Attribut:Begründung

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L
Das sogenannte "Geistiges Eigentum" ist ein Kampfbegriff einer Interessengruppe zur Durchsetzung ihrer Ziele gegenüber der Allgemeinheit. Er wird zwar unter Juristen verwendet, jedoch wird er politisch massiv missbraucht und muss deshalb ebenso politisch abgelehnt werden. Der Begriff geht am Kern der Sache vorbei. So besitzt ein Urheber zwar das Eigentum an den Urheberrechten seiner Werke, jedoch handelt es sich dabei nur um ein begrenztes Monopolrecht. Hier den Eigentumsbegriff direkt anzuwenden, lässt das Urheberrecht - wahlweise das Patentrecht oder ähnliche rechtliche Regelungen - außen vor. Damit übergeht man angenehm deren Besonderheiten und vor allem ihre Einschränkungen, etwa die Laufzeiten, welche beim herkömmlichen Eigentumsbegriff so nicht existieren. Das hinter dem „Geistigen Eigentum“ stehende Denkschema gefährdet die Wissens- und Informationsgesellschaft, da sie Einzelnen aus Prinzip exklusive Rechte an Gedankengut zuweist. Dies kann zwar in einem bestimmten Rahmen sinnvoll sein (etwa bei Urheberrecht und Patenten), muss jedoch maßvoll und umsichtig geschehen, da sonst die Allgemeinheit unverhältnismäßig benachteiligt wird. Es gibt den für diesen Zweck passenden und schon lange existenten Begriff „Immaterialgüterrecht“ als geeigneten Ersatz. Zu den Forderungen im Bildungsbereich: der Begriff soll nicht "zensiert" werden, aber es soll eine kritische Betrachtung dieser Argumentation stattfinden sowie Sachunterricht zum Immaterialgüterrecht.  +
Nicht das Alter, sondern allein die Kompetenz soll der Grund für eine Kandidatur einer Person sein.  +
Diese Anträge entstanden vor der dem Programmentwicklungskonzept und waren für das Landeswahlprogramm gedacht. Sie eignen sich ohne weiteres als Positionspapiere, da sie sehr ausführlich sind und auch eine Begründung enthalten. Durch den Beschluss als Positionspapier können die Inhalte der Beschlüsse ins Wahlprogramm einfließen. Die betroffenen Anträge stammen ausschließlich vom Urheber dieses Antrags. Dieser Antrag dürfte eine 2/3-Mehrheit benötigen, da die umdeklarierten Programmanträge mit selbiger beschlossen wurden. Siehe auch http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bayern/Landeswahlprogramm http://wiki.piratenpartei.de/Archiv:Antragsfabrik_Bayern/Identifikation_von_Polizeikräften<br/> http://wiki.piratenpartei.de/Archiv:Antragsfabrik_Bayern/Software_in_der_öffentlichen_Verwaltung<br/> http://wiki.piratenpartei.de/Archiv:Antragsfabrik_Bayern/"Neue"_Grundrechte  +
"Die Erfurcht vor Gott sollte keineswegs mehr ein notwendiger Bestandteil im bayrischen Erziehungs- und Unterrichtswesen sein. Die Achtung der religiösen Überzeugung ist nicht unwichtig, sollte allerdings nicht vor der Würde des Menschen aufgelistet sein. ( http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm )  +
Seit dem 13. März 2003 gelten in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen bezüglich des Ladenschlussgesetz. 