Änderungen
SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S02a (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. Juli 2012, 22:52 Uhr
, 22:52, 30. Jul. 2012keine Bearbeitungszusammenfassung
* S02a Ergänzung zu §5 Der Kreisvorstand
* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, Marko Goschin
Zur Regelung der Abwahl und Amtszeit wird der §5 um die Ziffern 8 und 9 erweitert:
8. Die Amtszeit des gewählten Vorstandes beträgt 12 Monate.
9. Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten bzw. mindestens 8, können mit einer Frist von 2 Wochen die Abberufung und Neuwahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder beantragen. Die Abberufung bedarf einer Mehrheit von mindestens doppelt so vielen Ja- wie Neinstimmen der Kreisvollversammlung. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet mit der Amtszeit des restlichen noch amtierenden Vorstandes. Sollte eine gesamte Nachwahl erfolgen, läuft die Amtszeit neu gem. Ziffer 8.
[[Kategorie:Chemnitz|KVV2012.2]]
* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, Marko Goschin
Zur Regelung der Abwahl und Amtszeit wird der §5 um die Ziffern 8 und 9 erweitert:
8. Die Amtszeit des gewählten Vorstandes beträgt 12 Monate.
9. Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten bzw. mindestens 8, können mit einer Frist von 2 Wochen die Abberufung und Neuwahl eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder beantragen. Die Abberufung bedarf einer Mehrheit von mindestens doppelt so vielen Ja- wie Neinstimmen der Kreisvollversammlung. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet mit der Amtszeit des restlichen noch amtierenden Vorstandes. Sollte eine gesamte Nachwahl erfolgen, läuft die Amtszeit neu gem. Ziffer 8.
[[Kategorie:Chemnitz|KVV2012.2]]