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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Fraktionen und Gruppen/(1) (Quelltext anzeigen)
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====(1) Fraktionen sind auf Zusammenarbeit gerichtete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren, die aufgrund desselben Wahlvorschlages gewählt wurden.====