2006-2007 haben die meisten Bundesländer ihre Ladenschlussgesetze auf 0-24 Uhr angepasst. Dies sollte so auch in Bayern geschehen. Der Antrag der CSU scheiterte aber an einem Gleichstand bei einer parteiinternen Abstimmung. Nach der Alleinherrschaft der CSU wollte die FDP das neue Ladenschlussgesetz verabschieden lassen, scheiterte aber in den Verhandlungen mit der Union. Wir Piraten setzen uns für die größtmögliche Freiheit im Einzelhandel ein. Der Freistaat darf sich in wirtschaftlicher Hinsicht nicht selbst einschränken. Verbraucher bekommen die Möglichkeit, zu späteren Uhrzeiten einkaufen zu können. Verlängert werden die Öffnungszeiten der Unternehmen nur, wenn eine Rentabilität zu erwarten ist. Für Tankstellen gilt heute schon eine Ausnahmeregelung, sodass sie Lebensmittel/Verbrauchsgüter auch nach dem offiziellen Ladenschluss (20 Uhr) verkaufen dürfen. '''Konkurrierende Anträge: ''' *http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Anpassung_des_Ladenschlussgesetzes_f%C3%BCr_kleine_Unternehmen *http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Verl%C3%A4ngerung_der_Laden%C3%B6ffnungszeiten_bis_22_Uhr  +
Seit dem 13. März 2003 gelten in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen bezüglich des Ladenschlussgesetz. 2006-2007 haben die meisten Bundesländer ihre Ladenschlussgesetze auf 0-24 Uhr angepasst. Dies sollte so auch in Bayern geschehen. Der Antrag der CSU scheiterte aber an einem Gleichstand bei einer parteiinternen Abstimmung. Nach der Alleinherrschaft der CSU wollte die FDP das neue Ladenschlussgesetz verabschieden lassen, scheiterte aber in den Verhandlungen mit der Union. Wir Piraten setzen uns für die größtmögliche Freiheit im Einzelhandel ein. Der Freistaat darf sich in wirtschaftlicher Hinsicht nicht selbst einschränken. Verbraucher bekommen die Möglichkeit, zu späteren Uhrzeiten einkaufen zu können. Verlängert werden die Öffnungszeiten der Unternehmen nur, wenn eine Rentabilität zu erwarten ist. Für Tankstellen gilt heute schon eine Ausnahmeregelung, sodass sie Lebensmittel/Verbrauchsgüter auch nach dem offiziellen Ladenschluss (20 Uhr) verkaufen dürfen. Wir möchten vorallem die kleinen Unternehmen mit dieser Neuregelung stärken. '''Konkurrierende Anträge: ''' *http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Anpassung_des_Ladenschlussgesetzes *http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Verl%C3%A4ngerung_der_Laden%C3%B6ffnungszeiten_bis_22_Uhr  +
Viele Piraten können/wollen aus unterschiedlichen Gründen nicht an Parteitagen teilnehmen. Manche haben schlicht nicht genug Geld, andere müssen arbeiten oder haben andere wichtige Gründe. Gerade in einer basisdemokratischen Partei ist es aber notwendig sicher zustellen, daß jeder immer mitbestimmen kann. Die Delegation ist besonders einfache und jederzeit umsetzbare Methode. Die hier vorgeschlagene Variante orientiert sich an LQFB. Außerdem werden sich Antragsteller um Delegiertenstimmen bemühen und somit ihre Anträge öfters vor Ort diskutieren. Das sollte auch zur Mobilisierung der Partei beitragen.  +
Das Arbeitsrecht ist in zahllosen arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzen und Verordnungen völlig zersplittert und dadurch für den rechtsuchenden Bürger vollkommen unübersichtlich. Hinzu kommt, dass die rechtliche Situation für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nicht einmal anhand der Gesetzeslektüre erkennbar ist, sondern in weiten Bereichen durch das Richterrecht geprägt. Das macht die Lage noch unübersichtlicher.<br> Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind regelmäßig nicht in der Lage, ohne Zuhilfenahme teueren Expertenwissens ihre rechtliche Situation zu beurteilen.<br> Eine Regelung aus einem Guss könnte nicht nur die Transparenz für die Bürger erhöhen, sondern eine Vielzahl von teils überflüssigen teils widersprüchlichen Vorschriften entbehrlich machen.