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Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA064 (Quelltext anzeigen)
Version vom 1. Mai 2011, 12:05 Uhr
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{{Programmantrag BPT
|bundesparteitag=2011.1
|titel=Antragsmodul WI-09 – Finanzsystem und Bankeninsolvenz
|autor=Bastian
|antragstyp=Grundsatzprogramm
|antragsgruppe=Wirtschaft
|text=Das Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss durch strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung erschwert werden. Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert. Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten.
|begruendung=Das Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Wie die krisenhaften Entwicklungen der Finanzmärkte in der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, sind hier stabilisierende Elemente notwendig. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss erschwert werden. Eine Möglichkeit hierzu sind strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung.
Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert.
Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten.
|wikiantrfabrik=2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Antragsmodul WI-09 – Finanzsystem und Bankeninsolvenz
|konkurrenz=Antragsportal/Anträge_BPT2011.1/PA021 Antragsportal/Anträge_BPT2011.1/PA046 Antragsportal/Anträge_BPT2011.1/PA025 Antragsportal/Anträge_BPT2011.1/PA001
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|begruendung=Das Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Wie die krisenhaften Entwicklungen der Finanzmärkte in der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, sind hier stabilisierende Elemente notwendig. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss erschwert werden. Eine Möglichkeit hierzu sind strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung.
Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert.
Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten.
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