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NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Solingen/Thema/sonstiges (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. Oktober 2012, 12:53 Uhr
, 12:53, 10. Okt. 2012keine Bearbeitungszusammenfassung
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__NOTOC__
__NOEDITSECTION__
== GLOSSAR - Gemeindefinanzen ==
von Dr. Peter Kasten, Göttingen - Stand 13.8.11
== A ==
=== Allmende ===
Gemeinschaftliches Eigentum, Gemeingut, z.B. Nutzflächen, Wasserrechte
=== Äquivalenzprinzip ===
Nur der Nutzer einer Leistung muss eine Abgabe zahlen
=== Aufgaben der Gemeinden ===
Beschrieben in den Gemeindeordnungen der Länder, sie betreffen:
Eigene Verwaltungsgeschäfte, gemeindliche und durch Gesetz übertragene Selbstverwaltungs- Pflichtaufgaben: Bau- und Flächennutzungsplanung, Brandschutz,Techn.Hilfe,Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenunterhalt, durch Schulgesetze übertragene Aufgaben (Gebäudeunterhalt).
Freiwillige Aufgaben: beispielsweise :Anlage und Unterhalt von Grün- und Sportanlagen, Förderung kultureller und sozialer Einrichtungen
=== Ausgaben der Gemeinden ===
Sachkosten (z.B. Unterhalts- und Investitionskosten für Gebäude, technische Geräte, Einrichtungen, Mieten, Zinsen )
Personalausgaben, Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse (z.B. soziale Leistungen )
=== Ausgliederung von Aufgaben oder Fachbereichen ===
Durch Gründung von Eigenbetrieben, Tochtergesellschaften oder Zweckverbänden (besonders im Wasser/Abwasser-, Energie-, Verkehrs- Bereich )
Ziel : Einsparung von Steuern und Personalkosten
== B ==
=== Beiträge ===
Abgabe für staatliche Leistungen, unabhängig von ihrer Nutzung
=== Bürgerbegehren ===
Initiative von Bürgern eine Frage anstelle vom Gemeinderat durch wahlberechtigte Bürger entscheiden zu lassen, Beispiel für direkte Demokratie
=== Bürgerentscheid ===
Bürger entscheiden anstelle des Gemeinderates, der aber nicht an das Votum gebunden ist. Regelungen in den Ländern sehr verschieden.
=== Bürgerhaushalt ===
Beratung des Gemeindehaushalts mit Bürgern, Mitentscheidung nur für Teilhaushalt, Vorteil : mehr Transparenz und Öffentlichkeit z.B.Konzept Berlin-Lichtenberg
== C ==
== D ==
=== Daseinsvorsorge ===
Staatliche Aufgaben und Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen, die Lebensqualität aller Bürger sichern, zu zumutbaren Preisen mit zuverlässigem Leistungsstandard (z.B. Mobilität, Bildung, Gesundheitsversorgung, Energie und Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung. Alle Maßnahmen werden von der Gemeindevertretung gesteuert und kontrolliert.
=== Deutscher Landkreistag ===
Kommunaler Spitzenverband aller Landkreise, auch föderal in jedem Bundesland organisiert
=== Deutscher Städtetag ===
Vertretung aller großen, kreisfreien Städte, auch föderal in jedem Bundesland organisiert
=== Deutscher Städte- und Gemeindebund ===
Vertritt alle kreisangehörigen kleineren Städte und Gemeinden, auch föderal in jedem Bundesland organisiert
=== Doppik ===
Abkürzung für = DOPPelte Buchführung In Konten: Ersetzt seit 2003 die bisherige Buchhaltungsmethode (Kameralistik) mit dem Ziel, effektiv und wirtschaftlich in Politik und Verwaltung nach Kennzahlen zu entscheiden. Diese neoliberale Methode soll aus der Kommune einen Wirtschaftsbetrieb machen, der Bürger wird zum Kunden.
=== Durchgriffsverbot ===
Der Bund darf seit 2006 kein Gesetz erlassen, das direkt Aufgaben auf Gemeinden überträgt (Art 84 Abs.1 Satz 7)
== E ==
=== Eigenbetrieb ===
Öffentlichrechtliche Unternehmensform nach der Gemeindeordnung, ausgegliedertes Sondervermögen. Der Gemeinderat fällt alle Grundsatzbeschlüsse
=== Einnahmen der Gemeinden ===
Steuern, Gebühren und Entgelte für konkrete Leistungen, Einnahmen aus Verkauf, Miete und Pachten, Konzessionsabgaben , Zuweisungen aus Steuereinnahmen Bund und Ländern
== F ==
=== Finanzausgleich (FAG) ===
Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen, werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt:
Vertikal vom Bund auf Länder und Gemeinden,
Horizontal zwischen den Bundesländern und zwischen Gemeinden eines Landes.
