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Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/059 (Quelltext anzeigen)
Version vom 21. Februar 2013, 03:56 Uhr
, 03:56, 21. Feb. 2013Bot: Automatisierte Textersetzung (-AntragsSteller +Antragsteller)
{{AntragBeschlussVorstand
|Antragsteller=Swanhild Goetze
|Organ=Bundesvorstand
|AntragsTitel=Vertretung einer Meinung im Namen der Piratenpartei
|Umsetzung=Bundesvorstand
|AntragsText=Der Bundesvortand möge beschließen:
Piraten dürfen jederzeit und überall ihre eigene Meinung vertreten. Wenn sie dieses tun, müssen sie klar artikulieren, um wessen Meinung es sich handelt und wer diese Meinung vertritt. Sie dürfen nicht den Anschein erwecken, dass es sich um eine auf einem Bundesparteitag beschlossene Aussage der Piratenpartei handelt.
Beauftragte des Bundesvorstandes dürfen jederzeit im Rahmen ihrer Befugnisse für die Piratenpartei sprechen. Sofern Befugnisse überschritten werden könnten, ist das zuständige Vorstandsmitglied vorher über die in vollem Umfang über die zu veröffentlichte Stellungnahme/Mitteilung in Kenntnis zu setzen.
Abmahnungen im Namen der Piratenpartei Deutschland können rechtswirksam nur nach einem Beschluss des Bundesvorstands ausgesprochen werden. Die Sitzung, in der dieser Beschluss getroffen wird, muss nicht öffentlich sein. Ausgenommen hierfür sind Abmahnungen, die abgrenzbar in das Aufgabengebiet eines einzelnen Bundesvorstands gehören (beispielsweise Schatzmeisterei, Verwaltung) In diesem Fall sind die anderen Bundesvorstandsmitglieder lediglich von dem handelnden Bundesvorstandsmitglied über die Abmahnung und den genauen Text der Abmahnung zu informieren.
|Begründung=Reaktion auf aktuelle Vorgänge. Text ist ein erster Vorschlag, der noch debattiert und verbessert werden soll.
|LiquidURL=n/a
|AntragsDatum=2012/8/27
|RedmineURL=
|Weitere Antragsteller=
|BeschlussDatum=
|BeschlussNummer=
|Ergebnis=
|Dafür=
|Dagegen=
|Enthaltung=
|Ergebnis=
|Zusatzinfos=
}}
|Antragsteller=Swanhild Goetze
|Organ=Bundesvorstand
|AntragsTitel=Vertretung einer Meinung im Namen der Piratenpartei
|Umsetzung=Bundesvorstand
|AntragsText=Der Bundesvortand möge beschließen:
Piraten dürfen jederzeit und überall ihre eigene Meinung vertreten. Wenn sie dieses tun, müssen sie klar artikulieren, um wessen Meinung es sich handelt und wer diese Meinung vertritt. Sie dürfen nicht den Anschein erwecken, dass es sich um eine auf einem Bundesparteitag beschlossene Aussage der Piratenpartei handelt.
Beauftragte des Bundesvorstandes dürfen jederzeit im Rahmen ihrer Befugnisse für die Piratenpartei sprechen. Sofern Befugnisse überschritten werden könnten, ist das zuständige Vorstandsmitglied vorher über die in vollem Umfang über die zu veröffentlichte Stellungnahme/Mitteilung in Kenntnis zu setzen.
Abmahnungen im Namen der Piratenpartei Deutschland können rechtswirksam nur nach einem Beschluss des Bundesvorstands ausgesprochen werden. Die Sitzung, in der dieser Beschluss getroffen wird, muss nicht öffentlich sein. Ausgenommen hierfür sind Abmahnungen, die abgrenzbar in das Aufgabengebiet eines einzelnen Bundesvorstands gehören (beispielsweise Schatzmeisterei, Verwaltung) In diesem Fall sind die anderen Bundesvorstandsmitglieder lediglich von dem handelnden Bundesvorstandsmitglied über die Abmahnung und den genauen Text der Abmahnung zu informieren.
|Begründung=Reaktion auf aktuelle Vorgänge. Text ist ein erster Vorschlag, der noch debattiert und verbessert werden soll.
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|AntragsDatum=2012/8/27
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}}