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NRW:Herne/Piratenbüro/Geschäftsordnung (Quelltext anzeigen)
Version vom 16. November 2014, 12:38 Uhr
, 12:38, 16. Nov. 2014keine Bearbeitungszusammenfassung
__NOTOC__
=Geschäftsordnung Piratenbüro Städteregion Herne/Wanne-Eickel=
==0. Präambel==
# Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
# Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Regionalmitgliederversammlung als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
# Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Regionalmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
# Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.
==1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros==
Das Piratenbüro dient der lokalen Selbstverwaltung der Piraten und soll den Landesvorstand entlasten. Die Aufgaben sind unter 6.dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt.
==2. Büropiraten==
# Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach 1. betraut sind, heißen Büropirat bzw. Büropiratin.
# Bei der Regionalmitgliederversammlung wird ein Büropirat/eine Büropiratin gewählt. Es sollen möglichst zwei Stellvertreter/innen gewählt werden.
# Jede/r Büropirat/in erfüllt die Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
# Jede/r Büropirat/in bzw. Stellvertreter/in muss ein volljährige/r und geschäftsfähige/r Pirat/in sein. Die/Der Büropirat/in oder Stellvertreter/in darf kein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung des gleichen Landesverbandes innehaben.
# Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
# Jede/r Büropirat/in ist dem Landesvorstand unterstellt. Die Aufgaben hat die/der Büropirat/in den Arbeiten der Regionalmitgliederversammlung und den lokalen Gegebenheiten anzupassen.
# Der Landesvorstand ist gegenüber der/dem Büropiraten/in weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt. Der Landesvorstand ist berechtigt, die/den Büropiraten/in von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
# Jede/r Büropirat/in ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Regionalmitgliederversammlung und dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts im Wiki der Piratenpartei Deutschland und/oder einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
==3. Wahl des/der Büropiraten/in==
# Jede/r Büropirat/in wird durch die Regionalmitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
# Gewählt wird in geheimer Wahl.
# Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
# Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt des Büropiraten nach 4. beendet ist.
==4.1. Ende der Amtszeit==
Das Amt endet
# nach 24 Monaten auf der Regionalmitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach 6.5.3.,
# durch Amtsverzicht,
# durch einen Widerspruch zu den in 2. und 5. festgelegten Bedingungen,
# durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
# vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder
# eine Neuwahl bei einer Regionalmitgliederversammlung.
==4.2. Ausscheiden eines Amtsträgers==
Sollte ein Büropirat ausscheiden, übernehmen die gewählten Vertreter/innen kommissarisch das Amt. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 30 Werktagen eine Regionalmitgliederversammlung einzuberufen, um das Amt neu zu besetzen. Stehen Stellvertreter/innen nicht zur Verfügung oder nehmen diese ihre Aufgabe nicht wahr, entscheidet der Stammtisch.
==5. Datenschutz==
Jeder/r Büropirat/in muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten. Fehlt die Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Wahl, erfolgt die Übernahme der Tätigkeit als Büropirat/in erst nach Abschluss der entsprechenden Schulungsmaßnahme.
==6. Aufgaben des Büropiraten==
Jede/r Büropirat/in hat das Aufgabe,
# die Mitgliederdaten der Region, von der sie/er gewählt wurde, einzusehen. , diese zu Mitgliederversammlungen einzuladen, über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
# die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
# bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
# bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen.
# datenschutzkonforme Statistiken bereitzustellen.
# Ansprechpartner/in zu sein für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten.
# mit der/dem Landesschatzmeister/in zu kommunizieren und für dieser/diesen auf Anforderung finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung zu erledigen, insbesondere Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen zu nehmen und diese der/dem Landesschatzmeister/in zu übermitteln.
# Pressemitteilungen im Namen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel zu erstellen und verteilen, soweit diese vom Stammtisch oder bei Eilbedürftigkeit, z.B. bei einer notwendigen unmittelbaren Reaktion auf politische Entscheidungen, von mindestens 2 Piratinnen und Piraten aus der Städteregion Herne/Wanne-Eickel genehmigt ist.
# Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
# allgemeine Veröffentlichungen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel in Papierform, im Internet und den sozialen Medien zu erstellen und zu veröffentlichen und zu verantworten.
# mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach §4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.
# die Geschäfte mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auch über den Neuwahltermin hinaus kommissarisch weiterzuführen, wenn die/der neue Büropirat/in die Aufgaben nicht unmittelbar aufnehmen kann.