Dieses wird durch Finanzausgleichsgesetze geregelt
=== Föderalismus ===
Teilsouveräne Gliedstaaten (Länder) wirken über den Bundesrat im Bund mit. Die Gemeinden werden nur als Teile der Länder angesehen und haben keine eigene Vertretung. Ihre Interessen können nur indirekt über die Länder im Bundesrat eingebracht werden.
== G ==
=== Gebühren ===
Entgelt von Bürgern oder Unternehmen für eine staatliche Leistung
=== Gemeinde ===
= Kommune: Unterste politische Gebietskörperschaft
=== Gemeingüter = Allmende ===
Sind für alle Bürger frei zugänglich
=== Gemeindewirtschaftssteuer = Wertschöpfungssteuer ===
Erweiterte Gewerbesteuer mit einer anderen Bemessungsgrundlage für Selbstständige, auf Mieterträge, Lizenzen u.a., ist weniger konjunkturabhängig und würde die jährliche Haushaltsplanung deshalb zuverlässiger machen
=== Gewerbesteuer ===
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, erfasst alle Gewerbebetriebe (außer Forst - und Landwirtschaft sowie Freiberufler
=== Gewerbesteuer-Umlage ===
Eine Rückzahlung der Gemeinden an den Bund oder an das Land
=== Grundsteuer ===
Steuer auf Eigentum an Grundstücken, Grundsteuer A (Acker),Grundsteuer B (bebaut), veraltetes Verfahren, bezogen auf 1935 , nach Einheitswert, bzw Bodenrichtwert. Gemeinde setzt in Grenzen den Hebesatz dafür fest
== H ==
=== Haushaltsdefizit ===
Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Die meisten kommunalen Haushalte sind defizitär. Sie werden über Schulden mit Kassenkrediten mit niedrigen Zinsen und kurzer Laufzeit ausgeglichen. Wenn das Defizit durch Aufgabenverpflichtungen hervorgerufen wird, nennt man es strukturell. Ein Gegensteuern kann durch Steuererhöhungen oder über Sparmaßnahmen erfolgen
( oder aus einer Kombination von beiden).
=== Haushaltssicherungskonzept (HSK) ===
Auftrag von der Kommunalaufsicht an die Gemeinde, freiwillige Leistungen und Personalkosten zu kürzen und Kredite zu tilgen ,um so den Haushalt zu sanieren(in Niedersachsen)
=== Hebesatzrecht ===
Jede Gemeinde hat das Recht, den Steuersatz für Grund- und Gewerbesteuer in Grenzen festzusetzen. Das gibt Anlass für Wettbewerb zwischen Gemeinden um Industrieansiedlung
== I ==
=== Infrastruktur-Investitionen ===
Langfristige Projekte: Sozialer Wohnungsbau, Straßenbau, Erschließung von Bauland und Gewerbegebieten, Errichtung von Kindergärten und Schulbauten
== J ==
== K ==
=== Kassenkredite ===
Sie dienen zur kurzfristigen Deckung von Finanzierungslücken bei laufenden Verwaltungsausgaben. (z.B. bis zugesagte Zuweisungen oder Zuschüsse eintreffen).Damit kann eine Kommune rechtzeitig ihre Ausgaben leisten. Sie dürfen nicht zur Bezahlung von Investitionen verwendet werden. Doch viele Kommunen verwenden sie Zweck entfremdend, weil sie sich nicht anders zu helfen wissen.
=== Kommunalaufsicht ===
Kontrollorgan für den Gemeindehaushalt, je nach Zuständigkeit beim Landkreis,der Landesmittelbehörde oder im Landesinnenministerium angesiedelt.
=== Kommunale Kammer ===
Vorgeschlagenes neues Gremium, das ein Vetorecht beim Erlass neuer Landes- und Bundesgesetze besitzen soll, analog dem Bundesrat für die Länder bei Bundes -gesetzen, in Rheinland-Pfalz gilt die Mitwirkung des "Kommunalen Rates" als wenig wirksam
=== Konjunkturrat ===
Gremium der Bundesregierung nach dem Stabilitätsgesetz unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
=== Konnexitätsprinzip ===
Konnexität heißt = Verbindung
Der auftragende Gesetzgeber (Verursacher von Kosten) muss für die Folgekosten des Auftrages an Land oder Kommune aufkommen. Wer eine Maßnahme beschließt, muss sie auch bezahlen. Obwohl die Länder dieses Prinzip landesgesetzlich verankert haben, wirkt es in der Praxis nur unzureichend. Die Kommunen haben keine Möglichkeit, eine Aufgabe, die ohne Kostenübernahme umzusetzen ist, abzuwehren, wie die Länder mit dem Bundesrat. Das Prinzip betrifft jeweils die föderale Beziehungen Bund - Land , Bund - Kommune, oder Land - Kommune.
