Änderungen

K
Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
{{Antragsformular
|parteitag=LMVB
|jahreszahl=2012.2
|autor=Maureen
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|antragsgruppeSA=Satzungsabschnitt A - §11
|titel=In § 11 (Liquid Democracy) "Mitglied" durch "Pirat" ersetzen
|text=Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei Deutschland möge folgende Satzungsänderung beschließen:

In § 11 der Satzung des Landesverbandes Berlin (Liquid Democracy) wird der Begriff „Mitglied“ durch den Begriff „Pirat“ ersetzt und der Text grammatikalisch dieser Änderung angepaßt:

:„(1)a) Jeder '''''Pirat''''' muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle '''''Piraten''''' gleich sein.“

:„(1)c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen '''''Piraten''''' verändert oder gelöscht werden können.“

:„(1)d) Jedem '''''Piraten''''' muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.“

:„(1)e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. '''''Piraten''''' muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.“

:„(1)f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an einen anderen '''''Piraten''''' zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.“

:„(3) Jedem '''''Piraten''''' ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer '''''Piraten''''' vorübergehend gesperrt werden.“

Zur Klarstellung wird in Abs. 6 das Wort „dieser“ vor dem Wort „Satzung“ eingefügt:

:„(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach '''''dieser''''' Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.“

|begruendung=In § 2 Abs. 1 der Satzung wird definiert, wer Mitglied des LV Berlin ist:
''„Die in der Piratenpartei Deutschland Berlin organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. Pirat bezeichnet.“''

Die dort definierte Bezeichnung "Pirat" wird nicht durchgehend verwendet. Deshalb ist nicht eindeutig, wer denn nach § 11 Abs. 6 teilnahmeberechtigt ist. Die momentane Fassung der Satzung könnte so ausgelegt werden, daß auch Piraten aus anderen Landesverbänden einen Anspruch auf Teilnahme am Berliner Liquid Feedback System haben.

|prüficon=2
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.2
}}
Anonymer Benutzer