Die/der Büropirat/in kann mit deren Zustimmung einzelne Aufgaben auf die gewählten Vertreter/innen bzw. mit Zustimmung des Stammtisches auch auf Dritte delegieren.
=Geschäftsordnung Piratenbüro Städteregion Herne/Wanne-Eickel=
==0. Präambel==
# Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
# Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Regionalmitgliederversammlung als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
# Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Regionalmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
# Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.
==1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros==
Das Piratenbüro dient der lokalen Selbstverwaltung der Piraten und soll den Landesvorstand entlasten. Die Aufgaben sind unter 6.dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt.
==2. Büropiraten==
# Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach 1. betraut sind, heißen Büropirat bzw. Büropiratin.
# Bei der Regionalmitgliederversammlung wird ein Büropirat/eine Büropiratin gewählt. Es sollen möglichst zwei Stellvertreter/innen gewählt werden.
# Jede/r Büropirat/in erfüllt die Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
# Jede/r Büropirat/in bzw. Stellvertreter/in muss ein volljährige/r und geschäftsfähige/r Pirat/in sein. Die/Der Büropirat/in oder Stellvertreter/in darf kein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung des gleichen Landesverbandes innehaben.
# Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
# Jede/r Büropirat/in ist dem Landesvorstand unterstellt. Die Aufgaben hat die/der Büropirat/in den Arbeiten der Regionalmitgliederversammlung und den lokalen Gegebenheiten anzupassen.
# Der Landesvorstand ist gegenüber der/dem Büropiraten/in weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt. Der Landesvorstand ist berechtigt, die/den Büropiraten/in von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
# Jede/r Büropirat/in ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Regionalmitgliederversammlung und dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts im Wiki der Piratenpartei Deutschland und/oder einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
==3. Wahl des/der Büropiraten/in==
# Jede/r Büropirat/in wird durch die Regionalmitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
# Gewählt wird in geheimer Wahl.
# Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
# Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt des Büropiraten nach 4. beendet ist.
==4.1. Ende der Amtszeit==
Das Amt endet
# nach 24 Monaten auf der Regionalmitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach 6.5.3.,
# durch Amtsverzicht,
# durch einen Widerspruch zu den in 2. und 5. festgelegten Bedingungen,
# durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
# vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder
# eine Neuwahl bei einer Regionalmitgliederversammlung.
==4.2. Ausscheiden eines Amtsträgers==
Sollte ein Büropirat ausscheiden, übernehmen die gewählten Vertreter/innen kommissarisch das Amt. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 30 Werktagen eine Regionalmitgliederversammlung einzuberufen, um das Amt neu zu besetzen. Stehen Stellvertreter/innen nicht zur Verfügung oder nehmen diese ihre Aufgabe nicht wahr, entscheidet der Stammtisch.
==5. Datenschutz==
Jeder/r Büropirat/in muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten. Fehlt die Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Wahl, erfolgt die Übernahme der Tätigkeit als Büropirat/in erst nach Abschluss der entsprechenden Schulungsmaßnahme.
==6. Aufgaben des Büropiraten==
Jede/r Büropirat/in hat das Aufgabe,
# die Mitgliederdaten der Region, von der sie/er gewählt wurde, einzusehen. , diese zu Mitgliederversammlungen einzuladen, über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
# die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
# bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
# bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen.
# datenschutzkonforme Statistiken bereitzustellen.
# Ansprechpartner/in zu sein für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten.
# mit der/dem Landesschatzmeister/in zu kommunizieren und für dieser/diesen auf Anforderung finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung zu erledigen, insbesondere Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen zu nehmen und diese der/dem Landesschatzmeister/in zu übermitteln.
# Pressemitteilungen im Namen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel zu erstellen und verteilen, soweit diese vom Stammtisch oder bei Eilbedürftigkeit, z.B. bei einer notwendigen unmittelbaren Reaktion auf politische Entscheidungen, von mindestens 2 Piratinnen und Piraten aus der Städteregion Herne/Wanne-Eickel genehmigt ist.
# Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
# allgemeine Veröffentlichungen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel in Papierform, im Internet und den sozialen Medien zu erstellen und zu veröffentlichen und zu verantworten.
# mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach §4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.
# die Geschäfte mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auch über den Neuwahltermin hinaus kommissarisch weiterzuführen, wenn die/der neue Büropirat/in die Aufgaben nicht unmittelbar aufnehmen kann.
Die/der Büropirat/in kann mit deren Zustimmung einzelne Aufgaben auf die gewählten Vertreter/innen bzw. mit Zustimmung des Stammtisches auch auf Dritte delegieren.