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{{Offiziell}}

Modul 1

Personalbemessungsinstrument
Die Piratenpartei setzt sich für die schnelle Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstrument für stationäre Langzeitpflege ein. [1]

Modul 2

Verringerung des Verwaltungsaufwandes und der Bürokratie
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die neu eingeführten Pflegegrade 1-5 sind ein wichtiger Schritt, die Piratenpartei fordert jedoch den tatsächlichen anfallenden Pflegeaufwand dazu anzupassen und mehr digitale Hilfestellungen im Vorfeld bundeseinheitlich zu etablieren.

Zudem soll der "Pflegebedürftigkeitsbergriff" im Sozialgesetzbuch XI § 14 dahingehend geändert werden, das auch professionelle Pflege abgebildet wird. Im Sozialgesetzbuch XI § 14 sollte der " Pflegebedarf" ermittelt werden. [1]

Modul 3

Fachkräfte schützen
Die Piratenpartei Deutschland übernimmt die Position "Einführung einer Bundespflegekammer". Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das neue Ausbildungs- und Prüfungsgesetz für Pflegeberufe [1] und die Anerkennung als Pflegefachkraft. Wie bisherigen Fachkräfte in die neue Berufsbezeichnung eintreten können, muss dringend geregelt werden. Dies wäre über eine bundeseinheitliche Pflegekammer als öffentliche Körperschaft zu regeln. Dies darf allerdings nicht nur einseitig zu Lasten der Pflegefachkräfte gehen, sondern könnte über eine Quote je Pflichtversicherten in der Pflegekasse analog der Gematikumlage [2] realisiert werden. Die Betriebe haben sich an den Weiterbildungsmaßnahmen adäquat zu beteiligen.


<!--Kategorisierung für das automatische Zusammenstellen aller Positionspapiere in diesem Bereich-->
[[Kategorie:Gesundheit und Pflege]]
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