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Satzungsänderungsantrag: Tätigkeitsbereich

Die KMV Bremen-Stadt möge beschließen:
Die Satzung des KV Bremen-Stadt wird in § 1 (2) geändert: der Teil
"außer Bremen Nord" wird gestrichen.

Voraussetzung für diesen Satzungsänderungsantrag ist die Annahme des
Antrags "Verschmelzung zustimmen".

Die Satzungsänderung tritt mit der Zustimmung zur Verschmelzung durch
die KMV Bremen-Nord und der Zustimmung durch den Landesparteitag in Kraft.

Begründung:

Die Verschmelzung mit dem KV Bremen-Nord bedeutet, dass der
Tätigkeitsbereich des KV Bremen-Stadt auf das Gebiet inklusive Bremen
Nord ausgedehnt wird.

Antragsteller: Sebastian Raible, Erich Sturm
Anonymer Benutzer