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SH:LPT2021.1/Anträge/Verbesserung 2.15. (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Juli 2021, 16:16 Uhr
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{{Vorlage:SH:Antrag
|Versammlung=2021.1
|Antragsart=Programmänderung
|Titel=Verbesserung 2.15.
|Antragsteller=Mark Hintz
|Kapitel=2.15.
|Antragstext=Es wird beantragt (im Grundsatzprogramm den Artikel 2.15. zu ändern
|Vorher=Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen ein
gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufbauen.
|Nachher=Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ein
gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufgebaut.
|Begründung=Es steht bereits.
|Nummer= 
|AK=true
|AKEmpfehlung= 
|AKHinweise= 
|VersammlungKurz=LPT
|VersammlungLang=den Landesparteitag
}}
|Versammlung=2021.1
|Antragsart=Programmänderung
|Titel=Verbesserung 2.15.
|Antragsteller=Mark Hintz
|Kapitel=2.15.
|Antragstext=Es wird beantragt (im Grundsatzprogramm den Artikel 2.15. zu ändern
|Vorher=Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen ein
gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufbauen.
|Nachher=Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ein
gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufgebaut.
|Begründung=Es steht bereits.
|Nummer= 
|AK=true
|AKEmpfehlung= 
|AKHinweise= 
|VersammlungKurz=LPT
|VersammlungLang=den Landesparteitag
}}