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SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand-2015 (Quelltext anzeigen)
Version vom 12. April 2016, 16:41 Uhr
, 16:41, 12. Apr. 2016§ 4 Abs. 1 S. 5 & 6 gemäß #C/2016/10 vom 26.02.2016
Dies ist die Geschäftsordnung des am 27.06.2015 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Vorstandssitzung am 18.07.2014 einstimmig beschlossen worden.
==== '''§ 1 Allgemeines''' ====
1.
<sup>1</sup> Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen.
<sup>2</sup> Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
2.
<sup>1</sup> Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
<sup>2</sup> Die Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben werden von den anderen Vorstandsmitgliedern respektiert. <sup>3</sup> Aufgabenübertragungen erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern.
3.
<sup>1</sup> Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.
==== '''§ 2 Vorstand''' ====
Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:
# Vorsitzender: Paul Werner
# stellvertretender Vorsitzender: Michael Matschie
# Schatzmeister: Kristin Knobloch
# Generalsekretär: Moritz Grosch
# Beisitzerin: Sandra Willer
# Beisitzer: Robert Lutz
==== '''§ 3 Beschlussfassung''' ====
1.
<sup>1</sup> Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst.
<sup>2</sup> Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
<sup>3</sup> Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt.
<sup>4</sup> Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären Vorstandssitzung.
<sup>5</sup> Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.
2.
<sup>1</sup> Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt.
<sup>2</sup> Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden.
3.
<sup>1</sup> Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert.
<sup>2</sup> Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden.
<sup>3</sup> Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen.
<sup>4</sup> Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden.
<sup>5</sup> Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.
4.
<sup>1</sup> Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit und müssen auf der im Vorfeld angekündigten TO angezeigt werden.
5.
<sup>1</sup> An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen.
<sup>2</sup> Der Betroffene hat dies dem Vorstand unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen.
<sup>3</sup> Über die persönliche Betroffenheit entscheidet der Vorstand.
<sup>4</sup> Bei Stimmgleichheit wird von Betroffenheit ausgegangen.
==== '''§ 4 Antragsrecht''' ====
1.
<sup>1</sup> Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden.
<sup>2</sup> Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten.
<sup>3</sup> Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht.
<sup>4</sup> Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt.
<sup>5</sup> Anträge oder Änderungen zu Anträgen, welche erst zur Vorstandsitzung eingehen, können behandelt werden wenn mehr als zwei Drittel der anwesenden Vorstandsmitglieder für die Zulassung des (geänderten) Antrags stimmen.
<sup>6</sup> Über abgeänderte oder zusätzlichen Anträge sind die Mitglieder des KV unverzüglich per Textform zu informieren.
2.
<sup>1</sup> Jedes Mitglied ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.
<sup>2</sup> Anträge von Nichtmitgliedern können eingereicht und vom Vorstand als Antragsteller übernommen werden.
<sup>3</sup> Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen.
<sup>4</sup> Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
<sup>5</sup> Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen.
<sup>6</sup> Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.
3.
<sup>1</sup> Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.
==== '''§ 5 Vorstandssitzungen''' ====
1.
<sup>1</sup> Die Vorstandssitzungen finden mindestens monatlich statt.
<sup>2</sup> Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (bevorzugt: Server NRW, Bereich Gliederungen - Sachsen) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination.
<sup>3</sup> Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden.
2.
<sup>1</sup> Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.
3.
<sup>1</sup> Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder teilnehmen.
<sup>2</sup> Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.
4.
<sup>1</sup> Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung, bei Abwesenheit dessen Stellvertreter.
5.
<sup>1</sup> Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.
<sup>2</sup> In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
<sup>3</sup> Gäste erhalten Rederecht.
<sup>4</sup> Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.
6.
<sup>1</sup> Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki.
<sup>2</sup> Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit oder anonymisierte(n) Beschlusstext(e) ersetzt.
<sup>3</sup> Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.
==== '''§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung''' ====
1.
<sup>1</sup> Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister.
2.
<sup>1</sup> Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist.
<sup>2</sup> Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und wird auf ausgewählte Daten beschränkt.
3.
<sup>1</sup> Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
<sup>2</sup> Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
<sup>3</sup> Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
4.