=== Konsultationsmechanismus ===
Ein Verfahren, mit dem sich die Kommunen in Österreich gegen Folgekosten durch Gesetze gegenüber dem Bund wehren können. Bisher kein sicheres Mittel gegen chronische Unterfinanzierung der Kommunen.
=== Konzessionsverträge ===
Privatrechtliche, befristete Verträge sehr langer Laufzeit zwischen Gemeinden und privaten oder öffentlichen Versorgungsunternehmen über die Nutzung kommunalen Grund und Bodens durch Versorgungsleitungen ( Wasser, Energie, Daten ).
== L ==
=== Landesrechnungshof ===
Unabhängige Kontrollinstanz der Länder, sie überwacht Haushalte und Wirtschaftsweise der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen im jeweiligen Land. Sie besitzt keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Regierung, Parlament und Kommunen.
== M ==
=== Mehrwertsteuer ===
Umsatzsteuer des Bundes ,von der derzeit 2,2 % an die Gemeinden fließen.( siehe Einnahmen, Zuweisungen)
== N ==
=== Neoliberalismus ===
Seit den 70er Jahren vorherrschendes Wirtschaftsmodell, das auch viele EU-Verordnungen bestimmt: Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen ( z.B.Gesundheitsversorgung, Datenverkehr, Energieversorgung, Eisenbahn, Autobahnbau ),grundsätzlich erfolgen Ausschreibungen öffentlicher Dienstleistungen mit Vergabe an Private (z.B. ÖPNV mit bis zu 60% Subventionen) Das öffentliche Leben wird weitgehend ökonomisiert und der Staat verzichtet auf eine Daseinsvorsorge. Kurz:" Schlanker Staat und Privat kann es besser"
== O ==
=== Öffentliche Güter ===
Alle vom Staat anzubietenden Güter und Dienstleistungen im Rahmen einer Daseinsvorsorge
=== Öffentliche Unternehmen ===
Unternehmen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, und überwiegend der Daseinsvorsorge dienen. Ihre Rechtsformen sind Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, privatrechtliche GmbH oder AG.
=== Öffentliche Private Partnerschaft (ÖPP) = Public Private Partnership (PPP) ===
Langfristige Beteiligung privaten Kapitals und Unternehmen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben (Finanzierung, Bereitstellung und Betrieb), eine umstrittene Form der Privatisierung, sogar hoheitliche Aufgaben werden vollständig oder teilweise an Private übertragen. Meist verbunden mit Geheimverträgen , unter Ausschluss parlamentarischer Kontrolle und bei Konflikten ohne öffentliche Gerichtsbarkeit. z.B. Straßen, Brücken und Schulbauten
== P ==
=== Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Leistungen ===
Zielsetzung: Der Staat soll nur noch einen Rahmen setzen, alles andere wird marktförmig organisiert, gewünschte Folgen: Entbürokratisierung, Haushalts - Entlastung.
==== Formelle P.: ====
öffentliches Unternehmen wird in ein privatrechtliches umgewandelt (GmbH, AG), bleibt mehrheitlich in öffentlicher Hand, die Aufgaben werden an private Rechtsträger vergeben. Bei der Übertragung hoheitlicher Aufgaben spricht man von Beleihung.
==== Materielle P.: ====
Private Dritte übernehmen Anteile oder die gesamten bisher öffentlichen Dienstleistungen z.B. ÖPNV,Krankenhäuser, Altersversorgung, Wohnungsbestand, Abfallentsorgung, Krankenversicherung, Soziale Einrichtungen, Energie- und Wasserversorgung .
Gemeinderäte verlieren die Kontrolle und den Einfluss auf ehemals öffentliche Dienstleistungen.
Realität: selten Haushaltsentlastung, meist durch Renditeorientierung ein Abbau von Arbeitsplätzen und eine Senkung der Lohnkosten zu Lasten der Mitarbeiter und Einschränkung des Angebots zu Lasten der Bürger. Weitere Folgen:
Es entstehen Private Monopole oder marktbeherrschende Oligopole wie nach der Liberalisierung des Strommarktes und der Privatisierung kommunaler Betriebe. Darüber hinaus verliert die Kommune in der Folge einer Privatisierung qualifizierten Sachverstand.
== Q ==
=== Quorum ===
Mindestbeteiligung bei Abstimmungen
== R ==
=== Referendum ===
Teil der Direkten Demokratie: eine Abstimmung von Bürgern über eine vom Parlament oder der Regierung ausgearbeitete Vorlage
=== Rechtsgrundlagen - aus dem Grundgesetz (GG) ===
==== Art 28,2 Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden : ====
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln...Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatz zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
==== Art 72,2 fordert gleichwertige Lebensverhältnisse durch Bundesgesetze ====
==== Art. 84,1 Satz 7,auch Art 85,1:Durchgriffsverbot ====
Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.
