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Archiv:Mittelfranken/Ansbach/Mitgliederversammlung 2013.1/Geschäftsordnung (Quelltext anzeigen)
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[[Kategorie:Ansbach]]
[[Kategorie:Kreisverband Ansbach]]
[[Kategorie:Kreisverband Ansbach Mitgliederversammlung]]
=Geschäftsordnung=
==§1 Allgemeines==
(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so
entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus
keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(3) Das Protokoll der Versammlung hat mindestens zu enthalten:
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
* das Wahlprotokoll (falls vorhanden)
Es wird beurkundet durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters (falls vorhanden) und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) zugänglich zu machen durch Veröffentlichung als Wikiseite im Piratenwiki binnen einer Woche nach Ende des Parteitages.
===§1.1 Akkreditierung===
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die in ihrer zugehörigen Gliederung eine entsprechende Berechtigung oder Beauftragung durch den Vorstand haben, oder der Vorstand selbst.
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist mitzuteilen auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluss durch die
Akkreditierungspiraten. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit.
Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im
Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall
ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl
anwesender Stimmberechtigter}
(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine
Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, das erst nach Beginn der Versammlung erscheint, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
===§1.1.1 Verlassen der Versammlung===
(1) Ein Pirat, der die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen möchte oder die
Versammlung komplett verlässt, verliert sein Stimmrecht und hat seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten abzugeben.
===§1.1.2 Betreten der Versammlung===
(1) Ein Mitglied der Partei, das die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut
akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht
wieder zu erlangen.
==§2 Versammlungsämter==
===§2.1 Versammlungsleiter===
(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn
von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Vorsitzende des Kreisvorstands als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen
sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung
an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die
er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung
angemessen bekannt macht.
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen
fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den
Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der
Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
===§2.2 Wahlleiter===
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das
Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.
(2) Die Durchführung umfasst
* die Ankündigung einer Wahl,
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere
der geheimen Wahl.
* das Entgegennehmen der Stimmzettel,
* das Auszählen der Stimmen,
* Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der
jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden
Wahl,
* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
* Erstellung eines Wahlprotokolls.
(3) Der Wahlleiter kann Wahlhelfer bestimmen, die ihm bei der Auszählung behilflich sind.
==§3 Kandidatur==
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben.
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den
Kandidaten Zeit, sich zu melden.
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
==§4 Wahlordnung==
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und
grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GOAntrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über
Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung
das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet,
Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen,
sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung
darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder
Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der
ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung
(gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei
mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue
Ergebnis rechtskräftig wird.
===§4.1 Abstimmungen===
====§4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge====
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des
Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der
Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
====§4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge====
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel
gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Wahlleiter
gibt die Möglichkeiten der Willensbekundung auf dem Stimmzettel vor jedem
Wahlgang bekannt
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über
Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
====§4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes====
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge]
entsprechend.
===§4.2 Wahlen===
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden
gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt.
{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die
Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende
Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der
Wahlgänge}
====§4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern====
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen
über allgemeine Anträge] gewählt.
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung,
und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten; Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten
haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen
und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehrere Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehrere Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen.
====§4.2.2 Wahlen zum Vorstand====
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] mit der
Maßgabe, dass in jedem Fall geheim abzustimmen ist.
(2) Ist für ein Amt mehr als eine Person zu wählen, so wird darüber in einem
gemeinsamen Wahlgang abgestimmt. Hierbei stehen alle Kandidaten auf einem
Stimmzettel. Jeder Pirat hat maximal soviele Stimmen wie Ämter zu vergeben sind,
allerdings nur eine Stimme pro Kandidat.
==§5 Anträge==
===§5.1 Allgemeine Anträge an die Versammlung===
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
===§5.2 Anträge auf Änderung der Satzung===
(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung]
entsprechend.
===§5.3 Anträge auf Änderung des Programms===
(1) Es gelten die Regelungen aus '''§5.1''' [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
===§5.4 Anträge zur Geschäftsordnung===
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen,
einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist
nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen
Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens
einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. ln
letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs. 2 entsprechend.
(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ... }.
====§5.4.1 Antrag auf Ende der Rednerliste====
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
(2) Der Antragsteller
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt
haben,
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
* darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag
abgelehnt wird.
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle
Redner unverzüglich melden.
====§5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung====
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
* das Hinzufügen eines Punktes,
* das Entfernen eines Punktes,
* Verschieben eines Punktes,
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der
Tagesordnung,
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der
Tagesordnung}
====§5.4.3 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung====
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut
aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
====§5.4.4 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes====
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf
Einholung eines Meinungsbildes} §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 2 bis
4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt. Im Übrigen
richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über
Geschäftsordnungsanträge].