<sup>1</sup> Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
==== '''§ 7 Verantwortungsbereiche''' ====
Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:<BR>
1. Vorsitzender - [[Benutzer:pw510|Paul Werner]]
:# offizielle Vertretung des Vorstandes
:# Hauptansprechpartner
:# Öffentlichkeitsarbeit
:# Mitgliederpflege
:# Ehrungen
:# Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
:# IT
:# Mailanfragen beantworten
2. stellvertretender Vorsitzender - [[Benutzer:Michael Matschie|Michael Matschie]]
:# offizielle Vertretung des Vorstandes
:# Hauptansprechpartner
:# Verträge und Versicherungen
:# Vorbereitung von Sitzungen
:# Aufgabentracking
3. Schatzmeister - [[Benutzer:P!ru|Kristin Knobloch]]
:# Finanzen und Buchhaltung
:# Verträge und Versicherungen
:# Brief- und Paketeingang
:# Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
:# Veranstaltungsorganisation
:# Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
:# Vorbereitung von Sitzungen
:# Aufgabentracking
Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.
4. Generalsekretär - [[Benutzer:LittleFox|Moritz Grosch]]
:# Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten/Adressen
:# Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder
:# Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
:# Aufbewahrung wichtiger Dokumente, ggf. Bankschließfach
:# interne Veranstaltungsorganisation
:# IT
5. Beisitzende - [[Benutzer:Raven_SN|Sandra Willer]]
:# Öffentlichkeitsarbeit
:# Mailanfragen beantworten
:# Ehrungen
:# Flauschverantwortlichkeit
6. Beisitzender - [[Benutzer:Robstar|Robert Lutz]]
:# Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
:# Kontaktpflege Bündnis Chemnitz Nazifrei
:# Mitgliederpflege
:# Brief- und Paketeingang
:# Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
:# Veranstaltungsorganisation
==== '''§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung''' ====
1.
<sup>1</sup> Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.
<sup>2</sup> Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.
2.
<sup>1</sup> Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus.
<sup>2</sup> Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig.
<sup>3</sup> Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe.
<sup>4</sup> Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.
3.
<sup>1</sup> Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln.
<sup>2</sup> Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
==== '''§ 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen''' ====
<sup>1</sup> Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz erhalten der Vorsitzende und Schatzmeister durch Zugang zum Onlinebanking.
<sup>2</sup> Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende und Schatzmeister.
<sup>3</sup> Der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und beide Beisitzende verzichten derzeit auf ihr Recht zur Konteneinsicht.
<sup>4</sup> Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.
==== '''§ 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen''' ====
1.
<sup>1</sup> Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 12.07.2015 in Kraft.
==== '''§ 1 Allgemeines''' ====
1.
<sup>1</sup> Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen.
<sup>2</sup> Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
2.
<sup>1</sup> Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
<sup>2</sup> Die Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben werden von den anderen Vorstandsmitgliedern respektiert. <sup>3</sup> Aufgabenübertragungen erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern.
3.
<sup>1</sup> Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.
==== '''§ 2 Vorstand''' ====
Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:
# Vorsitzender: Paul Werner
# stellvertretender Vorsitzender: Michael Matschie
# Schatzmeister: Kristin Knobloch
# Generalsekretär: Moritz Grosch
# Beisitzerin: Sandra Willer
# Beisitzer: Robert Lutz
==== '''§ 3 Beschlussfassung''' ====
1.
<sup>1</sup> Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst.
<sup>2</sup> Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
<sup>3</sup> Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt.
<sup>4</sup> Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären Vorstandssitzung.
<sup>5</sup> Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.
2.
<sup>1</sup> Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt.
<sup>2</sup> Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden.
3.
<sup>1</sup> Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert.
<sup>2</sup> Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden.
<sup>3</sup> Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen.
<sup>4</sup> Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden.
<sup>5</sup> Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.
4.
<sup>1</sup> Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit und müssen auf der im Vorfeld angekündigten TO angezeigt werden.
5.
<sup>1</sup> An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen.
<sup>2</sup> Der Betroffene hat dies dem Vorstand unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen.
<sup>3</sup> Über die persönliche Betroffenheit entscheidet der Vorstand.
<sup>4</sup> Bei Stimmgleichheit wird von Betroffenheit ausgegangen.
==== '''§ 4 Antragsrecht''' ====
1.
<sup>1</sup> Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden.
<sup>2</sup> Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten.
<sup>3</sup> Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht.
<sup>4</sup> Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt.
<sup>5</sup> Anträge oder Änderungen zu Anträgen, welche erst zur Vorstandsitzung eingehen, können behandelt werden wenn mehr als zwei Drittel der anwesenden Vorstandsmitglieder für die Zulassung des (geänderten) Antrags stimmen.