==== Art 104a,1 und Art 196 und 107 : Steuern für Gemeinden ====
(Regelt Verteilung, Finanzausgleich zwischen Bundesländern und zwischen Gemeinden eines Bundeslandes.)
==== Art 106,9 ====
(deutet an, dass Gemeinden keine eigene föderale Ebene darstellen, sondern Teil des jeweiligen Landes sind.)
==== Art. 109,3 und Art 115 Schuldenbremse ====
(Im Bund ab 2016 in den Ländern ab 2020
Grundsätzlich sind die Haushalte von Bund und Ländern ohne Kredite auszugleichen, mit Grenzen nach Art 115.)
=== Rekommunalisierung ===
Macht eine vorangegangene Privatisierung rückgängig, um wieder Vorteile für die Region zu bekommen und öffentliche Kontrolle und Steuerung herzustellen.
Wiedergründung von kommunalen Stadtwerken und Wiederherstellung öffentlicher Güter mit demokratischer, kommunaler Kontrolle (z.B. Energie in Bürgerhand, Wasserversorgung, Müllabfuhr)
== S ==
=== Schuldenbremse ===
Verpflichtung des Bundes und der Länder, keine Kredite mehr aufzunehmen d.h. keine neuen Schulden zu machen. Art. 109,3 und 115 GG
=== Selbstverwaltung (siehe auch Subsidiaritätsprinzip) ===
Recht der Kommunen nach Art 28,2 GG ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
=== Spitzenverbände ===
Kommunale Verbände als e.V., welche die Interessen der Gemeinden, Städte und Landkreise in den Ländern und im Bund vertreten
=== Staatsquote ===
Anteil der staatlichen Wirtschaftsaktivität an der Gesamtleistung der Volkswirtschaft (Bruttoinlandsprodukt)
=== Stabilitätsrat ===
Bund-Länder-Gremium ohne Gemeinde-Beteiligung , das seit 1.1.2010 jährlich die Haushalte von Bund und Ländern überwacht und notfalls Sanierungsprogramme vereinbart
=== Standortmarketing ===
Werbung der Gemeinde für Ansiedlung von Unternehmen, z.B. durch niedrige Hebesätze und ausgebauter Bildungsinfrastruktur
=== Steuerautonomie ===
Spielraum der Gemeinden in der Wahl des Hebesatzes bzw. in der Erhebung kommunaler Steuern
=== Strukturelles Defizit ===
Durch eine gesetzliche Übertragung von Aufgaben durch Bund oder Land entstandene Schulden, weil gleichzeitig angemessene Zuweisungen fehlen
=== Subsidiaritätsprinzip ===
Eine öffentliche Aufgabe sollte auf der tiefsten Ebene erledigt werden. Es sichert nationale, regionale und lokale Einflussnahme und damit auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
Es ist auch in vielen EU-Verträgen verankert
== T ==
== U ==
== V ==
=== Verwaltungshaushalt ===
Umfasst laufende Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde
=== Vermögenshaushalt ===
Umfasst den Umfang des Gemeindevermögens und die Schulden der Gemeinde
== W ==
=== Wertschöpfungssteuer ===
Erfasst die gesamte Wertschöpfung der Gemeinde, nicht nur des Gewerbes
=== Wettbewerbs-Föderalismus ===
Meint den Wettbewerb unter benachbarten Gemeinden bei der Ansiedlung von Unternehmen. Jeder versucht den Nachbarn bei Erschließungskosten und Gewerbesteuer zu unterbieten. Das führt zur Abwärtsspirale kommunaler Einnahmen und zu ungenutzter Industriebrache.
== X ==
== Y ==
== Z ==
=== Zukunftsvertrag (Beispiel in Niedersachsen) ===
Unter diesem Titel läuft ein Vertrag zwischen Land und Kommune, um die Schuldenlast der Kommune zu reduzieren. Durch deutliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen und durch Personalabbau soll ein ausgeglichener Gemeinde-Haushalt für eine Zeit von z.B. 10 Jahren erreicht werden. Als Belohnung übernimmt das Land einen erheblichen Anteil (z.B.75%) der Gemeinde - Schulden. Die Ursachen für die chronische Unterfinanzierung bleiben trotzdem bestehen.
=== Zuweisungen ===
Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften, von einer übergeordneten (z.B. Land) an eine untergeordnete (Kommunen).In umgekehrter Richtung wird von Umlage gesprochen.
