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NRW:Bonn/Kreisverband/KPT2021.1/Anträge/SÄA01 (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Juli 2021, 03:40 Uhr
, 03:40, 22. Jul. 2021keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Antrag KVBonn
|Typ=Satzung
|Titel=Korrekturen der Regelungen zu Programmanträgen
|Datum=2021/07/22
|LetzteÄnderung=2021/07/22
|Antragsteller=Christoph Grenz
|Antrag=Der Kreisparteitag möge beschließen:
# Die Überschrift von § 15 „Änderung von Programmanträgen“ der Satzung wird ersetzt durch „Programmänderungen“
# In § 15 Absatz 1 wird „Das Programm“ ersetzt durch „Die Programme“
|Begründung=# Die Überschrift des Abschnitts ist irreführend, weil es nicht nur um Änderungen von Programmanträgen geht, sondern auch um Programmanträge selbst.
# Der Kreisverband hat Wahlprogramme zu jeder Kommunalwahl, also gibt es nicht nur ein Programm. In anderen Teilen der Satzung wird auch schon von Programmen in der Mehrzahl gesprochen.
|Status=eingereicht
|Nummer=auto
|Antragspräfix=SÄA
}}
|Typ=Satzung
|Titel=Korrekturen der Regelungen zu Programmanträgen
|Datum=2021/07/22
|LetzteÄnderung=2021/07/22
|Antragsteller=Christoph Grenz
|Antrag=Der Kreisparteitag möge beschließen:
# Die Überschrift von § 15 „Änderung von Programmanträgen“ der Satzung wird ersetzt durch „Programmänderungen“
# In § 15 Absatz 1 wird „Das Programm“ ersetzt durch „Die Programme“
|Begründung=# Die Überschrift des Abschnitts ist irreführend, weil es nicht nur um Änderungen von Programmanträgen geht, sondern auch um Programmanträge selbst.
# Der Kreisverband hat Wahlprogramme zu jeder Kommunalwahl, also gibt es nicht nur ein Programm. In anderen Teilen der Satzung wird auch schon von Programmen in der Mehrzahl gesprochen.
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|Antragspräfix=SÄA
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