Änderungen

== das Sächsische BID-Gesetz ==
* Antragsteller: [[Benutzer:Klüver|Klüver]]

Die Piraten Dresden fordern die sächsische Landeshauptstadt auf, das
Sächsische BID-Gesetz vom 12.08.2012 zielorientiert und zügig mit den
Antragstellern nach § 3 SächsBID Satz 1 umzusetzen. Dabei trägt der
Stadtrat eine besondere Verantwortung. Dieses Gesetz kann
negative finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen und Freiberufler
haben. Darum sind besonders Standortgemeinschaften mit geringem
finanziellen Aufwand zu berücksichtigen. Solche Projekte sollten einen
geringen Verwaltungsaufwand bedeuten. Darum darf sich der
Verwaltungsaufwand nach Zahl der Abgabenpflichtigen oder nach der
Gesamtsumme der Abgabeneinnahmen richten. Die Standortgemeinschaft
nach § 2 des SächsBID sollte die Wahl haben, nach welchem der zwei
Kriterien eine Verwaltungspauschale berechnet werden darf. Bei der
Beurteilung vom
Zweck einer Standortgemeinschaft dürfen wirtschaftliche Interessen
von kommunalen Eigenbetrieben und Beteiligungen nicht in den Vordergrund
rücken. Das Wohl von Betroffenen sollte bei diesen Entscheidungen an
erster Stelle stehen.

Begründung:

Das BID-Gesetz kann missbraucht werden, aber auch kreatives Potenzial
fördern. Die Dresdner Piraten sehen durch dieses Gesetz eine besondere
Möglichkeit der Vernetzung. Diese Vernetzung ist eine Chance zur
Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten.
Anonymer Benutzer