=== Zweckverband ===
Vertragliche Zusammenarbeit von Gemeinden, um bestimmte Aufgaben zu bündeln: ÖPNV, Trinkwasser, Abwasser,Müllentsorgung.
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== GLOSSAR - Gemeindefinanzen ==
von Dr. Peter Kasten, Göttingen - Stand 13.8.11
== A ==
=== Allmende ===
Gemeinschaftliches Eigentum, Gemeingut, z.B. Nutzflächen, Wasserrechte
=== Äquivalenzprinzip ===
Nur der Nutzer einer Leistung muss eine Abgabe zahlen
=== Aufgaben der Gemeinden ===
Beschrieben in den Gemeindeordnungen der Länder, sie betreffen:
Eigene Verwaltungsgeschäfte, gemeindliche und durch Gesetz übertragene Selbstverwaltungs- Pflichtaufgaben: Bau- und Flächennutzungsplanung, Brandschutz,Techn.Hilfe,Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenunterhalt, durch Schulgesetze übertragene Aufgaben (Gebäudeunterhalt).
Freiwillige Aufgaben: beispielsweise :Anlage und Unterhalt von Grün- und Sportanlagen, Förderung kultureller und sozialer Einrichtungen
=== Ausgaben der Gemeinden ===
Sachkosten (z.B. Unterhalts- und Investitionskosten für Gebäude, technische Geräte, Einrichtungen, Mieten, Zinsen )
Personalausgaben, Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse (z.B. soziale Leistungen )
=== Ausgliederung von Aufgaben oder Fachbereichen ===
Durch Gründung von Eigenbetrieben, Tochtergesellschaften oder Zweckverbänden (besonders im Wasser/Abwasser-, Energie-, Verkehrs- Bereich )
Ziel : Einsparung von Steuern und Personalkosten
== B ==
=== Beiträge ===
Abgabe für staatliche Leistungen, unabhängig von ihrer Nutzung
=== Bürgerbegehren ===
Initiative von Bürgern eine Frage anstelle vom Gemeinderat durch wahlberechtigte Bürger entscheiden zu lassen, Beispiel für direkte Demokratie
=== Bürgerentscheid ===
Bürger entscheiden anstelle des Gemeinderates, der aber nicht an das Votum gebunden ist. Regelungen in den Ländern sehr verschieden.
=== Bürgerhaushalt ===
Beratung des Gemeindehaushalts mit Bürgern, Mitentscheidung nur für Teilhaushalt, Vorteil : mehr Transparenz und Öffentlichkeit z.B.Konzept Berlin-Lichtenberg
== C ==
== D ==
=== Daseinsvorsorge ===
Staatliche Aufgaben und Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen, die Lebensqualität aller Bürger sichern, zu zumutbaren Preisen mit zuverlässigem Leistungsstandard (z.B. Mobilität, Bildung, Gesundheitsversorgung, Energie und Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung. Alle Maßnahmen werden von der Gemeindevertretung gesteuert und kontrolliert.
=== Deutscher Landkreistag ===
Kommunaler Spitzenverband aller Landkreise, auch föderal in jedem Bundesland organisiert
=== Deutscher Städtetag ===
Vertretung aller großen, kreisfreien Städte, auch föderal in jedem Bundesland organisiert
=== Deutscher Städte- und Gemeindebund ===
Vertritt alle kreisangehörigen kleineren Städte und Gemeinden, auch föderal in jedem Bundesland organisiert
=== Doppik ===
Abkürzung für = DOPPelte Buchführung In Konten: Ersetzt seit 2003 die bisherige Buchhaltungsmethode (Kameralistik) mit dem Ziel, effektiv und wirtschaftlich in Politik und Verwaltung nach Kennzahlen zu entscheiden. Diese neoliberale Methode soll aus der Kommune einen Wirtschaftsbetrieb machen, der Bürger wird zum Kunden.
=== Durchgriffsverbot ===
Der Bund darf seit 2006 kein Gesetz erlassen, das direkt Aufgaben auf Gemeinden überträgt (Art 84 Abs.1 Satz 7)
== E ==
=== Eigenbetrieb ===
Öffentlichrechtliche Unternehmensform nach der Gemeindeordnung, ausgegliedertes Sondervermögen. Der Gemeinderat fällt alle Grundsatzbeschlüsse
=== Einnahmen der Gemeinden ===
Steuern, Gebühren und Entgelte für konkrete Leistungen, Einnahmen aus Verkauf, Miete und Pachten, Konzessionsabgaben , Zuweisungen aus Steuereinnahmen Bund und Ländern
== F ==
=== Finanzausgleich (FAG) ===
Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen, werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt:
Vertikal vom Bund auf Länder und Gemeinden,
Horizontal zwischen den Bundesländern und zwischen Gemeinden eines Landes.