<br> Das Ziel, die bestehenden Unzulänglichkeiten zu beseitigen, ist immer wieder von allen politischen Akteuren anerkannt worden. So hatte bereits Bundeskanzler Willy Brandt in seiner ersten Regierungserklärung vom 28.10.1969 angekündigt, dass die Bundesregierung zur Verwirklichung des „… Verfassungsauftrags das unübersichtlich gewordene Arbeitsrecht in einem Arbeitsgesetzbuch zusammenfassen“ und eine Regierungskommission zur Kodifizierung eines Arbeitsvertragsgesetzbuches einsetzen werde. Das auf Basis der Kommission erarbeitete „Allgemeine Arbeitsvertragsrecht“ bestehend aus 130 Paragraphen wurde jedoch nie Gesetz.<br> Auch Artikel 30 Abs. 1 (1) des Einigungsvertrages von 1990 hat sich der Gesetzgeber zu einer Neukodifizierung verpflichtet. Demnach ist es Aufgabe, „… das Arbeitsvertragsrecht sowie das öffentlichrechtliche Arbeitszeitrecht einschließlich der Zulässigkeit von Sonn-und Feiertagsarbeit und den besonderen Frauenarbeitsschutz möglichst bald einheitlich neu zu kodifizieren, …“.<br> Trotz aller Mahnungen und Erinnerungen u. a. durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte, des deutschen Juristentages, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die 1993 einstimmig die Vorlage eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzes angemahnt hatte oder der Bundesratsinitiativen der Länder Sachsen und Brandenburg sind seither wiederum fast 20 Jahre ergebnislos verstrichen.<br> Zwischenzeitlich hat sich die Bertelsmann-Stiftung der Thematik angenommen und unter Federführung der renommierten Arbeitsrechtler Martin Henssler und Ulrich Preis einen beachtlichen Diskussionsentwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz entwickelt, der als hervorragende Grundlage für die längst notwendige transparente und verständliche Regelung des Arbeitsrechts dienen kann.<br> Bedenken wir: Alle Menschen haben irgendwann einmal in seinem Leben Kontakt zur Arbeitswelt, manche länger, manche kürzer, manche direkt, manche indirekt, die einen in Abhängigkeit, die anderen unabhängig. Das Thema "Arbeit" betrifft folglich jeden Menschen. Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet dieser enorm wichtige gesellschaftliche Bereich so unübersichtlich und unverständlich geregelt ist.<br> Die Piratenpartei als Partei der Transparenz, Gerechtigkeit und Vernunft sollte bei der Schaffung einer vernünftigen und verständlichen Regelung in der Öffentlichkeit eine treibende Rolle spielen.<br> URL zum Diskussionsentwurf: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-A3568449-04E4C407/bst/xcms_bst_dms_23218__2.pdf  
In Bayern benötigen Asylanträge besonders lange und die Bedingungen für AsylbewerberInnen sind besonders schlecht. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind für wenige Monate gedacht, allerdings sind viele bereits Jahre dort. Inder Gemeinschaftsunterkunft Würzburg gab es dieses Jahr bereits einen Selbstmord, mehrere Bewohner traten diese Woche in den Hungerstreik, manche warten bereits 5 Jahre.<br> http://www.sueddeutsche.de/bayern/asylbewerber-im-hungerstreik-verzweifeltes-aufbegehren-1.1312992  +
Das Wahlrecht ist geprägt von großer Formenstrenge; die Zulassung zu einer öffentlichen Wahl erfordert daher eine Vielzahl streng formal geregelter Rechtsgeschäfte wie z.B. * Beteiligungsanzeigen (je eine für Bundestags- und Landtagswahlen, sieben für die Bezirkstagswahlen); * Ladungen zu Kandidatenaufstellungen (46 für Bundeswahlen und mindestens 97 Versammlungen für die Bayernwahlen), * Dokumentation dieser Aufstellungsversammlungen, * Einreichen der Wahlvorschläge (für Bayernwahlen sieben Wahlkreisvorschläge samt Unterstützungsunterschriften, für die