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SN:Dokumente/Vorstandsbeschlüsse/2011 03 24 (Quelltext anzeigen)
Version vom 5. April 2011, 20:23 Uhr
, 20:23, 5. Apr. 2011keine Bearbeitungszusammenfassung
Dieser beschluss erging am 24. März 2011 in einer nichtöffentlichen Sitzung aufgrund des [[SN:Ämter/Vorstand/Anträge/A-LV-SN_2011_02_28_04|Antrags A-LV-SN_2011_02_28_04]].
{{
Beschlussbaustein Landesvorstand Sachsen
|Datum = 24.03.2011
|Nummer = LV-SN 2011_03_24_01
|Titel = Scharfer Verweis gegen Tilo Schneider
|Text =
Dem Piraten Tilo Schneider, <Mitgliedsnummer> wird gemäß § 6 Abs. 1
Bundessatzung i.V.m. § 5 Abs. (1) Landessatzung ein Verweis erteilt.
'''Begründung:'''
Am 14.3.2011 veröffentlichte Tilo Schneider eine an den Vorstand
gerichtete Mail des IT-Beauftragten auf der sächsischen Mailingliste.
Dieser übergab in der Mail dem Vorstand die Zugriffsrechte zur
Bearbeitung der Moderationswarteschlange der sächsischen Mailingliste
(Sachsen-ML). Dies war notwendig, nachdem der IT-Beauftragte im Rahmen
der Ausübung des "Hausrechts" einen Piraten auf "moderiert" setzte um
die von ihm ausgehende, andauernde und fortlaufende Beleidigungskaskade
zu unterbrechen. Der IT-Beauftragte ermöglichte mit der Übergabe der
Zugangsdaten die Ausübung des Hausrechtes auch durch den Vorstand.
Diese Email wurde von Tilo Schneider im Original, inklusive des
enthaltenen Passwortes auf die sächsische Mailingliste weitergeleitet.
Die Veröffentlichung einer offensichtlich nur an einen begrenzten
Personenkreis gerichtete, nicht zur Veröffentlichung gedachte und
obendrein sensible Informationen enthaltenden Mail stellt einen Verstoß
gegen die notwendige Sorgfaltspflicht sowie gegen die abgegebene
Datenschutzerklärung dar. Des Weiteren konnte der IT-Beauftragte darauf
vertrauen, das an vorstand@piraten-sachsen.de gerichtete Mails dort
verbleiben. Dieses Vertrauen wurde durch die Weiterleitung an die
sächsische Mailingliste erschüttert und war Auslöser für dessen
Rücktritt von der Beauftragung als IT-Beauftragter. Obendrein erlangten
Unberechtigte, etwa ein Pirat des Landesverbandes NRW nachweislich
Zugriff auf die Moderationswarteschlange, so das die Weiterleitung
nicht nur Informationen, sondern auch die Sicherheit
informationstechnischer Systeme kompromittierte.
Die Veröffentlichung des Passwortes erfolgte nach den glaubhaften
Einlassungen von Tilo Schneider zwar nicht mit Absicht, stellt aber
dennoch eine grobe Fahrlässigkeit dar. Außerdem war die Mail des
IT-Beauftragten an einen eng begrenzten Personenkreis, und zwar nicht
öffentlich an den Vorstand, gerichtet. Die Vorstandsarbeit als auch die
Arbeit der Beauftragten bedingen ein gewisses Vertrauen im
Innenverhältnis. Die Sachsen-ML ist dagegen öffentlich zugänglich, dort
sind nicht nur vertrauenswürdige Piraten unterwegs, sondern sie wird
auch von anderen, auch politischen Mitbewerbern gelesen. Die Handlung
Tilo Schneiders zur Veröffentlichung der Email kann auch nicht dadurch
begründet werden, daß es eine Zwangslage gegeben hätte, die den Schutz
der Rechte des auf moderiert gesetzten Piraten erforderte. Es gibt zum
einen keinen einklagbaren Anspruch des einzelnen Mitgliedes auf
politische Diskussion speziell *auf* der Sachsen-Mailingliste, vielmehr
ist diese eine durch den Landesverband für den Meinungsaustausch
betriebene Plattform, für die der Landesvorstand als Betreiber haftbar
gemacht werden kann. Die Beschränkung des Zugangs stellt auch deswegen
keine Einschränkung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten des
moderierten Mitglieds dar, da diesem noch weitere Kommunikationswege
und Mitwirkungsmöglichkeiten offenstanden und die Moderation eng
zeitlich befristet war.
Zum Anderen waren Tilo Schneider die Telefonnummern der anderen
Vorstandsmitglieder zugänglich, so das eine schnelle Abstimmung über
die Reaktion des Vorstandes hätte erfolgen können. Handlungsbedarf gab
es auch deswegen nicht, weil bereits der nächste Termin der
Vorstandssitzung anstand und dem moderierten Mitglied der Weg des
Antrags an den Landesvorstand, wie auch die Prüfung des Vorgehens durch
das Landesschiedsgericht offen stand.
Die grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Veröffentlichung des
Listen-Passwortes und auch der Vertrauensverlust in der Vorstandsarbeit
rechtfertigen daher insgesamt die beschlossene Ordnungsmaßnahme des
strengen Verweises. Das Sitzungsprotokoll der nichtöffentlichen Sitzung
wurde durch Torsten Fehre gemäß Geschäftsordnung in der
Landesgeschäftsstelle hinterlegt. Die Sitzung wurde auf Antrag von
Andreas Romeyke nichtöffentlich durchgeführt, um das
Vertrauensverhältnis im Landesvorstand nicht weiter zu beschädigen.
