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S.W.I.F.T Abkommen der EU mit den USA

Sicherheitsabkommen oder Wirtschaftsspionage? Auf jeden Fall ein Datenschutz-Verstoß par excellence.

Zunächst einmal, was bedeutet S.W.I.F.T.? Swift ist die Abkürzung für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ – zu Deutsch, es ist eine 1973 gegründete Genossenschaft der Banken, die ein weltumspannendes Telekommunikationsnetz betreibt, über das Nachrichten und Beträge zwischen Banken, Börsen und anderen Finanzinstituten ausgetauscht werden. Täglich laufen derzeit etwa Beträge von etwa über 5 Milliarden Euro über die Server der Swift Gesellschaft. Zusätzlich zu den europäischen Servern betrieb die Swift bisher auch Server in den USA.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die USA begonnen die Server der SWIFT in den USA anzuzapfen und sich dort inoffiziell Daten herauszuziehen, um nach eigenen Angaben, daraus Erkenntnisse für die Transaktionen von Terrorverdächtigen zu sammeln. Zunächst war dieses „Anzapfen“ unbemerkt geblieben und flog erst 2006 auf. Seit dem füttern die USA ab und zu die europäischen Verbündeten mit Informationen, die den Wert für die Terrorbekämpfung belegen soll, um so die Europäer zum Verbündeten der „illegalen Abhörung“ zu machen.

Um dieses Abzapfen zu verhindern, sollten zum 31.12.2009 die SWIFT-Server aus den USA abgezogen werden. Das war natürlich ein Dorn im Auge der USA und so schickte sie sich an, per Gesetz eine Erlaubnis zum Auswerten der Daten einzufordern und erhöhte den Druck auf Europa.

Explizit geht es um die Weitergabe aller Transaktionen, die zwischen Europäischen Staaten und Nichteuropäischen Staaten stattfinden. Dabei handelt es sich um alle persönlichen Daten vom Empfänger und vom Absender der Zahlung, wie Kontonummern, Bankverbindungen, Wohn- oder Firmenanschriften und Personalausweisnummer.

Trotz massiven Wiederstandes von europäischen Datenschützern, sowie Banken und den Parteien wurde das Abkommen einen Tag vor in Kraft treten des Lissabon-Vertrages vom Europarat durch gewunken, da es als sicher galt, dass es einen Tag später, wenn das Europaparlament darüber hätte abstimmen können, keine Mehrheit mehr bekommen hätte. Länder wie Deutschland, Österreich und Ungarn hatten bis zuletzt eine Blockade im Europarat angekündigt, sind dann allerdings kurz vor der Abstimmung am 30.November zurückgerudert und haben sich enthalten.

Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009:
„Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.“

Trotz dieser Verankerung im Koalitionsvertrag zwischen den regierenden Parteien und des im Vorfeld der Wahlen massiven Getöses seitens der FTP, den Datenschutz und die Bürgerrechte stärken zu wollen, hat sich der deutsche Innenminister Thomas de Maiziére (CDU) bei der Abstimmung im EU-Innenministerrat enthalten. Wobei eine Gegenstimme gereicht hätte, um das Abkommen zu blockieren. Eine stark protestierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schien öffentlich komplett allein da zu stehen. Der Parteichef Guido Westerwelle, der großspurig vor der Wahl gegen solche Gesetze gewettert hatte, schien medial abgetaucht zu sein.

Die Begründung für die Stimmenthaltung von de Maiziére war schlicht: „Ein nicht vollständig befriedigendes Abkommen ist besser als kein Abkommen.“ Und „die Beziehung zu Amerika ist im Kampf gegen den Terrorismus nicht zu belasten“. Für die Bürgerrechte hat diese Aussage eine Art Kollateralschaden-Akzeptanz. Nun ist das Abkommen beschlossen und gilt zunächst für 9 Monate, wobei diese Zeit genutzt werden soll, um ein neues differenziertes Nachfolge-Abkommen zu erarbeiten. Datenschützer warnen davor, dass keine Kontrolle darüber existiert, was die US-Behörden mit den Daten machen und an wen diese Daten weitergereicht werden. Wirtschaftsverbände fürchten, dass dieses Element auch durchaus äußerst effizient zur Wirtschaftsspionage benutzt werden könne und so Details zu Geldflüssen auch amerikanischen Unternehmen zugutekämen. Unter Erinnerung an die „Auftragsschacherei“ an amerikanische Politiker-nahe Unternehmen kurz nach Beginn des Irak-Krieges und ebenso der interessanten Entwicklung der Opel – Krise durch das Verhalten amerikanischer Pleite-Konzerne, weiß man, wie sehr politische und wirtschaftliche Interessen in Amerika zusammengehören.

Die informationelle Selbstbestimmung über die eigenen Daten ist so nicht mehr gegeben, denn niemand weiß, wo die Daten zur eigenen Überweisung landen und wer entsprechende Akten und Daten über einen selbst führt. Durch eine Weitergabe an Staaten, die nicht einem strengen Datenschutz unterliegen, ist alles möglich. Wobei ja bekanntermaßen auch innerhalb der EU – Länder, so auch in Deutschland, der Datenschutz Stück für Stück demontiert wird, alles unter dem Deckmantel des Terrorismus.

Durch die Medien ist diese Abstimmung und diese Problematik leider so gut wie nicht gelaufen, daher sollte es unsere Bürgerpflicht sein, jeden über diese Abstimmung und über das Mitlesen der USA und eventuell auch durch die gesamte Welt von unseren persönlichen- und finanziellen Daten zu informieren, es sollte unsere Pflicht sein, für mehr Transparenz und informationelle Selbstbestimmung zu kämpfen.