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== Das Positionspapier ==

Das Positionspapier besteht aus '''fünf Abschnitten'''.

Im '''einleitenden Abschnitt''', der die ''Beweggründe und die Motivation'' darlegt, wird im ersten Satz der Kontext der Thematik beschrieben. Danach folgen ''drei Hauptaspekte'', die in den folgenden Abschnitten jeweils beschrieben werden. Sinn des ersten Abschnitts ist es den Anfang der Argumentationskette gedanklich beim Leser greifbar zu machen.

In den '''Abschnitten zwei bis vier''' werden jeweils einzeln und auseinander aufbauend die drei zuvor genannten ''Hauptaspekte behandelt und erklärt''. Dabei ist eine chronologische, logische oder argumentative Rangfolge zu wählen. Die Hauptaspekte können sich in ''zwei bis drei Unteraspekte'' gliedern. Der Aufbau jedes dieser Abschnitte gliedert sich in ''Nennung des Hauptaspektes'', ''Beschreibung der Unteraspekte'' zur Verdeutlichung des Hauptaspektes und abschließend mit der ''Schlussfolgerung und Überleitung'' in den nächsten Abschnitt.

Der '''fünfte Abschnitt''' beinhaltet eine ''Zusammenfassung der Argumente'' und die daraus entstehende ''Forderung'' sowie einen ''Abschlusskommentar''. Dieser Abschlusskommentar soll dem Leser verdeutlichen, dass es sich bei dem Text um einen Abriss des Themas handelt für das noch weitere Punkte gegebenenfalls betrachtet werden sollten.

Ans Ende des Positionspapiers gehört selbstverständlich eine vollständige Auflistung der verwendeten '''Quellen''' und die '''Namen der Bearbeiter'''.

Eventuell kann hier auf weiterführende oder gegensätzliche Positionspapiere verwiesen werden. Jedes Positionspapier ist mit einer '''Indizierung''' zu versehen, die aus dem Namen des Arbeitskreises als Kürzel, dem Datumsstempel der finalen Fassung sowie einer laufende Nummer besteht.}}
Anonymer Benutzer