Tilo Schneider wurde Gelegenheit gegeben sich zur Sache zu äußern.
|Dafür= Torsten Fehre, Stefan Hofmann, Andreas Romeyke
|Dagegen=
|Enthaltung= Tilo Schneider
|Ergebnis= angenommen
|Zusatzinfos=
}}
{{
Beschlussbaustein Landesvorstand Sachsen
|Datum = 24.03.2011
|Nummer = LV-SN 2011_03_24_01
|Titel = Scharfer Verweis gegen Tilo Schneider
|Text =
Dem Piraten Tilo Schneider, <Mitgliedsnummer> wird gemäß § 6 Abs. 1
Bundessatzung i.V.m. § 5 Abs. (1) Landessatzung ein Verweis erteilt.
'''Begründung:'''
Am 14.3.2011 veröffentlichte Tilo Schneider eine an den Vorstand
gerichtete Mail des IT-Beauftragten auf der sächsischen Mailingliste.
Dieser übergab in der Mail dem Vorstand die Zugriffsrechte zur
Bearbeitung der Moderationswarteschlange der sächsischen Mailingliste
(Sachsen-ML). Dies war notwendig, nachdem der IT-Beauftragte im Rahmen
der Ausübung des "Hausrechts" einen Piraten auf "moderiert" setzte um
die von ihm ausgehende, andauernde und fortlaufende Beleidigungskaskade
zu unterbrechen. Der IT-Beauftragte ermöglichte mit der Übergabe der
Zugangsdaten die Ausübung des Hausrechtes auch durch den Vorstand.
Diese Email wurde von Tilo Schneider im Original, inklusive des
enthaltenen Passwortes auf die sächsische Mailingliste weitergeleitet.
Die Veröffentlichung einer offensichtlich nur an einen begrenzten
Personenkreis gerichtete, nicht zur Veröffentlichung gedachte und
obendrein sensible Informationen enthaltenden Mail stellt einen Verstoß
gegen die notwendige Sorgfaltspflicht sowie gegen die abgegebene
Datenschutzerklärung dar. Des Weiteren konnte der IT-Beauftragte darauf
vertrauen, das an vorstand@piraten-sachsen.de gerichtete Mails dort
verbleiben. Dieses Vertrauen wurde durch die Weiterleitung an die
sächsische Mailingliste erschüttert und war Auslöser für dessen
Rücktritt von der Beauftragung als IT-Beauftragter. Obendrein erlangten
Unberechtigte, etwa ein Pirat des Landesverbandes NRW nachweislich
Zugriff auf die Moderationswarteschlange, so das die Weiterleitung
nicht nur Informationen, sondern auch die Sicherheit
informationstechnischer Systeme kompromittierte.
Die Veröffentlichung des Passwortes erfolgte nach den glaubhaften
Einlassungen von Tilo Schneider zwar nicht mit Absicht, stellt aber
dennoch eine grobe Fahrlässigkeit dar. Außerdem war die Mail des
IT-Beauftragten an einen eng begrenzten Personenkreis, und zwar nicht
öffentlich an den Vorstand, gerichtet. Die Vorstandsarbeit als auch die
Arbeit der Beauftragten bedingen ein gewisses Vertrauen im
Innenverhältnis. Die Sachsen-ML ist dagegen öffentlich zugänglich, dort
sind nicht nur vertrauenswürdige Piraten unterwegs, sondern sie wird
auch von anderen, auch politischen Mitbewerbern gelesen. Die Handlung
Tilo Schneiders zur Veröffentlichung der Email kann auch nicht dadurch
begründet werden, daß es eine Zwangslage gegeben hätte, die den Schutz
der Rechte des auf moderiert gesetzten Piraten erforderte. Es gibt zum
einen keinen einklagbaren Anspruch des einzelnen Mitgliedes auf
politische Diskussion speziell *auf* der Sachsen-Mailingliste, vielmehr
ist diese eine durch den Landesverband für den Meinungsaustausch
betriebene Plattform, für die der Landesvorstand als Betreiber haftbar
gemacht werden kann. Die Beschränkung des Zugangs stellt auch deswegen
keine Einschränkung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten des
moderierten Mitglieds dar, da diesem noch weitere Kommunikationswege
und Mitwirkungsmöglichkeiten offenstanden und die Moderation eng
zeitlich befristet war.
Zum Anderen waren Tilo Schneider die Telefonnummern der anderen
Vorstandsmitglieder zugänglich, so das eine schnelle Abstimmung über
die Reaktion des Vorstandes hätte erfolgen können. Handlungsbedarf gab
es auch deswegen nicht, weil bereits der nächste Termin der
Vorstandssitzung anstand und dem moderierten Mitglied der Weg des
Antrags an den Landesvorstand, wie auch die Prüfung des Vorgehens durch
das Landesschiedsgericht offen stand.
Die grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Veröffentlichung des
Listen-Passwortes und auch der Vertrauensverlust in der Vorstandsarbeit
rechtfertigen daher insgesamt die beschlossene Ordnungsmaßnahme des
strengen Verweises. Das Sitzungsprotokoll der nichtöffentlichen Sitzung
wurde durch Torsten Fehre gemäß Geschäftsordnung in der
Landesgeschäftsstelle hinterlegt. Die Sitzung wurde auf Antrag von
Andreas Romeyke nichtöffentlich durchgeführt, um das
Vertrauensverhältnis im Landesvorstand nicht weiter zu beschädigen.
Tilo Schneider wurde Gelegenheit gegeben sich zur Sache zu äußern.
|Dafür= Torsten Fehre, Stefan Hofmann, Andreas Romeyke
|Dagegen=
|Enthaltung= Tilo Schneider
|Ergebnis= angenommen
|Zusatzinfos=
}}