====§5.4.5 Antrag auf Vertagung der Sitzung====
(1) Der Antrag muss den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung
enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
====§5.4.6.Antrag auf Unterbrechung der Sitzung====
(1) Der Antrag muss die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf
Unterbrechung der Sitzung}
====§5.4.7 Antrag auf Begrenzung der Redezeit====
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger
Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung
gelten soll (z. B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen
Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
==§6 Gültigkeitsdauer==
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende
Kreismitgliederversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
[[Kategorie:Kreisverband Ansbach]]
[[Kategorie:Kreisverband Ansbach Mitgliederversammlung]]
=Geschäftsordnung=
==§1 Allgemeines==
(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so
entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus
keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(3) Das Protokoll der Versammlung hat mindestens zu enthalten:
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
* das Wahlprotokoll (falls vorhanden)
Es wird beurkundet durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters (falls vorhanden) und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) zugänglich zu machen durch Veröffentlichung als Wikiseite im Piratenwiki binnen einer Woche nach Ende des Parteitages.
===§1.1 Akkreditierung===
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die in ihrer zugehörigen Gliederung eine entsprechende Berechtigung oder Beauftragung durch den Vorstand haben, oder der Vorstand selbst.
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist mitzuteilen auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluss durch die
Akkreditierungspiraten. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit.
Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im
Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall
ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl
anwesender Stimmberechtigter}
(3) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine
Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, das erst nach Beginn der Versammlung erscheint, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
===§1.1.1 Verlassen der Versammlung===
(1) Ein Pirat, der die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen möchte oder die
Versammlung komplett verlässt, verliert sein Stimmrecht und hat seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten abzugeben.
===§1.1.2 Betreten der Versammlung===
(1) Ein Mitglied der Partei, das die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut
akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht
wieder zu erlangen.
==§2 Versammlungsämter==
===§2.1 Versammlungsleiter===
(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn
von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Vorsitzende des Kreisvorstands als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen
sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung
an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die
er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung
angemessen bekannt macht.
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen
fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den
Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der
Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
===§2.2 Wahlleiter===
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das
Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.
(2) Die Durchführung umfasst
* die Ankündigung einer Wahl,
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere
der geheimen Wahl.
* das Entgegennehmen der Stimmzettel,
* das Auszählen der Stimmen,
* Feststellung der Anzahl der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der
jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden
Wahl,
* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
* Erstellung eines Wahlprotokolls.
(3) Der Wahlleiter kann Wahlhelfer bestimmen, die ihm bei der Auszählung behilflich sind.
==§3 Kandidatur==
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben.
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den
Kandidaten Zeit, sich zu melden.
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
==§4 Wahlordnung==
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und
grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. {GOAntrag auf geheime Abstimmung}; abweichend hiervon wird über
Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung
das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet,
Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen,
sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung
darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder
Abstimmung statt. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der
ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung
(gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei
mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue
Ergebnis rechtskräftig wird.
===§4.1 Abstimmungen===
====§4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge====
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des
Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der
Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}
====§4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge====
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel
gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Wahlleiter
gibt die Möglichkeiten der Willensbekundung auf dem Stimmzettel vor jedem
Wahlgang bekannt
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über
Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
====§4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes====
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge]
entsprechend.
===§4.2 Wahlen===
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden
gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt.
{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die
Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende
Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der
Wahlgänge}
====§4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern====
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen
über allgemeine Anträge] gewählt.
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung,
und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten; Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten
haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen
und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehrere Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehrere Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen.
====§4.2.2 Wahlen zum Vorstand====
(1) Es gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] mit der
Maßgabe, dass in jedem Fall geheim abzustimmen ist.
(2) Ist für ein Amt mehr als eine Person zu wählen, so wird darüber in einem
gemeinsamen Wahlgang abgestimmt. Hierbei stehen alle Kandidaten auf einem
Stimmzettel. Jeder Pirat hat maximal soviele Stimmen wie Ämter zu vergeben sind,
allerdings nur eine Stimme pro Kandidat.
==§5 Anträge==
===§5.1 Allgemeine Anträge an die Versammlung===
(1) Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
===§5.2 Anträge auf Änderung der Satzung===
(1) Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung]
entsprechend.
===§5.3 Anträge auf Änderung des Programms===
(1) Es gelten die Regelungen aus '''§5.1''' [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
===§5.4 Anträge zur Geschäftsordnung===
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen,
einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist
nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen
Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens
einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. ln
letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs. 2 entsprechend.
(5) Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: {GO-Antrag ... }.
====§5.4.1 Antrag auf Ende der Rednerliste====
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}
(2) Der Antragsteller
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt
haben,
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
* darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag
abgelehnt wird.
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle
Redner unverzüglich melden.
====§5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung====
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
* das Hinzufügen eines Punktes,
* das Entfernen eines Punktes,
* Verschieben eines Punktes,
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der
Tagesordnung,
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. {GO-Antrag auf Änderung der
Tagesordnung}
====§5.4.3 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung====
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut
aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
====§5.4.4 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes====
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf
Einholung eines Meinungsbildes} §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 2 bis
4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt. Im Übrigen
richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über
Geschäftsordnungsanträge].
====§5.4.5 Antrag auf Vertagung der Sitzung====
(1) Der Antrag muss den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung
enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
====§5.4.6.Antrag auf Unterbrechung der Sitzung====
(1) Der Antrag muss die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. {GO-Antrag auf
Unterbrechung der Sitzung}
====§5.4.7 Antrag auf Begrenzung der Redezeit====
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger
Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung
gelten soll (z. B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen
Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
==§6 Gültigkeitsdauer==
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende
Kreismitgliederversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.