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HE:Kreisverband Bergstraße/Vorstand/Beschlussanträge/2012-038 (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Februar 2013, 04:11 Uhr
, 04:11, 19. Feb. 2013Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
{{Vorlage:HE:Beschlussantrag KV Bergstraße
|Typ = Vorstandssitzung
|Nummer = 2012-038
|Antragsdatum = 25.04.2012
|Kostenrelevant = nein
|Titel = Änderung der Geschäftsordnung
|Antragsteller = Maximilian
|Text = Der Vorstand möge beschließen die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass folgender Absatz als §5 (2a) eingefügt wird: "§5 (2a) Dem Generalsekretär ist nach einer Vetofrist von 5 Kalendertagen, ausgelöst duch eine Mail an den internen Vorstandsverteiler, überlassen, ein Neumitglied aufzunehmen. Wird von einem Vorstandsmitglied ein Veto eingelegt, muss die Aufnahme im Gesamtvorstand beschlossen werden."
|Begründung =
|Beschlussdatum = 25.04.2012
|Dafür = Brigitte, Jürgen, Maximilian
|Dagegen =
|Enthaltung =
|OhneStimme = Karsten
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Vertagungen =
|showAll = {{{1|1}}}
}}
|Typ = Vorstandssitzung
|Nummer = 2012-038
|Antragsdatum = 25.04.2012
|Kostenrelevant = nein
|Titel = Änderung der Geschäftsordnung
|Antragsteller = Maximilian
|Text = Der Vorstand möge beschließen die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass folgender Absatz als §5 (2a) eingefügt wird: "§5 (2a) Dem Generalsekretär ist nach einer Vetofrist von 5 Kalendertagen, ausgelöst duch eine Mail an den internen Vorstandsverteiler, überlassen, ein Neumitglied aufzunehmen. Wird von einem Vorstandsmitglied ein Veto eingelegt, muss die Aufnahme im Gesamtvorstand beschlossen werden."
|Begründung =
|Beschlussdatum = 25.04.2012
|Dafür = Brigitte, Jürgen, Maximilian
|Dagegen =
|Enthaltung =
|OhneStimme = Karsten
|Ergebnis = angenommen
|Zusatzinfo =
|Vertagungen =
|showAll = {{{1|1}}}
}}