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BE:Antragskommission/LMV 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007 (Quelltext anzeigen)
Version vom 25. Februar 2012, 11:20 Uhr
, 11:20, 25. Feb. 2012Hob den Schutz von „BE:Antragskommission/LMV 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007“ auf
{{Antragsformular
|parteitag=LMVB
|jahreszahl=2012.1
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Ergänzung der Satzung im § 2 Mitgliedschaft um den Absatz 5 Karenzzeitregelung
|autor=Deuterium
|text=Der aktuell gültigen Satzung des Landesverbandes Berlin solle die folgende Ergänzung im § 2 Mitliedschaft als neuer Absatz 5 hinzugefügt werden:
§ 2
Absatz 5 Karenzzeitregelung
Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin können Amts- und/oder Mandatsträger anderer Parteien werden, sofern das Ende ihrer regulären Amts- und/oder Mandatszeit mehr als ein Kalenderjahr oder 365 Tage zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Mitgliedschaft zurückliegt. Die Karenzzeit beträgt ein Kalenderjahr beginnend mit dem regulären Ende der zuletzt ausgeübten Amts- und/oder Mandatszeit. Sofern der Antrag auf Mitgliedschaft vor dem Ablauf der Karenzzeit eingereicht wurde, kann dieser erst wohlwollend beschieden werden, wenn die Karenzzeit vollständig verstrichen ist.
|begruendung=Amts- und/oder Mandatsträger wird man, egal in welcher Partei, nur dann, wenn man sich deutlich mit den Werten und Normen der Partei identifizieren kann, diese auch nach außen vertritt und für diese auch gerade steht, wenn sie unpopulär erscheinen. Die Mitglieder der jeweiligen Partei wählen ihre Amts- und/oder Mandatsträger auf ihre Positionen, weil sie das Vertrauen in diese Personen setzen. Wähler von Parteien wählen unter anderem auch die Parteien eben genau deshalb, weil bestimmte Ämter oder Mandate mit von ihnen präferierten Personen besetzt sind. Wechselt ein Amts- und/oder Mandatsträger vorzeitig die Partei/Fraktion, so enttäuscht er das Vertrauen seiner Parteimitglieder als auch das der Wähler im Allgemeinen. Zusätzlich ist es schwer vermittelbar und nachvollziehbar, dass man von heute auf morgen, quasi auf Knopfdruck, seine alte Partei hinter sich lässt und sich einer anderen im vollem Umfang zuwenden könne. Auch verschlimmern durch solche Wechsel die Profilgrenzen der einzelnen Parteien untereinander und sie können in ihrer Gesamtheit beliebig austauschbar wirken. Die Natur politischer Parteien ist aber das eine grundsätzliche personelle als auch inhaltliche Unterscheidung zu andereren im vollem Umfang zuwenden könne. Auch verschlimmern durch solche Wechsel die Profilgrenzen der einzelnen Parteien untereinander und sie können in ihrer Gesamtheit beliebig austauschbar wirken. Die Natur politischer Parteien ist aber das eine grundsätzliche personelle als auch inhaltliche Unterscheidung zu anderen Parteien erkennbar ist und auch vermittelt wird. Dieses Prinzip wird durch freie Austauschbarkeit von Amts- und/oder Mandatsträger stark verletzt. Die Karenzzeitregelung dient dazu, genügend Bedenkzeit und zeitlichen Abstand im Kontext eines Parteiwechsels zu gewährleisten.
|lqfb=Wiedervorlage, verbesserte inhaltliche Form zu SÄA von LMVB 2011.3
|piratenpad=nicht vorhanden da altes pad nicht mehr auffindbar
|prüficon=2
|urltype=BE:Antragskommission/LMV 2012.1
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§ 2
Absatz 5 Karenzzeitregelung
Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin können Amts- und/oder Mandatsträger anderer Parteien werden, sofern das Ende ihrer regulären Amts- und/oder Mandatszeit mehr als ein Kalenderjahr oder 365 Tage zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Mitgliedschaft zurückliegt. Die Karenzzeit beträgt ein Kalenderjahr beginnend mit dem regulären Ende der zuletzt ausgeübten Amts- und/oder Mandatszeit. Sofern der Antrag auf Mitgliedschaft vor dem Ablauf der Karenzzeit eingereicht wurde, kann dieser erst wohlwollend beschieden werden, wenn die Karenzzeit vollständig verstrichen ist.
|begruendung=Amts- und/oder Mandatsträger wird man, egal in welcher Partei, nur dann, wenn man sich deutlich mit den Werten und Normen der Partei identifizieren kann, diese auch nach außen vertritt und für diese auch gerade steht, wenn sie unpopulär erscheinen. Die Mitglieder der jeweiligen Partei wählen ihre Amts- und/oder Mandatsträger auf ihre Positionen, weil sie das Vertrauen in diese Personen setzen. Wähler von Parteien wählen unter anderem auch die Parteien eben genau deshalb, weil bestimmte Ämter oder Mandate mit von ihnen präferierten Personen besetzt sind. Wechselt ein Amts- und/oder Mandatsträger vorzeitig die Partei/Fraktion, so enttäuscht er das Vertrauen seiner Parteimitglieder als auch das der Wähler im Allgemeinen. Zusätzlich ist es schwer vermittelbar und nachvollziehbar, dass man von heute auf morgen, quasi auf Knopfdruck, seine alte Partei hinter sich lässt und sich einer anderen im vollem Umfang zuwenden könne. Auch verschlimmern durch solche Wechsel die Profilgrenzen der einzelnen Parteien untereinander und sie können in ihrer Gesamtheit beliebig austauschbar wirken. Die Natur politischer Parteien ist aber das eine grundsätzliche personelle als auch inhaltliche Unterscheidung zu andereren im vollem Umfang zuwenden könne. Auch verschlimmern durch solche Wechsel die Profilgrenzen der einzelnen Parteien untereinander und sie können in ihrer Gesamtheit beliebig austauschbar wirken. Die Natur politischer Parteien ist aber das eine grundsätzliche personelle als auch inhaltliche Unterscheidung zu anderen Parteien erkennbar ist und auch vermittelt wird. Dieses Prinzip wird durch freie Austauschbarkeit von Amts- und/oder Mandatsträger stark verletzt. Die Karenzzeitregelung dient dazu, genügend Bedenkzeit und zeitlichen Abstand im Kontext eines Parteiwechsels zu gewährleisten.
|lqfb=Wiedervorlage, verbesserte inhaltliche Form zu SÄA von LMVB 2011.3
|piratenpad=nicht vorhanden da altes pad nicht mehr auffindbar
|prüficon=2
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