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BY:Landkreis Altötting/Wahlen/Plakatierung (Quelltext anzeigen)
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, 15:06, 8. Sep. 2017keine Bearbeitungszusammenfassung
__NOTOC__
{{Navigationsleiste Altötting Seiten}}
{{Navigationsleiste_Altötting_Seiten_Wahlen}}
== Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate ==
* Allgemeine rechtliche Grundlage für die Verordnungen ist: [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=10&showdoccase=1&doc.id=jlr-LstrVGBYpArt28 Art 28 LStVG]
* Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 (Az.: IC2-2116.1-0), [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000040643&doc.part=X&st=vv Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden] (soll jedoch nicht über den lokalen Regeln stehen)
* Zu beachten sind auch die im Wahlgesetz festgelegten Regelung zur Beeinflussung: [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WahlGBY2002rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Art 12 LWG]
* Bei der Suche der Gemeinden / Ansprechpartner hilfreich: [http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/suche Behördenwegweiser]
== Pad zur Sammlung möglicher Plakatplätze ==
* Sammlung möglicher Plakatplätze, bzw. Links betreffs der Plakatierung.
* [[Plakat/Vorlage | Vorlage der Plakate]]
== Übersicht über Ansprechpartner/Stichpunktzusammenfassung der Regelungen/Plakatübersicht ==
{|{{prettytable}} class=sortable
!
! Stadt/Gemeinde
! Auflagen/Verordnungen
! Träger
! Plakate
! Plakatwand
|-
|| 1
|| Altötting
||
* Man muss eine Genehmigung stellen mit den Standorten und dem Zeitraum der Plakatierung.
* Der Rahmen steht bei max. 20-25 Plakaten.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 2
|| Burghausen
||
* Platz für Text
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 3
|| Neuötting
||
* Anfrage via Email mit der Anzahl, Art, Größe und Standorten an den Zuständigen schicken.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 4
|| Tögging a.Inn
||
* An den acht Plakatwänden, solange Platz ist (Platz für andere Parteien lassen) (Standortliste liegt bei Hippy)
* Des weiteren dürfen die teilnehmenden Parteien im Ortsgebiet auf öffentlichem
* Grund voraussichtlich frühestens 5-6 Wochen vor der Wahl Plakatständer im Format bis zu DIN A 2 aufstellen.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 5
|| Marktl a.Inn
||
* Es gilt eine Plakatiersatzung. Auf vier Großplakatwänden darf je Wahlvorschlag je ein Plakat angebracht werden.
|| ?
|| ?
|| JA
|-
|| 6
|| Tüßling
||
* Es darf frei Plakatiert werden mit der Einschränkung: Plakatieren auf dem Marktplatz ist nicht erlaubt.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 7
|| Emmerting
||
* Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 8
|| Kirchweidach
||
* Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
|| ?
|| ?
|| Ja
|-
|| 9
|| Erlbach
||
* Platz für Text
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 10
|| Burgkirchen a.d.Alz
||
* Die Gemeinde Burgkirchen stellt ab Ende August an 6 Standorten Plakatwände auf.
* Die Plakatierung auf diesen Wänden erfolgt ohne Antrag.
* Die Standorte der Plakatwände werden mir per email mitgeteilt.
|| ?
|| ?
|| JA
|-
|| 11
|| Feichten a.d.Alz
||
* Es darf frei Plakatiert werden.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 12
|| Garching a.d.Alz
||
* Es darf frei Plakatiert werden.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 13
|| Heimaing
||
* Keine Einschränkung, Es ist nur darauf zu achten, dass alle Plakate innerhalb des Ortsbereiches sind.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 14
|| Halsbach
||
* Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 15
|| Kastl
||
* Drei Aufsteller sind erlaubt, wie in Unterneukirchen. Selbe VG
|| ?
|| 3
|| ?
|-
|| 16
|| Reischach
||
* freie Plakatierung
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 17
|| Teising
||
* zwei Anschlagtafeln + Es gibt eine Verordnung welche regelt, dass 15 Aufsteller genehmigt werden
|| ?
|| ?
|| Y
|-
|| 18
|| Tyrlaching
||
* Es darf frei Plakatiert werden.
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 19
|| Unterneukirchen
||
*Plakatwand ist zu nutzen. Desweiteren können drei Aufsteller aufgestellt werden.
*3 Aufsteller sind erlaubt. Allgemeine Sachen beachten.
|| ?
|| ?
|| Ja
|-
|| 20
|| Winhöring
||
* Keine Satzung zu diesen Thema, Plakatierung an Laternen benötigt
* Absprache mit den Stadtwerken Mühldorf. Ansonsten ist zu beachten: Im gemäßigten Rahmen
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 21
|| Pleiskirchen
||
* Platz für Text
|| ?
|| ?
|| ?
|-
|| 22
|| Stammham
||
* Eine Plakatierungsrichtlinie existiert nicht.
|| ?
|| ?
|| ?
