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BW:Bezirksverband Südwürttemberg/Urabstimmung 2020/Antragsportal/SÄA003 (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Dezember 2020, 18:16 Uhr
, 18:16, 22. Dez. 2020Die Seite wurde neu angelegt: „{| class="wikitable" |- ! Antragstitel | Kassenprüfer |- ! Zeitstempel | 22 Dezember 2020 18:09 Uhr |- ! Antragssteller | Septerra |-…“
{| class="wikitable"
|-
! Antragstitel
| Kassenprüfer
|-
! Zeitstempel
| 22 Dezember 2020 18:09 Uhr
|-
! Antragssteller
| [[Benutzer:Septerra|Septerra]]
|-
! Antragstext
| Die Mitglieder des Bezirksverbandes Südwürttemberg mögen beschließen,
den Paragraphen 10 b wie folgt zu ändern:<br>
<br>
ALT:
(7) Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den
finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstands vor der
Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem
Bezirksparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die
Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Rechnungsprüfer müssen
nicht dem Bezirksverband angehören.<br>
<br>
NEU:
(7) Der Bezirksparteitag wählt parallel zur Vorstandswahl mindestens
zwei Kassenprüfer. Diese prüfen den die Finanzen betreffenden Teil des
Tätigkeitsberichts des Vorstandes und empfehlen entsprechend die
Entlastung ebendessen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird dem nächsten
Wahlparteitag vorgelegt und zum Protokoll genommen. Damit sind die mit
der Kassenprüfung beauftragten Personen aus ihrer Funktion entlassen.
|-
! Begründung
| Der eingetragene (7) bezieht sich auf eine Vor-Ort-Prüfung des
Tätigkeitsberichts. Gewollt war allerdings die Kassenprüfung, die durch
die Amtszeit hindurch regelmäßig durchgeführt wird.
|}
|-
! Antragstitel
| Kassenprüfer
|-
! Zeitstempel
| 22 Dezember 2020 18:09 Uhr
|-
! Antragssteller
| [[Benutzer:Septerra|Septerra]]
|-
! Antragstext
| Die Mitglieder des Bezirksverbandes Südwürttemberg mögen beschließen,
den Paragraphen 10 b wie folgt zu ändern:<br>
<br>
ALT:
(7) Der Bezirksparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den
finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstands vor der
Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem
Bezirksparteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die
Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen. Rechnungsprüfer müssen
nicht dem Bezirksverband angehören.<br>
<br>
NEU:
(7) Der Bezirksparteitag wählt parallel zur Vorstandswahl mindestens
zwei Kassenprüfer. Diese prüfen den die Finanzen betreffenden Teil des
Tätigkeitsberichts des Vorstandes und empfehlen entsprechend die
Entlastung ebendessen. Das Ergebnis der Kassenprüfung wird dem nächsten
Wahlparteitag vorgelegt und zum Protokoll genommen. Damit sind die mit
der Kassenprüfung beauftragten Personen aus ihrer Funktion entlassen.
|-
! Begründung
| Der eingetragene (7) bezieht sich auf eine Vor-Ort-Prüfung des
Tätigkeitsberichts. Gewollt war allerdings die Kassenprüfung, die durch
die Amtszeit hindurch regelmäßig durchgeführt wird.
|}