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BE:Wahlen/2011/Wahlverfahren Abgeordnetenhaus (Quelltext anzeigen)
Version vom 27. Januar 2012, 06:10 Uhr
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=== Wahl zum Abgeordnetenhaus ===
'''aktives Wahlrecht:'''
* alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
* Erstwohnsitz in Berlin
* ab 18 Jahre
'''passives Wahlrecht:'''
* alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre
'''Wahlvorschläge:'''
* entweder eine Landesliste oder 12 Bezirkslisten
** dies muss von der Partei entschieden werden
** die Listen werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern aufgestellt
** beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze für Nachrücker eingeplant werden
* 78 Direktkandidaten (= Wahlkreisvorschläge), einer je Abgeordnetenhauswahlkreis
'''Unterstützerunterschriften:'''
* je Landesliste 2.200 Unterschriften von Wahlberechtigten
* je Bezirksliste 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks
* je Wahlkreisvorschlag (= Direktkandidat) 45 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises
'''Sitze:'''
* 78 Abgeordnete mit der Erststimme
* mindestens 52 Abgeordnete über die Listen (Zweitstimme)
** durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Mindestzahl von 130 meist überschritten
'''Hürde:'''
* '''5%''' der <u>abgegebenen</u> Stimmen
** beim Erreichen von 5% ist mit etwa 7 bis 8 Mandaten zu rechnen
<!--
'''Wahlrechtsänderung geplant:'''
In Berlin streben SPD, Linke und Grüne eine Verfassungsänderung an, um das '''aktive Wahlrecht ab 16 Jahren''' schon für die Abgeordnetenhauswahl 2011 durchzusetzen. Die SPD hat auf ihrem Parteitag am 29. Juni 2010 einem Antrag zugestimmt, der die Absenkung des Wahlalters bei Abgeordnetenhauswahlen von 18 Jahren auf 16 Jahre vorsieht. Damit das Wahlalter gesenkt werden kann, muss die Berliner Verfassung geändert werden. Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit fehlt bei Zustimmung der Linken und Grünen derzeit noch eine Stimme. Zur Position der '''Piratenpartei''' (Wahlalter ab 14 Jahren) vgl. https://lqpp.de/be/initiative/show/62.html
-->
[[Kategorie:Wahlen Berlin 2011]]
'''aktives Wahlrecht:'''
* alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
* Erstwohnsitz in Berlin
* ab 18 Jahre
'''passives Wahlrecht:'''
* alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre
'''Wahlvorschläge:'''
* entweder eine Landesliste oder 12 Bezirkslisten
** dies muss von der Partei entschieden werden
** die Listen werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern aufgestellt
** beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze für Nachrücker eingeplant werden
* 78 Direktkandidaten (= Wahlkreisvorschläge), einer je Abgeordnetenhauswahlkreis
'''Unterstützerunterschriften:'''
* je Landesliste 2.200 Unterschriften von Wahlberechtigten
* je Bezirksliste 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks
* je Wahlkreisvorschlag (= Direktkandidat) 45 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises
'''Sitze:'''
* 78 Abgeordnete mit der Erststimme
* mindestens 52 Abgeordnete über die Listen (Zweitstimme)
** durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Mindestzahl von 130 meist überschritten
'''Hürde:'''
* '''5%''' der <u>abgegebenen</u> Stimmen
** beim Erreichen von 5% ist mit etwa 7 bis 8 Mandaten zu rechnen
<!--
'''Wahlrechtsänderung geplant:'''
In Berlin streben SPD, Linke und Grüne eine Verfassungsänderung an, um das '''aktive Wahlrecht ab 16 Jahren''' schon für die Abgeordnetenhauswahl 2011 durchzusetzen. Die SPD hat auf ihrem Parteitag am 29. Juni 2010 einem Antrag zugestimmt, der die Absenkung des Wahlalters bei Abgeordnetenhauswahlen von 18 Jahren auf 16 Jahre vorsieht. Damit das Wahlalter gesenkt werden kann, muss die Berliner Verfassung geändert werden. Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit fehlt bei Zustimmung der Linken und Grünen derzeit noch eine Stimme. Zur Position der '''Piratenpartei''' (Wahlalter ab 14 Jahren) vgl. https://lqpp.de/be/initiative/show/62.html
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[[Kategorie:Wahlen Berlin 2011]]