Dieses wird durch Finanzausgleichsgesetze geregelt
=== Föderalismus ===
Teilsouveräne Gliedstaaten (Länder) wirken über den Bundesrat im Bund mit. Die Gemeinden werden nur als Teile der Länder angesehen und haben keine eigene Vertretung. Ihre Interessen können nur indirekt über die Länder im Bundesrat eingebracht werden.
== G ==
=== Gebühren ===
Entgelt von Bürgern oder Unternehmen für eine staatliche Leistung
=== Gemeinde ===
= Kommune: Unterste politische Gebietskörperschaft
=== Gemeingüter = Allmende ===
Sind für alle Bürger frei zugänglich
=== Gemeindewirtschaftssteuer = Wertschöpfungssteuer ===
Erweiterte Gewerbesteuer mit einer anderen Bemessungsgrundlage für Selbstständige, auf Mieterträge, Lizenzen u.a., ist weniger konjunkturabhängig und würde die jährliche Haushaltsplanung deshalb zuverlässiger machen
=== Gewerbesteuer ===
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, erfasst alle Gewerbebetriebe (außer Forst - und Landwirtschaft sowie Freiberufler
=== Gewerbesteuer-Umlage ===
Eine Rückzahlung der Gemeinden an den Bund oder an das Land
=== Grundsteuer ===
Steuer auf Eigentum an Grundstücken, Grundsteuer A (Acker),Grundsteuer B (bebaut), veraltetes Verfahren, bezogen auf 1935 , nach Einheitswert, bzw Bodenrichtwert. Gemeinde setzt in Grenzen den Hebesatz dafür fest
== H ==
=== Haushaltsdefizit ===
Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Die meisten kommunalen Haushalte sind defizitär. Sie werden über Schulden mit Kassenkrediten mit niedrigen Zinsen und kurzer Laufzeit ausgeglichen. Wenn das Defizit durch Aufgabenverpflichtungen hervorgerufen wird, nennt man es strukturell. Ein Gegensteuern kann durch Steuererhöhungen oder über Sparmaßnahmen erfolgen
( oder aus einer Kombination von beiden).
=== Haushaltssicherungskonzept (HSK) ===
Auftrag von der Kommunalaufsicht an die Gemeinde, freiwillige Leistungen und Personalkosten zu kürzen und Kredite zu tilgen ,um so den Haushalt zu sanieren(in Niedersachsen)
=== Hebesatzrecht ===
Jede Gemeinde hat das Recht, den Steuersatz für Grund- und Gewerbesteuer in Grenzen festzusetzen. Das gibt Anlass für Wettbewerb zwischen Gemeinden um Industrieansiedlung
== I ==
=== Infrastruktur-Investitionen ===
Langfristige Projekte: Sozialer Wohnungsbau, Straßenbau, Erschließung von Bauland und Gewerbegebieten, Errichtung von Kindergärten und Schulbauten
== J ==
== K ==
=== Kassenkredite ===
Sie dienen zur kurzfristigen Deckung von Finanzierungslücken bei laufenden Verwaltungsausgaben. (z.B. bis zugesagte Zuweisungen oder Zuschüsse eintreffen).Damit kann eine Kommune rechtzeitig ihre Ausgaben leisten. Sie dürfen nicht zur Bezahlung von Investitionen verwendet werden. Doch viele Kommunen verwenden sie Zweck entfremdend, weil sie sich nicht anders zu helfen wissen.
=== Kommunalaufsicht ===
Kontrollorgan für den Gemeindehaushalt, je nach Zuständigkeit beim Landkreis,der Landesmittelbehörde oder im Landesinnenministerium angesiedelt.
=== Kommunale Kammer ===
Vorgeschlagenes neues Gremium, das ein Vetorecht beim Erlass neuer Landes- und Bundesgesetze besitzen soll, analog dem Bundesrat für die Länder bei Bundes -gesetzen, in Rheinland-Pfalz gilt die Mitwirkung des "Kommunalen Rates" als wenig wirksam
=== Konjunkturrat ===
Gremium der Bundesregierung nach dem Stabilitätsgesetz unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
=== Konnexitätsprinzip ===
Konnexität heißt = Verbindung
Der auftragende Gesetzgeber (Verursacher von Kosten) muss für die Folgekosten des Auftrages an Land oder Kommune aufkommen. Wer eine Maßnahme beschließt, muss sie auch bezahlen. Obwohl die Länder dieses Prinzip landesgesetzlich verankert haben, wirkt es in der Praxis nur unzureichend. Die Kommunen haben keine Möglichkeit, eine Aufgabe, die ohne Kostenübernahme umzusetzen ist, abzuwehren, wie die Länder mit dem Bundesrat. Das Prinzip betrifft jeweils die föderale Beziehungen Bund - Land , Bund - Kommune, oder Land - Kommune.