<sup>6</sup> Über abgeänderte oder zusätzlichen Anträge sind die Mitglieder des KV unverzüglich per Textform zu informieren.
2.
<sup>1</sup> Jedes Mitglied ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.
<sup>2</sup> Anträge von Nichtmitgliedern können eingereicht und vom Vorstand als Antragsteller übernommen werden.
<sup>3</sup> Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen.
<sup>4</sup> Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
<sup>5</sup> Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen.
<sup>6</sup> Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.
3.
<sup>1</sup> Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.
==== '''§ 5 Vorstandssitzungen''' ====
1.
<sup>1</sup> Die Vorstandssitzungen finden mindestens monatlich statt.
<sup>2</sup> Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (bevorzugt: Server NRW, Bereich Gliederungen - Sachsen) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination.
<sup>3</sup> Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden.
2.
<sup>1</sup> Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.
3.
<sup>1</sup> Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder teilnehmen.
<sup>2</sup> Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.
4.
<sup>1</sup> Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung, bei Abwesenheit dessen Stellvertreter.
5.
<sup>1</sup> Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.
<sup>2</sup> In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
<sup>3</sup> Gäste erhalten Rederecht.
<sup>4</sup> Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.
6.
<sup>1</sup> Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki.
<sup>2</sup> Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit oder anonymisierte(n) Beschlusstext(e) ersetzt.
<sup>3</sup> Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.
==== '''§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung''' ====
1.
<sup>1</sup> Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister.
2.
<sup>1</sup> Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist.
<sup>2</sup> Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und wird auf ausgewählte Daten beschränkt.
3.
<sup>1</sup> Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
<sup>2</sup> Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
<sup>3</sup> Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
4.
<sup>1</sup> Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
==== '''§ 7 Verantwortungsbereiche''' ====
Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:<BR>
1. Vorsitzender - [[Benutzer:pw510|Paul Werner]]
:# offizielle Vertretung des Vorstandes
:# Hauptansprechpartner
:# Öffentlichkeitsarbeit
:# Mitgliederpflege
:# Ehrungen
:# Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
:# IT
:# Mailanfragen beantworten
2. stellvertretender Vorsitzender - [[Benutzer:Michael Matschie|Michael Matschie]]
:# offizielle Vertretung des Vorstandes
:# Hauptansprechpartner
:# Verträge und Versicherungen
:# Vorbereitung von Sitzungen
:# Aufgabentracking
3. Schatzmeister - [[Benutzer:P!ru|Kristin Knobloch]]
:# Finanzen und Buchhaltung
:# Verträge und Versicherungen
:# Brief- und Paketeingang
:# Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
:# Veranstaltungsorganisation
:# Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
:# Vorbereitung von Sitzungen
:# Aufgabentracking
Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.
4. Generalsekretär - [[Benutzer:LittleFox|Moritz Grosch]]
:# Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten/Adressen
:# Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder
:# Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
:# Aufbewahrung wichtiger Dokumente, ggf. Bankschließfach
:# interne Veranstaltungsorganisation
:# IT
5. Beisitzende - [[Benutzer:Raven_SN|Sandra Willer]]
:# Öffentlichkeitsarbeit
:# Mailanfragen beantworten
:# Ehrungen
:# Flauschverantwortlichkeit
6. Beisitzender - [[Benutzer:Robstar|Robert Lutz]]
:# Büro, Schlüsselverwaltung, Belegung
:# Kontaktpflege Bündnis Chemnitz Nazifrei
:# Mitgliederpflege
:# Brief- und Paketeingang
:# Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
:# Veranstaltungsorganisation
==== '''§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung''' ====
1.
<sup>1</sup> Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.
<sup>2</sup> Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.
2.
<sup>1</sup> Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus.
<sup>2</sup> Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig.
<sup>3</sup> Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe.
<sup>4</sup> Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.
3.
<sup>1</sup> Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln.
<sup>2</sup> Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
==== '''§ 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen''' ====
<sup>1</sup> Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz erhalten der Vorsitzende und Schatzmeister durch Zugang zum Onlinebanking.
<sup>2</sup> Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende und Schatzmeister.
<sup>3</sup> Der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und beide Beisitzende verzichten derzeit auf ihr Recht zur Konteneinsicht.
<sup>4</sup> Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.
==== '''§ 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen''' ====
1.
<sup>1</sup> Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 12.07.2015 in Kraft.