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{{Landesverband_Niedersachsen/Presseteam/PM
|Thema=PM 173 - Start des Zensus 2011 am 09. Mai
|Ersteller= [[Benutzer:Fellbaerchen|Michael Leukert]]
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|Landesverband = Niedersachsen
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'''Start des Zensus 2011 am 09. Mai'''

Am 09. Mai 2011 wird in der Bundesrepublik der Zensus 2011 gestartet und eine Auswahl von Bürgern befragt. Die bereits in Meldeämtern und bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegenden Informationen werden zusammengetragen, miteinander verknüpft und ausgewertet. Um darüber hinaus neue Informationen zu erhalten, wurden bereits alle Gebäude- und Wohnungseigentümer im Jahr 2010 angeschrieben und fanden einen Fragebogen in ihrem Briefkasten, in dem bisher nicht bekannte Daten ermittelt oder die vorliegenden überprüft wurden.
In der deutschen Variante des “Zensus 2011″ werden mehr Daten erhoben, als in der EU-Verordnung vorgeschrieben. So sind die Fragen nach einem möglichen gleichgeschlechtlichen Partner, einem Bekenntnis zu einer Religion oder einem Migrationshintergrund erst mit dem deutschen Zensusgesetz hinzugekommen. Gerade diese Daten werden aber nicht in einer zentralen Datenbank benötigt. Die zentrale Anhäufung derartiger Daten ist bedenklich – daher lehnt die Piratenpartei die Durchführung des “Zensus 2011″ entschieden ab.
Gemäß § 10 Zensusgesetz 2011 besteht eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, der Bürger ist verpflichtet wahrheitsgemäß den Fragebogen auszufüllen. Etwa 7 – 8 % der Bürger werden durch Zufall ausgewählt und durch sogenannte Erhebungsbeauftragte befragt.

Sollte ein Erhebungsbeauftragter bei ihnen an der Haustüre stehen, sollten sie sich zuerst seinen Ausweis als Erhebungsbeauftragten zeigen lassen. Dieser ist nur in Verbindung mit einen amtlichen Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) gültig.
Sie sind nicht verpflichtet, den Beauftragten für die Datenerhebung in ihre Wohnung lassen. Ebenso wenig muss der Erhebungsbeauftragte für die Beantwortung des Fragebogens anwesend sein. Lediglich die “Existenzfeststellung” muss vom Erhebungsbeauftragten getätigt werden. Diese “Existenzfeststellung” dient zur Ermittlung, wie viele Personen im Haushalt wohnen. Sie können den Bogen also in Ruhe alleine ausfüllen und diesen dann direkt an die zugehörige Erhebungsstelle senden. Dies wird von uns auch dringend empfohlen, da der Erhebungsbeauftragte den Fragebogen mit Ihren persönlichen Daten sonst unter Umständen mehrere Tage bei sich in der Wohnung halten kann, bevor er ihren Fragebogen weiter leitet.
Des Weiteren sind die Fragen zu Ihrem Glaubensbekenntnis freiwillig. Beantworten sie am besten nur die Pflichtfelder und nehmen sie ihr Recht auf Datensparsamkeit wahr!

Weiterführende Links:
* http://zensus11.de/
* http://www.zensus2011.de

===Verweise ins Internet:===

<references/>

|Quellen=
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Anonymer Benutzer