Änderungen
SH:LPT2013.1/Anträge/S1101b Satzungs- und Programmänderungen (Quelltext anzeigen)
Version vom 4. Februar 2013, 21:37 Uhr
, 21:37, 4. Feb. 2013hat „SH:LPT2013.1/Anträge/Satzungs- und Programmänderungen“ nach „SH:LPT2013.1/Anträge/S1101b Satzungs- und Programmänderungen“ verschoben
{{Vorlage:SH:AntragLPT
|Landesparteitag=2013.1
|Antragsart=Satzungsänderung
|Titel=<strike>Satzungs- und Programmänderungen</strike>
|Antragsteller=Michael5405
|Kapitel=§11 Abs. 2
|Antragstext=Es wird beantragt in der Landessatzung §11 Abs. 2 folgende Ergänzung zu beschließen:
|Vorher=(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.
|Nachher=(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.''' Änderungen treten frühestens am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft.'''
|Begründung=Durch diese Regelung wird verhindert, dass Satzungsänderungen beschlossen werden, die sofort in Kraft treten und noch auf dem beschließenden Parteitag angewendet werden. Dies sorgt für eine gewisse Entschleunigung bei Satzungsfragen und es beugt einer missbräulichen Anwendung von Satzungsänderungen vor.
|Nummer=S1101b
|AKEmpfehlung=Antrag zurückgezogen
|AKHinweise=
}}
|Landesparteitag=2013.1
|Antragsart=Satzungsänderung
|Titel=<strike>Satzungs- und Programmänderungen</strike>
|Antragsteller=Michael5405
|Kapitel=§11 Abs. 2
|Antragstext=Es wird beantragt in der Landessatzung §11 Abs. 2 folgende Ergänzung zu beschließen:
|Vorher=(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.
|Nachher=(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Der Antrag auf Satzungsänderung muss von einem weiteren Piraten des Landesverbandes auf dem Landesparteitag befürwortet werden. Bis zwei Wochen vor dem Landesparteitag kann der Antrag auf der Plattform überarbeitet werden, dabei muss aber der angesprochene Themenkomplex beibehalten werden.''' Änderungen treten frühestens am Tag nach dem beschließenden Landesparteitag in Kraft.'''
|Begründung=Durch diese Regelung wird verhindert, dass Satzungsänderungen beschlossen werden, die sofort in Kraft treten und noch auf dem beschließenden Parteitag angewendet werden. Dies sorgt für eine gewisse Entschleunigung bei Satzungsfragen und es beugt einer missbräulichen Anwendung von Satzungsänderungen vor.
|Nummer=S1101b
|AKEmpfehlung=Antrag zurückgezogen
|AKHinweise=
}}