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SH:LPT2021.1/Anträge/Gründung Untergliederungen (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Juli 2021, 20:25 Uhr
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{{Vorlage:SH:Antrag
|Versammlung=2021.1
|Antragsart=Satzungsänderung
|Titel=Gründung Untergliederungen
|Antragsteller=Arviu81
|Kapitel=Abschnitt §7 (2)
|Antragstext=Es wird beantragt in der Satzung §7 Absatz 2 zu ändern.
|Vorher=Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 20 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.
|Nachher=Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 8 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.
|Begründung=Um eine Gründung für Untergliederungen möglich zu machen, wäre es derzeit sinnvoll die Hürde hierfür zu senken. Derzeit haben wir nicht so viele Mitglieder das dies mit der bisherigen Mindestzahl umsetzbar wäre.
|Nummer= 
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|AKEmpfehlung= 
|AKHinweise= 
|VersammlungKurz=LPT
|VersammlungLang=den Landesparteitag
}}
|Versammlung=2021.1
|Antragsart=Satzungsänderung
|Titel=Gründung Untergliederungen
|Antragsteller=Arviu81
|Kapitel=Abschnitt §7 (2)
|Antragstext=Es wird beantragt in der Satzung §7 Absatz 2 zu ändern.
|Vorher=Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 20 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.
|Nachher=Eine Untergliederung mit dem Status eines Kreisverbandes muss bei Gründung mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder und eine Untergliederung auf Gemeindeebene 8 stimmberechtigte Mitglieder in Ihrem Gebiet aufweisen. Mitglied in diesem Sinne ist jeder Pirat, der seinen Wohnsitz im räumlichen Bereich der Untergliederung hat.
|Begründung=Um eine Gründung für Untergliederungen möglich zu machen, wäre es derzeit sinnvoll die Hürde hierfür zu senken. Derzeit haben wir nicht so viele Mitglieder das dies mit der bisherigen Mindestzahl umsetzbar wäre.
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