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NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Vorstand/Antragsfabrik/Satzungsänderung001 (Quelltext anzeigen)
Version vom 1. April 2013, 18:43 Uhr
, 18:43, 1. Apr. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Antragsfabrik Vorstand RSK
|antragsart=Satzungsänderung
|titel=SÄA Programmänderungen zwischen zwei KPT
|autor=Tinmachine
|text=Es wird beantragt
den folgenden § / Absatz zu ergänzen:
§4 Nr. 3.3.1
Zwischen zwei Kreisparteitagen können Änderungen der Kreissatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Kreisverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
Oder diese in bzw. mit einem vom Kreissparteitag legitimierten Werkzeug mit doppelt sovielen "Ja Stimmen" als "Nein Stimmen" bestätigen.
|begruendung=http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/
Entnommen §8 der LV Satzung.
Programmänderung zwischen zwei KPT ist ein Muß. Anonsten stehen wir ohne alles da.
}}
[[Kategorie:Antragsfabrik_Vorstand_RSK_alt]]
|antragsart=Satzungsänderung
|titel=SÄA Programmänderungen zwischen zwei KPT
|autor=Tinmachine
|text=Es wird beantragt
den folgenden § / Absatz zu ergänzen:
§4 Nr. 3.3.1
Zwischen zwei Kreisparteitagen können Änderungen der Kreissatzung, Programme und Wahlprogramme vorgenommen werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Kreisverbandes sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
Oder diese in bzw. mit einem vom Kreissparteitag legitimierten Werkzeug mit doppelt sovielen "Ja Stimmen" als "Nein Stimmen" bestätigen.
|begruendung=http://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/
Entnommen §8 der LV Satzung.
Programmänderung zwischen zwei KPT ist ein Muß. Anonsten stehen wir ohne alles da.
}}
[[Kategorie:Antragsfabrik_Vorstand_RSK_alt]]