=== Konsultationsmechanismus ===
Ein Verfahren, mit dem sich die Kommunen in Österreich gegen Folgekosten durch Gesetze gegenüber dem Bund wehren können. Bisher kein sicheres Mittel gegen chronische Unterfinanzierung der Kommunen.
=== Konzessionsverträge ===
Privatrechtliche, befristete Verträge sehr langer Laufzeit zwischen Gemeinden und privaten oder öffentlichen Versorgungsunternehmen über die Nutzung kommunalen Grund und Bodens durch Versorgungsleitungen ( Wasser, Energie, Daten ).
== L ==
=== Landesrechnungshof ===
Unabhängige Kontrollinstanz der Länder, sie überwacht Haushalte und Wirtschaftsweise der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen im jeweiligen Land. Sie besitzt keine Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Regierung, Parlament und Kommunen.
== M ==
=== Mehrwertsteuer ===
Umsatzsteuer des Bundes ,von der derzeit 2,2 % an die Gemeinden fließen.( siehe Einnahmen, Zuweisungen)
== N ==
=== Neoliberalismus ===
Seit den 70er Jahren vorherrschendes Wirtschaftsmodell, das auch viele EU-Verordnungen bestimmt: Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen ( z.B.Gesundheitsversorgung, Datenverkehr, Energieversorgung, Eisenbahn, Autobahnbau ),grundsätzlich erfolgen Ausschreibungen öffentlicher Dienstleistungen mit Vergabe an Private (z.B. ÖPNV mit bis zu 60% Subventionen) Das öffentliche Leben wird weitgehend ökonomisiert und der Staat verzichtet auf eine Daseinsvorsorge. Kurz:" Schlanker Staat und Privat kann es besser"
== O ==
=== Öffentliche Güter ===
Alle vom Staat anzubietenden Güter und Dienstleistungen im Rahmen einer Daseinsvorsorge
=== Öffentliche Unternehmen ===
Unternehmen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, und überwiegend der Daseinsvorsorge dienen. Ihre Rechtsformen sind Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, privatrechtliche GmbH oder AG.
=== Öffentliche Private Partnerschaft (ÖPP) = Public Private Partnership (PPP) ===
Langfristige Beteiligung privaten Kapitals und Unternehmen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben (Finanzierung, Bereitstellung und Betrieb), eine umstrittene Form der Privatisierung, sogar hoheitliche Aufgaben werden vollständig oder teilweise an Private übertragen. Meist verbunden mit Geheimverträgen , unter Ausschluss parlamentarischer Kontrolle und bei Konflikten ohne öffentliche Gerichtsbarkeit. z.B. Straßen, Brücken und Schulbauten
== P ==
=== Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Leistungen ===
Zielsetzung: Der Staat soll nur noch einen Rahmen setzen, alles andere wird marktförmig organisiert, gewünschte Folgen: Entbürokratisierung, Haushalts - Entlastung.
==== Formelle P.: ====
öffentliches Unternehmen wird in ein privatrechtliches umgewandelt (GmbH, AG), bleibt mehrheitlich in öffentlicher Hand, die Aufgaben werden an private Rechtsträger vergeben. Bei der Übertragung hoheitlicher Aufgaben spricht man von Beleihung.
==== Materielle P.: ====
Private Dritte übernehmen Anteile oder die gesamten bisher öffentlichen Dienstleistungen z.B. ÖPNV,Krankenhäuser, Altersversorgung, Wohnungsbestand, Abfallentsorgung, Krankenversicherung, Soziale Einrichtungen, Energie- und Wasserversorgung .
Gemeinderäte verlieren die Kontrolle und den Einfluss auf ehemals öffentliche Dienstleistungen.
Realität: selten Haushaltsentlastung, meist durch Renditeorientierung ein Abbau von Arbeitsplätzen und eine Senkung der Lohnkosten zu Lasten der Mitarbeiter und Einschränkung des Angebots zu Lasten der Bürger. Weitere Folgen:
Es entstehen Private Monopole oder marktbeherrschende Oligopole wie nach der Liberalisierung des Strommarktes und der Privatisierung kommunaler Betriebe. Darüber hinaus verliert die Kommune in der Folge einer Privatisierung qualifizierten Sachverstand.
== Q ==
=== Quorum ===
Mindestbeteiligung bei Abstimmungen
== R ==
=== Referendum ===
Teil der Direkten Demokratie: eine Abstimmung von Bürgern über eine vom Parlament oder der Regierung ausgearbeitete Vorlage
=== Rechtsgrundlagen - aus dem Grundgesetz (GG) ===
==== Art 28,2 Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden : ====
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln...Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatz zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
==== Art 72,2 fordert gleichwertige Lebensverhältnisse durch Bundesgesetze ====
==== Art. 84,1 Satz 7,auch Art 85,1:Durchgriffsverbot ====
Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.