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|}
== Daten Info 2009 ==
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'''Benutzer aus dem Landkreis Altötting:''' {{#ask: [[Kategorie:Benutzer aus Landkreis Altötting]] | default= - }}
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{{Navigationsleiste_Altötting_Seiten_Wahlen}}
== Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate ==
* Allgemeine rechtliche Grundlage für die Verordnungen ist: [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=10&showdoccase=1&doc.id=jlr-LstrVGBYpArt28 Art 28 LStVG]
* Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 (Az.: IC2-2116.1-0), [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000040643&doc.part=X&st=vv Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden] (soll jedoch nicht über den lokalen Regeln stehen)
* Zu beachten sind auch die im Wahlgesetz festgelegten Regelung zur Beeinflussung: [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WahlGBY2002rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Art 12 LWG]
* Bei der Suche der Gemeinden / Ansprechpartner hilfreich: [http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/suche Behördenwegweiser]
== Pad zur Sammlung möglicher Plakatplätze ==
* Sammlung möglicher Plakatplätze, bzw. Links betreffs der Plakatierung.
* [[Plakat/Vorlage | Vorlage der Plakate]]
== Übersicht über Ansprechpartner/Stichpunktzusammenfassung der Regelungen/Plakatübersicht ==
{|{{prettytable}} class=sortable
!
! Stadt/Gemeinde
! Auflagen/Verordnungen
! Träger
! Plakate
! Plakatwand
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|| 1
|| Altötting
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* Man muss eine Genehmigung stellen mit den Standorten und dem Zeitraum der Plakatierung.
* Der Rahmen steht bei max. 20-25 Plakaten.
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|| Burghausen
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* Platz für Text
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* Anfrage via Email mit der Anzahl, Art, Größe und Standorten an den Zuständigen schicken.
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|| 4
|| Tögging a.Inn
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* An den acht Plakatwänden, solange Platz ist (Platz für andere Parteien lassen) (Standortliste liegt bei Hippy)
* Des weiteren dürfen die teilnehmenden Parteien im Ortsgebiet auf öffentlichem
* Grund voraussichtlich frühestens 5-6 Wochen vor der Wahl Plakatständer im Format bis zu DIN A 2 aufstellen.
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|| Marktl a.Inn
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* Es gilt eine Plakatiersatzung. Auf vier Großplakatwänden darf je Wahlvorschlag je ein Plakat angebracht werden.
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|| Tüßling
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* Es darf frei Plakatiert werden mit der Einschränkung: Plakatieren auf dem Marktplatz ist nicht erlaubt.
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|| 7
|| Emmerting
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* Genehmigung Ja schriftlich Erforderlich
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|| Kirchweidach
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* Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
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* Platz für Text
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|| Burgkirchen a.d.Alz
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* Die Gemeinde Burgkirchen stellt ab Ende August an 6 Standorten Plakatwände auf.
* Die Plakatierung auf diesen Wänden erfolgt ohne Antrag.
* Die Standorte der Plakatwände werden mir per email mitgeteilt.
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|| Feichten a.d.Alz
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* Es darf frei Plakatiert werden.
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* Es darf frei Plakatiert werden.
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* Keine Einschränkung, Es ist nur darauf zu achten, dass alle Plakate innerhalb des Ortsbereiches sind.
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|| Halsbach
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* Plakatwände werden aufgestellt und können ohne Genehmigung von Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind bestückt werden.
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|| 15
|| Kastl
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* Drei Aufsteller sind erlaubt, wie in Unterneukirchen. Selbe VG
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|| 16
|| Reischach
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* freie Plakatierung
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|| 17
|| Teising
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* zwei Anschlagtafeln + Es gibt eine Verordnung welche regelt, dass 15 Aufsteller genehmigt werden
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|| 18
|| Tyrlaching
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* Es darf frei Plakatiert werden.
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|| 19
|| Unterneukirchen
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*Plakatwand ist zu nutzen. Desweiteren können drei Aufsteller aufgestellt werden.
*3 Aufsteller sind erlaubt. Allgemeine Sachen beachten.
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|| 20
|| Winhöring
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* Keine Satzung zu diesen Thema, Plakatierung an Laternen benötigt
* Absprache mit den Stadtwerken Mühldorf. Ansonsten ist zu beachten: Im gemäßigten Rahmen
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|| 21
|| Pleiskirchen
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* Platz für Text
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|| Stammham
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* Eine Plakatierungsrichtlinie existiert nicht.
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== Daten Info 2009 ==
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'''Benutzer aus dem Landkreis Altötting:''' {{#ask: [[Kategorie:Benutzer aus Landkreis Altötting]] | default= - }}
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