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HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Luetzelbach (Quelltext anzeigen)
Version vom 27. Juni 2013, 16:26 Uhr
, 16:26, 27. Jun. 2013→Anzahl der genehmigten Plakate
=Lützelbach=
== Anzahl der genehmigten Plakate ==
Für die einzelnen Ortsteile beschränkt auf jeweils:
* Lützel-Wiebelsbach: 5
* Seckmauern. 5
* Haingrund: 4
* Breitenbrunn: 3
* Rimhorn: 3
== Wichtiges und Besonderes ==
Auch Großplakate sind erlaubt.
'''Dinge''', an denen '''keine Plakate''' befestigt werden dürfen:
* Straßenbäume
== Die Standard-Sachen ==
* Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen oder dem Innenrand von Kurven befestigt werden.
* Die Sicht auf auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
== Von wann bis wann? ==
22.07.2013 - unmittelbar nach dem 22.09.2013
== Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts ==
https://www.dropbox.com/s/a7zemr5bcvoytqe/Genehmigung_Luetzelbach.pdf
== Anzahl der genehmigten Plakate ==
Für die einzelnen Ortsteile beschränkt auf jeweils:
* Lützel-Wiebelsbach: 5
* Seckmauern. 5
* Haingrund: 4
* Breitenbrunn: 3
* Rimhorn: 3
== Wichtiges und Besonderes ==
Auch Großplakate sind erlaubt.
'''Dinge''', an denen '''keine Plakate''' befestigt werden dürfen:
* Straßenbäume
== Die Standard-Sachen ==
* Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen oder dem Innenrand von Kurven befestigt werden.
* Die Sicht auf auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
== Von wann bis wann? ==
22.07.2013 - unmittelbar nach dem 22.09.2013
== Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts ==
https://www.dropbox.com/s/a7zemr5bcvoytqe/Genehmigung_Luetzelbach.pdf