Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
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=Erklärung zur Beitragsverteilung=
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==Beitragsverteilung==
Der Mitgliedsbeitrag wird laut [[Satzung#.C2.A7_6_Aufteilung_Mitgliedsbeitrag|Bundes]] und [[BY:Satzung_des_Landesverband_Bayern#.C2.A72_-_Mittelverwendung |Landessatzung]] nach folgendem Schlüssel verteilt:

:40% BV
:15% LV
:15% BzV
:'''15% KV'''
:'''15% OV'''

die unterste existierende Gliederung erhält die "freien" Anteile

Mitgliedereinnahmenschätzung basiert auf:
:'''von einer Bezahlquote von 60% bei X Mitgliedern ausgegangen, mit dem Betrag von 48€.'''
:'''Der KV-Anteil an Mitgliedsbeiträgen beträgt 30 %'''
ergibt eine Formel von X x 48 x 0,60 x 0,30

===Jahr 2012===
:Das Jahr unserer Gründung in diesem Jahr standen uns nur die Mitgliedsbeiträge für den Monat Nov. und Dez. zu Verfügung.
===Ab dem Jahr 2013===
:Ab dem Jahr 2013 steht uns der volle Anteil der gezahlten Beiträge zu.
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[[Kategorie:Vorlagen Kreisverband Kronach/Finanzen|Finanzen]]
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Anonymer Benutzer