Änderungen
BE:Antragskommission/LMV 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 014 (Quelltext anzeigen)
Version vom 26. Februar 2012, 16:28 Uhr
, 16:28, 26. Feb. 2012keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Antragsformular
|parteitag=LMVB
|jahreszahl=2012.1
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=2-4 Beisitzer im Vorstand
|autor=Matthias Bachmann
|text=Es wird beantragt, dass die Satzung wie folgt verändert wird:
§ 8 DER LANDESVORSTAND
(1) Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei, maximal aber vier Beisitzern.
|begruendung=Die alte Version beinhaltet keine Beisitzer.
Es müsste also bei jeder Neuwahl des Vorstandes darüber entschieden werden, ob und wieviele Beisitzer es geben soll. Die Variante mit 2-4 Beisitzern wurde zweimal auf der #lmvb bestätigt und ist daher reif für die Satzung.
alte Version:
§ 8 DER LANDESVORSTAND
(1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
|prüficon=2
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.1
}}
|parteitag=LMVB
|jahreszahl=2012.1
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=2-4 Beisitzer im Vorstand
|autor=Matthias Bachmann
|text=Es wird beantragt, dass die Satzung wie folgt verändert wird:
§ 8 DER LANDESVORSTAND
(1) Der Landesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei, maximal aber vier Beisitzern.
|begruendung=Die alte Version beinhaltet keine Beisitzer.
Es müsste also bei jeder Neuwahl des Vorstandes darüber entschieden werden, ob und wieviele Beisitzer es geben soll. Die Variante mit 2-4 Beisitzern wurde zweimal auf der #lmvb bestätigt und ist daher reif für die Satzung.
alte Version:
§ 8 DER LANDESVORSTAND
(1) Der Landesvorstand besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
|prüficon=2
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.1
}}