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{{Vorlage:SH:Antrag
|Versammlung=2023.2
|Antragsart=Wahlprogrammänderung
|Titel=Ablehnung des Extremismusbegriffs
|Antragsteller=ABC i407250234i Jonas
|Kapitel=Kapitel 5
|Antragstext=Es wird beantragt im Wahlprogramm in Kapitel 5 oder an geeigneter Stelle den Text "Ablehnung des Extremismusbegriffs" /s.(Nachher/Neu) einzufügen.
|Vorher=-
|Nachher=Ablehnung des Extremismusbegriffs

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein lehnt den Begriff „Extremismus“ sowie die damit verbundene „Extremismusklausel“ zur Kategorisierung von politischen Positionen und Ideologien ab. Weiterhin setzen sie sich für eine Abschaffung des Extremismusbegriffs in Behörden und Politik ein. Die Unterstützungsbedingungen für Projekte gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie und jegliche Formen diktatorischen Bestrebens sollen in diesem Sinne überarbeitet werden.

Die Begriffe „Linksextremismus“ und „Rechtsextremismus“ sind Kunstwörter, die üblicherweise dazu gebraucht werden menschenverachtende rechte Ideologien wie Rassismus, Antisemitismus, Faschismus oder einfach Fremdenhass zu verharmlosen und mit linken Strömungen wie Sozialismus, Kommunismus und Anarchismus auf eine Stufe zu stellen.

Die Beurteilung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, religiösen Weltanschauung, Geschlecht oder sexuellen bzw. geschlechtlichen Orientierung ist abzulehnen. Ideologien, denen diese Kategorisierung von Menschen zu Grunde liegt, sind nicht mit linken Weltbildern gleichzusetzen. Dabei lehnt die Piratenpartei Schleswig-Holstein die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab.
|Begründung=Die damit zusammenhängenden Begriffe sind für eine wissenschaftlich denkende Partei viel zu stark vereinfacht und verharmlosen die eigentlichen Probleme
|Nummer= 
|AK=true
|AKEmpfehlung= 
|AKHinweise= 
|VersammlungKurz=LPT
|VersammlungLang=den Landesparteitag
}}