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==§1 - Vorstandssitzungen==
:(1) Zu den Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail oder telefonisch eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit der vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

:(2) Die Setzung von Abgabefristen für Eingaben zu Themen ist möglich.

:(3)Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet. Die Tagesordnung umfasst die Festlegung des Datums für die nächste Sitzung. Änderungen sind 7 Tage vorher telefonisch oder per E-Mail abzustimmen.

===Anträge an die Vorstandssitzung===

:(1) Anträge an eine Vorstandssitzung des Kreisverbandes werden an den Kreisverband (hier MailTo-link hin) gerichtet und sollten auf der nächsten Sitzung behndelt werden.
:(2) Nichtbehandlung von Anträgen muss vom Vorstand begründet und protokolliert werden.

===Durchführung einer Vorstandssitzung===

:a) Form:
Die Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Sitzungen können persönlich oder fernmündlich sein. Rein virtuelle Sitzungen (IRC) sind nicht zulässig.
:b) Sitzungsleitung:
Der Vorsitzende hat im Normalfall die Sitzungsleitung. Sie kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder an ein anderes Parteimitglied abgegeben werden.
:c) Rederecht:
Gästen kann von der Sitzungsleitung Rederecht erteilt oder entzogen werden. Eine Verweigerung des Rederechts ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss begründet werden.
:d) Öffentlichkeitsauschluss
Auf begründeten Antrag kann die Öffentlichkeit zu Teilen der Sitzung ausgeschlossen werden.
:e) Beschlussfähigkeit
Eine Vorstandssitzung ist mit der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

===Leitung der Vorstandssitzungen===

:(1) Zu Beginn der Sitzung wird von den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Sitzungsleiter bestimmt.

===Abstimmungen===

:(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes.

:(2) Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
:(3) Umlaufentscheide sind per E-Mail zulässig.

===Protokollführung===

:(1)Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
:(2) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Umlaufentscheide, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungverlaufes enthalten.
:(3)Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Parteimitgliedern ein Protokollant bestimmt.
:(4)Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
:(5) Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen und über die Kreismailingliste bekannt zu machen.

==§2 Kassen- und Kontoführung==

:(1) Die Kassenführung wird durch den Landesverband übernommen.
:(2) Ausgaben über 100 Euro müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.

==§3 Mitgliederverwaltung und deren Zugriff und Sicherung==

:(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.
:(2) Diese werden vom Bundesvorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
:(3) Der übergeordnete Verband kann per Beschluss Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren.
:(4) Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
:(5) Jeder Zugriffberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Diese umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
:(6) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
:(7) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

==§4 Vertretung des Vorstandes==

:(1) Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder zwei Vorstandsmitglieder.

==§5 Aufgabenverteilung==

:Vorsitzender/Stellvertreter:
:Planung des Jahresprogramms des Vorstands
:Einberufung der Mitgliederversammlung
:Jahresberichte, Dokumentation
:Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
:Führung der laufenden Geschäfte, Personalfragen

:Schatzmeister:
:Behördliche Kontakte und Genehmigungen
:Zuschüsse und Spendenwesen
:Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordnetetn Gebietsverbänden

:Beisitzer:
:Protokolle
:Koordination von Aktionen, wie z.B.:
:Infostammtische,
:Flyeraktionen,
:Unterschriftensammeln,
:sonstige Aktivitäten

===Delegieren von Aufgaben===

1. Vorstandsmitglieder können alle Aufgaben an Parteimitglieder delegieren.

Beschlossen am 06.03.2012
Anonymer Benutzer