Änderungen
NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/EinUndVierzig (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. September 2011, 12:45 Uhr
, 12:45, 30. Sep. 2011→Ortsräte/EinUndVierzig
===Ortsräte/EinUndVierzig===
Soweit die Geschäftsordnung nicht andere Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften für den Rat der Stadt entsprechend.
Soweit die Geschäftsordnung nicht andere Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften für den Rat der Stadt entsprechend.