Bundestagswahlen eine bay. Landesliste und 45 Direktkandidaten alias „Kreiswahlvorschläge“), * und noch vieles anderes mehr. In einigen Fällen sind diese reinen Formalia gesetzlich geregelt, doch für die meisten Fragen verweisen die Wahlgesetze pauschal auf „die Satzung der Parteien“'"`UNIQ--ref-0001E6DD-QINU`"'; in unserer Satzung findet sich da aber nur der § 10 in Abschnitt A der Satzung, der nur herzlich wenig aussagt, und deshalb haben wir ein Zuständigkeitsproblem: Alle formalen Rechtsgeschäfte sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von jemand vorgenommen wurden, der dazu nach Recht und Gesetz auch ausdrücklich vertretungsbefugt war, kurz: der das Dokument auch unterschreiben durfte.<br> Nimmt der LPT diesen Antrag jedoch an, dann sind die Vorstände schon durch den einfachen LPT-Beschluss rechtlich ohne Weiteres befugt, die erforderlichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen; der Antrag besagt jedoch nichts über die tatsächliche Organisation der Kandidaten; dabei müssen wir uns dann nur an das geltende Recht halten. Wird mein Antrag angenommen, dann fallen viele rein formale Gründe weg, mit denen uns die Zulassungsausschüsse die Wahlzulassung verweigern könnten – und wir schaffen es tatsächlich auf dem Wahlzettel. '"`UNIQ--references-0001E6DE-QINU`"'  +
Die Idee des BAFöGs ist es, Studierenden finanziell unter die Arme zu greifen, um ihnen ein Studium überhaupt zu ermöglichen. Dabei wird zur Feststellung der Bedürftigkeit das Einkommen der Eltern sowie das eigene Einkommen des Förderungsbeziehenden beachtet. Für das igene Einkommen gibt es dabei einen Freibetrag (entspricht etwa einem 400€-Job), wenn man etwas darüber hinaus verdient, geht es in den Sand, da der entsprechende Betrag vom BAFöG abgezogen wird. Bei Praktikumsvergütungen wird sogar ab dem ersten verdientem Euro angerechnet. Hinzu kommt auch, dass diese Anrechnung rückwirkend verrechnet (beschränkt sich also nicht auf Streichung der Bafögleistungen in Zukunft, sondern erfordert eine Rückzahlung des bereits erhaltenen Betrags), es keinerlei Anspruch auf Ratenzahlung oder Stundung dieses Betrags gibt und falls man die Rückzahlung nicht durchführen kann, kommen auch noch heftige Bußgelder (2500€) obendrauf. Im Endeffekt wird die Idee der Ausbildungsförderung so komplett auf den Kopf gestellt, da ein Studierender, der keine Unterstützung von den Eltern bekommt und auf alle verfügbaren Geldquellen angewiesen ist zu einem Armutsdasein verdonnert wird und aus eigener Kraft (Aufnahme eines Nebenjobs) dieses nicht beenden kann. Dazu kommt natürlich auch ein absolut falsches Signal, das dadurch gesendet wird - "Arbeiten ist blöd, wenn du arbeitest kriegst du eh weniger als wenn du nix tust" und die völlig fehlende Kulanz bezüglich Rückzahlungen sowie die Unmöglichkeit, das Förderungsverhältnis vorzeitig zu kündigen. Der Antrag macht keinerlei Aussagen bezüglich der Höhe des BAFöGs; es geht lediglich darum, dass das BAFöG-System zu seiner eigenen Grundidee zurückkehrt, eine Förderung zu sein, anstatt Studierende finanziell zu belasten bzw. die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit vor Abschluss des Studiums unmöglich zu machen.<br> Ein fast wortgleicher Antrag wurde bereits in Chemnitz auf Bundesebene [[Gerechte_und_zeitgem%C3%A4%C3%9Fe_Ausbildungsf%C3%B6rderung|angenommen]]; wir sollten in bayern ebenfalls ein Unterstützungszeichen setzen, da insbesondere durch unser VBSG-Engagement Bildung zu den Schwerpunkten der Piraten in Bayern gezählt wird.  
