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SH:LPT2012.3/Anträge/S110 Satzungsänderungen mit Alternativvorschlägen: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 7. Oktober 2012, 21:18 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.
Der Landesparteitag möge beschließen, den Absatz 1 des Paragraphen 11 - Satzungs- und Programmänderung - der Satzung wie folgt zu ändern. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Gibt es zur Änderung eines Paragraphen bzw. eines Absatzes der Satzung mehrere Alternativvorschläge (wenn mehrere Änderungsanträge gestellt werden, oder wenn ein Änderungsantrag mit mehrere Alternativvorschlägen gestellt wird, oder wenn beides zutrifft) vorliegen, dann ist es unpraktikabel, über jeden einzelnen Antrag mit Zweidrittelmehrheit befinden zu wollen. Daher soll zunächst mit der qualifizierten Mehrheit darüber befunden werden, ob der Landesparteitag überhaupt eine Änderung wünscht, und dann mit einfacher Mehrheit, welcher Vorschlag konkret in die Satzung aufgenommen wird. Die Geschäftsordung des Landesparteitags regelt diese Situation nicht und scheint auch nicht für eine Regelung zu Satzungsfragen geeignet zu sein.
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