==== Art 104a,1 und Art 196 und 107 : Steuern für Gemeinden ====
(Regelt Verteilung, Finanzausgleich zwischen Bundesländern und zwischen Gemeinden eines Bundeslandes.)
==== Art 106,9 ====
(deutet an, dass Gemeinden keine eigene föderale Ebene darstellen, sondern Teil des jeweiligen Landes sind.)
==== Art. 109,3 und Art 115 Schuldenbremse ====
(Im Bund ab 2016 in den Ländern ab 2020
Grundsätzlich sind die Haushalte von Bund und Ländern ohne Kredite auszugleichen, mit Grenzen nach Art 115.)
=== Rekommunalisierung ===
Macht eine vorangegangene Privatisierung rückgängig, um wieder Vorteile für die Region zu bekommen und öffentliche Kontrolle und Steuerung herzustellen.
Wiedergründung von kommunalen Stadtwerken und Wiederherstellung öffentlicher Güter mit demokratischer, kommunaler Kontrolle (z.B. Energie in Bürgerhand, Wasserversorgung, Müllabfuhr)
== S ==
=== Schuldenbremse ===
Verpflichtung des Bundes und der Länder, keine Kredite mehr aufzunehmen d.h. keine neuen Schulden zu machen. Art. 109,3 und 115 GG
=== Selbstverwaltung (siehe auch Subsidiaritätsprinzip) ===
Recht der Kommunen nach Art 28,2 GG ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
=== Spitzenverbände ===
Kommunale Verbände als e.V., welche die Interessen der Gemeinden, Städte und Landkreise in den Ländern und im Bund vertreten
=== Staatsquote ===
Anteil der staatlichen Wirtschaftsaktivität an der Gesamtleistung der Volkswirtschaft (Bruttoinlandsprodukt)
=== Stabilitätsrat ===
Bund-Länder-Gremium ohne Gemeinde-Beteiligung , das seit 1.1.2010 jährlich die Haushalte von Bund und Ländern überwacht und notfalls Sanierungsprogramme vereinbart
=== Standortmarketing ===
Werbung der Gemeinde für Ansiedlung von Unternehmen, z.B. durch niedrige Hebesätze und ausgebauter Bildungsinfrastruktur
=== Steuerautonomie ===
Spielraum der Gemeinden in der Wahl des Hebesatzes bzw. in der Erhebung kommunaler Steuern
=== Strukturelles Defizit ===
Durch eine gesetzliche Übertragung von Aufgaben durch Bund oder Land entstandene Schulden, weil gleichzeitig angemessene Zuweisungen fehlen
=== Subsidiaritätsprinzip ===
Eine öffentliche Aufgabe sollte auf der tiefsten Ebene erledigt werden. Es sichert nationale, regionale und lokale Einflussnahme und damit auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht.
Es ist auch in vielen EU-Verträgen verankert
== T ==
== U ==
== V ==
=== Verwaltungshaushalt ===
Umfasst laufende Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde
=== Vermögenshaushalt ===
Umfasst den Umfang des Gemeindevermögens und die Schulden der Gemeinde
== W ==
=== Wertschöpfungssteuer ===
Erfasst die gesamte Wertschöpfung der Gemeinde, nicht nur des Gewerbes
=== Wettbewerbs-Föderalismus ===
Meint den Wettbewerb unter benachbarten Gemeinden bei der Ansiedlung von Unternehmen. Jeder versucht den Nachbarn bei Erschließungskosten und Gewerbesteuer zu unterbieten. Das führt zur Abwärtsspirale kommunaler Einnahmen und zu ungenutzter Industriebrache.
== X ==
== Y ==
== Z ==
=== Zukunftsvertrag (Beispiel in Niedersachsen) ===
Unter diesem Titel läuft ein Vertrag zwischen Land und Kommune, um die Schuldenlast der Kommune zu reduzieren. Durch deutliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen und durch Personalabbau soll ein ausgeglichener Gemeinde-Haushalt für eine Zeit von z.B. 10 Jahren erreicht werden. Als Belohnung übernimmt das Land einen erheblichen Anteil (z.B.75%) der Gemeinde - Schulden. Die Ursachen für die chronische Unterfinanzierung bleiben trotzdem bestehen.
=== Zuweisungen ===
Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften, von einer übergeordneten (z.B. Land) an eine untergeordnete (Kommunen).In umgekehrter Richtung wird von Umlage gesprochen.
=== Zweckverband ===
Vertragliche Zusammenarbeit von Gemeinden, um bestimmte Aufgaben zu bündeln: ÖPNV, Trinkwasser, Abwasser,Müllentsorgung.