Eins vorneweg: Mein Antrag sieht nicht vor , auch nicht langfristig, das Crews grundsätzlich ein eigenes Budget bekommen. Vielmehr möchte ich damit erreichen das wir unterhalb der Gliederungsebene eine robuste Struktur schaffen um die Verwaltung zu entlasten, und kompakte modulare Organisationseinheiten aufbauen, die die Parteiarbeit formalisiert und eigenverantwortlich durchführen. Speziell wichtig ist mir die Schaffung eines Netzwerks von Counselors. Kommt es zu Konflikten zwischen Crewmitgliedern, kann der Counselor zwischen den beiden vermitteln und mit einer dritten Perspektive auf den Konflikt evtl zu einer schnellen Lösung beitragen. Kommt es zu einem Konflikt zwischen zwei Mitgliedern unterschiedlicher Crews, können sich beide Counselors absprechen, da sie ja "ihre Pappenheimer kennen" wie man den Konflikt am besten bearbeitet Es gibt keine Verpflichtung zur Crewbildung, aber ich denke das wenn wir sie als Möglichkeit in der Satzung angeben, und das auch entsprechend kommunizieren, sich organisierte Crews mit festen Ansprechpartnern,transparenter Projektdokumentation und Mediatoren für den Konfliktfall unter Umständen nicht nur für den LV Bayern lohnen werden.  +
Deutschland hat in Europa einen der schlechtesten Mindeststandards in der Nutztierhaltung. In kaum einem anderen Land ist eine so desolate Haltung wie in Deutschland möglich, was sich insbesondere in dem international vergleichsweise sehr geringen Fleischpreis widerspiegelt.<br><br> Skandale wie Wiesenhof [1] und unzählige andere zeigen, dass solche Haltungsbedingungen bei einem sehr großen Teil der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen, da sie kaum mit den eigenen Grundwerten vereinbar sind. Neben der ethischen Frage gehen diese Produktionsbedingungen ebenfalls auf Kosten der Umwelt z.B. durch übermäßige Sojaimporte, welche massiv zur Reduzierung riesiger Regenwaldflächen beitragen und der eigenen Gesundheit: Durch das dauerhafte enge Zusammenleben vieler Tiere in ihren Exkrementen entstehen leichter (gefährliche) Erreger, außerdem werden durch den übermäßigen Einsatz von Medikamenten fahrlässig Resistenzen bei den Bakterien gegen überaus wichtige Medikamente, wie Antibiotika, erzeugt [2]. Referenzen:<br> [1] Wiesenhof Skandal: http:www.youtube.com/watch?v=SxFi8rvLgaU<br> [2] * http:de.wikipedia.org/wiki/Massentierhaltung#Gesundheit_und_Lebensmittelsicherheit * Resistente Bakterien - Mediziner verlieren den Kampf gegen Killer-Keime: http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,755575,00.html  +
Professionell arbeitende Mandatsträger sind wichtig. Dennoch sehnen sich weite Teile der Bevölkerung nach einem frischen Typus von Mandatsträgern, der Verantwortung bewusst wahrnimmt. Einem Typus, der sich als Gestalter der Wünsche und Bedürfnisse der Wähler versteht, anstatt den Wähler und dessen Wünsche und Bedürfnisse weiterhin seinem Machterhaltungswillen anzupassen. Konnte ein FJS noch von seinem Generalsekretär unbeschadet verlangen, ihm eine neue Basis zu bringen, sofern die alte sich widerspenstig zeigte, so lebt diese Tradition in vielen der bisherigen Parteien nach wie vor fort. Mit diesem Antrag können wir der Bildung von Strukturen vorbauen, die sich uns heute bei den bisherigen Parteien in Form eines Systems von politischen Erbhöfen, Aushebelung der demokratischen Gewaltenteilung durch Parteienfilz und politische Vernetzung, Geschacher um Posten durch Opferung politischer Inhalte zu Gunsten von Parteisoldaten, Besetzung von Posten auf Grund parteipolitischer Bedeutung statt Befähigung und vielen anderen demokratieschwächenden Strukturen äußern.<br> Nicht zu vergessen, um der Bildung einer entsprechenden Berufspolitikerkaste in unseren eigenen Reihen entgegenzuwirken.<br> Kandidaten für direkt wählbare Mandate sollen ausdrücklich ausgenommen bleiben, da es sich um Personenwahlen handelt.  +
