Änderungen

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{{Satzungsänderungsantrag BPT
|bundesparteitag=2011.1
|titel=Mitgliedsausweise nicht zurückgeben
|autor=[[Benutzer:NineBerry|NineBerry]]
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|antragsgruppe=Satzungsabschnitt A - §5
|text=In der Bundessatzung wird der komplette Text in §5 Absatz 2 ersetzt durch den Text "Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen."
|begruendung=alte Fassung:
:{{Box grau||(2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.}}

neue Fassung:
:{{Box grau||(2) Bei der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen.}}

Die Ausweise sind nicht fälschungssicher und dienen auch nicht zur Identifizierung, es ist somit nutzlos die Mitgliedsausweise von Mitgliedern, welche die Mitgliedschaft beendigen, einzusammeln. Außerdem wird dadurch Verwaltungsaufwand eingespart.

|lqfb=https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/679.html
|prüficon=2
}}
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