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K
{{Antragsformular
|parteitag=LMVB
|jahreszahl=2012.1
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Keine Promotionsstände auf Landesmitgliederversammlungen
|autor=[[Benutzer:Janhemme|Jan Hemme]]
|text=Die Landesmitgliederversammlung der Piratenpartei Deutschland Berlin möge beschließen:

Der aktuell gültigen Satzung des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei Deutschland wird in § 7 (Die Landesmitgliederversammlung) folgendes als neuer Absatz hinzugefügt:

11) Sponsoring, Promotions- und Verkaufsstände sowie Give-aways sind auf Landesmitgliederversammlungen nicht zugelassen. Eine noch zu gründende parteinahe Stiftung für die Piratenpartei Deutschland, die Bildungswerke der Piraten (Piratenwerke) und der Junge Piraten e.V. sind von dieser Regelung ausgenommen.
|begruendung=Auf Landesmitgliederversammlungen sollten keine Promotions- oder Verkaufsstände zugelassen werden - weder von Unternehmen (ob gewinnorientiert oder nicht) noch von NGOs oder Unternehmensverbänden.

Auch wenn die Partei die Möglichkeit hat, Sponsoren individuell zuzulassen oder abzulehnen, würde eine generelle Entscheidung für Werbestände die Büchse der Pandora öffnen und bei den PIRATEN eine Praxis aus dem Werkzeugkasten der Lobbyisten etablieren, die von Befürwortern einer Stärkung von Zurechenbarkeit zwischen Interessenvertretung und politischen Entscheidungen, Anti-Korruptions-Aktivisten sowie Verbraucherschützern zu Recht kritisiert wird.

Verbände und Unternehmen versuchen sich über Sponsorenengagements auf Parteitagen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen - z.B. durch Informations- und Promotionsstände, Gewinnspiele und Give-aways. Dies ist mittlerweile gängige Praxis in der politischen Interessenvertretung gegenüber den im Bundestag vertretenen Parteien und es ist zumindest fragwürdig, ob diese Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses mit den Zielen der Piratenpartei vereinbar ist.

Auch das Kriterium der Gemeinnützigkeit taugt nicht als Zulassungsvorraussetzung und Rechtfertigung für Sponsoring, da gemeinnützige Organisationen bei anderen Parteien in der Regel kostenlos werben dürfen und das Kriterium der Gemeinnützigkeit darüber hinaus ein rein steuerrechtlicher Tatbestand ist, der über die inhaltliche Zielrichtung einer Organisation nicht das Geringste aussagt.

Befürworter führen in der Regel an, dass Parteitage ohne die von Sponsoren zu entrichtenden Standmieten und Gebühren für Give-Aways nicht zu finanzieren seien - dabei machen die Sponsoringeinnahmen in der Realität nur einen Bruchteil der Gesamtfinanzierung aus (in der Regel ca. 10 Prozent).

Sponsoring auf Landesmitgliederversammlungen (und Bundesparteitagen) ist daher abzulehnen - vor allem mit Blick auf die Glaubwürdigkeit des politischen Veränderungswillens der PIRATEN.
|lqfb=https://lqpp.de/be/initiative/show/1397.html
|prüficon=2
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.1
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Anonymer Benutzer

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