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==§ 0 Verbindlichkeit==
Mit Beschluss der Mitglieder des AK Kommunalpolitik Ratingen NRW für diese Ordnung gilt diese als anerkannt und wird durchgesetzt.
==§ 1 AK Kommnunalpolitik Ratingen NRW==
#Der AK Kommunalpolitik Ratingen NRW trifft sich mindestens einmal im Monat.
#Entscheidungen und Beschlüsse sollten generell im Konsens getroffen werden. Im Zweifel werden Beschlüsse nach der Beschlussordnung § 3 geregelt.
==§ 2 AK Kommunalpolitk Ratingen NRW Treffen==
#Treffen sind generell öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
#Bei jedem Treffen wird der Termin und der Ort für das nächste Treffen festgesetzt. In begründeten Einzelfällen, kann die Sitzung als "nicht-öffentlich" festgelegt werden, was begründet werden muss und über die AK-Sprecherliste veröffentlicht wird.
#Treffen des Arbeitskreises dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb des Arbeitskreises und den ggf. anwesenden Gästen.
#Bei jedem Treffen ist Protokoll zu führen. Dies obliegt den Protokollpiraten.
#Bei jedem Treffen ist das vorherige Protokoll auf die Korrektheit zu prüfen.
#In begründeten Einzelfällen kann ein außerordentlichen Treffen einberufen werden, was im Protokoll begründet vermerkt werden muss und adäquat veröffentlicht wird.
==§ 3 Beschlussordnung==
#Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.
#Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
#Wahlprogramm- und Parteiprogrammmodule benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
#Positionspapiere benötigen eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
#Der Arbeitskreis ist beschlussfähig ab 3 Mitgliedern.
==§ 4 Protokoll==
#Das Protokoll muß folgendes enthalten:
##Ort und Termin des aktuellen Treffens,
##Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Mitglieder,
##Genehmigung des letzten Protokolls,
##Aufnahme neuer Mitglieder,
##Austritt von Mitgliedern,
##Ort, Termin des nächsten Treffens,
##die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.
#Das Protokoll muß innerhalb von 5 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.
#Die finale Version eines Protokolls ist durch den Arbeitskreis beim nächsten Treffen zu bestätigen und durch den Protokollführer zu veröffentlichen.
#Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.
==§ 5 Mitgliedschaft im AK Kommunalpolitik Ratingen NRW==
#Jeder kann die Mitgliedschaft in diesem Arbeitskreis beantragen.
#Der Arbeitskreis entscheidet auf ihrem nächsten AK-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.
#Der Eintritt in einen Arbeitskreis wird mit dem nächsten Treffen gültig.
#Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AK-Treffen aus diesem Arbeitskreis austreten.
#Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein Mitglied seinen Willen zum AK-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren.
#Der Austritt aus einem Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig.
==§ 6 Auflösung des AK Kommunalpolitik Ratingen NRW==
#Der Arbeitskreis kann sich durch einen Beschluss mit einer 2/3-Mehrheit auflösen
#Fällt die Mitgliederzahl eines Arbeitskreises für drei Monate in Folge unter 3 Mitglieder, so gilt der Arbeitskreis als aufgelöst.
#Ein Arbeitskreis gilt ferner als aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.
#Die Regeln zu einem Arbeitskreis-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder des aufgelösten Arbeitskreises angewandt.
In Zweifelsfällen gelten die Regelungen der Landessatzung der Piratenpartei NRW und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.

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[[Kategorie:Skin:NRWBP]]
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Anonymer Benutzer