Um Faschismen begegnen zu können, ist eine klare Aussage zu finden, was "faschistisch" ist. Gleichermaßen sind Indikatoren für Faschismus zu benennen. Um nicht blind für moderne Faschismen zu werden. ist "faschistisch" in soweit zu differenzieren, daß Nationalsozialismus eine Ausprägung von Faschismus ist: Ein Bund, der den Nationalsozialismus aus einer totalitären Ethik begründet, sich selbst als Staat bzw. Nation bestimmt und politisch Jedermann für sich je nach Nützlichkeit vereinnahmt, entrechtet, vernichtet. Eine phänomenologische Geschichtsschreibung des "Faschismus" und daraus entwickelte Faschismustheorien sind für eine unmittelbare kritische Reflektion des eigenen politischen Handelns zu umfangreich und zu komplex. Die wissenschaftliche Theorie ist auch eine akademische und keine verantwortende Interpretation von "Faschismus" und ermöglicht so nur schwer die unmittelbare Selbstkritik. Eine Zeitreise mittels zeitgenössischer Literatur bietet eine Sichtweise auf den "Faschismus" der Betroffenen. - So wurde schon früh angemerkt, dass die Begriffsherkunft nichts über inhaltliche Ziele aussage. So schrieb Fritz Schotthöfer bereits 1924 in ''"Il Fascio. Sinn und Wirklichkeit des italienischen Fascismus". Frankfurter Societäts-Druckerei, Frankfurt am Main 1924, S. 64'': "''Der Faschismus hat einen Namen, der an sich nichts sagt über den Geist und die Ziele der Bewegung. Ein Fascio ist ein Verein, ein Bund, Fascisten sind Bündler, und Fascismus wäre etwa Bündlertum.''" Schotthöfers Darstellung von "Faschismus" läßt dessen Initialisierung als faschistische Bestrebung erkennen. Obige Klarstellung im Sinne totalitärer Bünde ermöglicht innerparteiliche Selbstkritik sowie eine Selbstreflektion der Mitglieder im Bezug auf "faschistische Bestrebungen" und den Konflikt mit der Parteisatzung. Phänomentologisch beobachtete Indizien können zudem eine Orientierung im Bezug auf Politik geben. Folgende Personen schafften die inhaltlichen Quellen für die obigen Indikatoren faschistischer Bestrebungen: [http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Schotth%C3%B6fer Fritz Schotthöfer], [http://de.wikipedia.org/wiki/Emilio_Gentile Emilio Gentile], [http://de.wikipedia.org/wiki/Hannah_Arendt Hannah Arendt], [http://de.wikipedia.org/wiki/George_Orwell George Orwell] Dieser Antrag soll den Begriff "faschistisch" klarstellen und so eine selbstkritische Reflektion der PIRATEN und ihrer Mitglieder im Bezug auf die angestrebte Politik sowie die Parteiorganisation ermöglichen.  
Seit Januar 2012 gibt es in NRW eine Umlagefinanzierung, an der sich alle Heime und ambulanten Dienste per Rechtsverordnung beteiligen müssen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen [1]. Möglich wird diese Umlagefinanzierung durch §25 des bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes. Wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen, so ist die Landesregierung ermächtigt, dies per Rechtsverordnung zu regeln [2]. Dies trifft auch in Bayern zu: Bis 2020 fehlen bundesweit rund 220.000 Fachkräfte, heruntergerechnet auf Bayern sind das 13.750 Altenpfleger zu wenig. Mit der Umlagefinanzierung werden '''alle''' Heime in die Pflicht genommen mehr auszubilden und übertariflich zu entlohnen. Die Ausbildungsvergütung bekommt das ausbildende Unternehmen nämlich über ein sog. Ausgleichsverfahren komplett erstattet, aber nur, wenn diejenige Einrichtung auch tatsächlich ausbildet. Sollte eine Einrichtung nicht ausbilden, muss diese aber trotzdem in den Ausbildungsfonds einzahlen. Ausbildungsvergütungen müssen so nicht mehr über Pflegesätze refinanziert werden (nicht ausbildende Dienste verlangen bislang niedrigere Pflegesätze von ihren Kunden). Es ist also kein Wettbewerbsnachteil mehr für die ausbildenden Heime vorhanden. Welche Kosten auf die einzelnen Heime zukommen, kann derzeit nicht sicher gesagt werden, da es abhängig ist von der Anzahl der Pflegefachkräfte, der durchschnittlichen Belegungszahl und der geleisteten Pflegestunden. Des Weiteren gibt es in Bayern