verbindlich das Parteiprogramm mit einer 2/3 Mehrheit ändern können +
Die von der Piratenpartei erstatteten Reisekosten sind an geeigneter Stelle maschinenlesbar zur Verfügung zu stellen +
Regelung der Wiederaufnahme von ausgeschlossenen Mitgliedern, Mitgliedern die ihr PAV umgehen wollen indem sie aus- und wieder eintreten und Personen, die schon einmal abgelehnt worden sind +
Aufnahme der Möglichkeit, Geldstrafen gegen Gliederungen zu verhängen +
Einführung einer Stichtagsregelung, die dazu dient, dass die beitragserhebenden Gliederungen sich darum bemühen, die ausstehenden Mitgliedsbeiträge schneller beizutreiben. Quoren werden realistischer. +
Inklusion in der Piratenpartei - auch Menschen, die nicht rauchen wollen oder können, sollen überall mitmachen können +
die Piratenpartei soll nur noch Geldspenden von natürlichen Personen bis zu einem gewissen Betrag pro Kalenderjahr annehmen +
Alle Schiedsgerichte werden aktuell mindestens einmal im Kalenderjahr neugewählt. Dieser Antrag verlängert das auf zwei Jahre und gibt den Landesverbänden die Möglichkeit eigene Amtszeiten festzulegen. +
Das Mindestalter für den Beitritt bei der Piratenpartei Deutschland soll von 16 Jahren auf 14 Jahre abgesenkt werden. +
Der Bundesvorstand kann dynamisch auf 6 bis 9 Ämter verändert werden, welchen klare Geschäftsbereiche zugeordnet sind +
Landesverbände können zusammen auch einen Bundesparteitag beantragen. Weitere Bugfixes für die Einberufung von Parteitagen. +
Es sollen Vorgaben zur Veröffentlichung von verhängten Ordnungsmaßnahmen gemacht werden. +
1/3 Geschlechterquote für Gremien und Listen +
50% Geschlechterquote für Gremien und Listen +
Festlegung einer Mindesgröße für die Gründung von Untergliederungen +
Die Regelungen der ZPO zur Zulässigkeit von Befangenheitsanträgen sollen zwecks Verfahrensbeschleunigung wieder in die SGO integriert werden. +
Bundesvorstand als zweites Augenpaar für Mitgliedsanträge von bereits früher abgelehnten Personen. +