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keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Antrag LPT BW
|landesparteitag=2019.1
|autor=Murgpirat
|antragstyp=WP
|titel=Streichung "Weniger Hürden bei Volksbegehren"
|zusammenfassung=2015 wurde die Landesverfassung geändert, Thema hat sich erledigt.
|text=Der Landesparteitag möge beschließen, den Abschnitt "Weniger Hürden bei Volksbegehren" im Kapitel "Demokratie, Transparenz und Privatsphäre" ersatzlos zu streichen.
|begruendung=Die Landesverfassung wurde bereits im Dezember 2015 geändert, das Volksabstimmungsgesetz im Juni 2016. Die neue Regelung geht mit der Schaffung des Volksantrags sogar deutlich über die von uns geforderten Punkte hinaus, Fristverlängerung deckt sich, ebenso die Möglichkeit zur freien Sammlung. Allerdings sind für ein Volksbegehren immer noch 10% der Stimmberechtigten notwendig, unsere Forderung war max. 5%. Dennoch sollte der gesamte Abschnitt erst einmal weg, damit wir nichts veraltetes im Programm stehen haben. Bis zur nächsten Wahl ist ausreichend Zeit, den Abschnitt neu zu verfassen, damit er die geänderte Situation berücksichtigt. Bleibt er allerdings im Programm, besteht die Gefahr, dass er unbearbeitet stehen bleibt.

Infos zu Volksabstimmung und Volksantrag in Ba-Wü:
https://www.lpb-bw.de/volksabstimmung-in-bw.html

Volksabstimmungsgesetz - VAbstG:<br/>
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VAbstG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
|prüficon=2
|abstimmung=6
|wikiBenutzer=Murgpirat
}}
Anonymer Benutzer