derzeit rund 8.000 Auszubildende in der Altenpflege, was bei einem freiwilligen Schulgeldausgleich durch den Freistaat i. H. v. 200 Euro Ausgaben von 1,6 Mio. sind. Es kann doch nicht sein, dass etwa ein Bankkaufmann oder Metzger-Lehrling eine kostenfreie Ausbildung genießt, aber eine angehende Altenpflegerin Schulgeld bezahlen muss. Auf der einen Seite beklagen wir immer wieder wie groß der Pflegenotstand ist, aber andererseits vergraulen wir durch die Kürzung von Zuschüssen für Altenpflegeschulen weiteren Nachwuchs. Mit dem vorliegenden Positionspapier fordern wir nicht nur den Freistaat auf zu handeln, sondern fordern auch die Einrichtungen und Dienste auf, aktive Nachwuchsförderung zu betreiben. [1] [http://www.nrw.de/landesregierung/durch-umlagefinanzierung-staerkt-nrw-die-ausbildung-in-der-altenpflege-12372/ http://www.nrw.de/landesregierung/durch-umlagefinanzierung-staerkt-nrw-die-ausbildung-in-der-altenpflege-12372/] [2] [http://www.buzer.de/gesetz/3223/a45111.htm http://www.buzer.de/gesetz/3223/a45111.htm]  
Im Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so “Erfolge“ gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische “Erfolg“ führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte. Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es dann wie gewünscht, in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten. Dies ist ein nicht behandelter Antrag aus Offenbach. Die Forderung wurde leicht modifiziert, die Begründung beibehalten. Weitere Ergänzungen: Die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren rührt daher, dass der Staat die Problematik verursacht, indem er regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen. Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem recht eingeschränkten Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) auch in Zukunft noch beschließen, wir müssen aber nicht. Originalantrag: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057 Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/  +
Eine rein bürokratische Anerkennung von ausländischen Abschlüssen oder Zeugnissen ist in der Praxis meist wenig hilfreich, da deren Aussagekraft insbesondere bei Migranten von außerhalb Europas oft nicht sehr groß ist. Qualifizierte Migranten, die in ihren Heimatländern als qualifizierte Fachkräfte gearbeitet haben, können durch die bürokratischen Hürden bei der Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland oft nur als Hilfskräfte arbeiten oder verfallen in Arbeitslosigkeit. Dies ist sowohl menschlich unhaltbar, als auch wirtschaftlich unsinnig. Da Deutschland in Zukunft auf die Mitarbeit qualifizierter Migranten in unserem Land angewiesen sein wird, ist eine zielgerichtete Fortbildung und Integration in unser aller Interesse.  +
Wenn Bildung für jedermann unabhängig von seiner Herkunft verfügbar sein soll, muss die Möglichkeit bestehen, auch unabhängig vom Besuch einer bestimmten Schule sich Wissen anzueignen. Vorbild für die hier geforderte "virtuelle Schule" könnte die Khan Academy [http://www.khanacademy.org/] sein. Die Verfügbarkeit des Schulstoffs in der hier geforderten Form soll dazu führen, dass Bildungsinteressierte sich Wissen außerhalb eines direkten Unterrichts aneignen können, dass Kinder aus anderen Bundesländern beim Schulübertritt an bayerische Schulen Wissenslücken rechtzeitig und einfach schließen können und dass auch bayerische Schüler Unterrichtsinhalte, die sie aus welchen Gründen auch immer versäumt haben, einfach nachholen können. Die derzeitige Rolle der Schulen in Bayern soll dadurch nicht angetastet werden.  +
Zwar gibt es schon ein verabschiedetes Positionspapier "Breitband fürs ganze Land", dieses fasst den Breitbandbegriff aber eng auf internet-Zugänge. Zudem wird darin nicht erwähnt, wie die Ziele angegangen werden sollen. Dies alles möchte ich in diesem Positionspapier nachholen. Verfasser: * ValiDOM * Trotzik * weitere (gemeinsam entwickelt im Pad)  +