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LSA:Portal LTW2011/Wahlprogramm LPT 2010.2/Transparenz/Modul-5 (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. September 2010, 22:45 Uhr
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{{LSA Landespolitik Vorschlag LPT 2010.2
|Status = Neu
|Ansprechpartner = [[Benutzer:zora|zora]]
|Block = Transparenz
|Thema = Transparenz
|Titel = Lobbyismus aufdecken
|Volltext = Damit für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, werden wir ein vollständiges Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten. Lediglich in transparenten Anhörungen dürfen diese als Sachverständige angehört werden. Anhörungen zu Gesetzesinitiativen oder anderen Vorhaben der Landesregierung müssen stets öffentlich angekündigt werden und für jeden zugänglich sein. Insbesondere Verbraucherverbände, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen müssen von Anfang an in Gesetzgebungsprozesse eingeweiht werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Alle Stellungnahmen von Interessenverbänden müssen öffentlich z.B. über das Internet zugänglich gemacht werden.
|SortKey = ????
|Padlink = [Link zum Pad, in dem gearbeitet wird]
|Seite = {{PAGENAME}}
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:SyneX|SyneX]] 01:36, 27. Aug. 2010 (CEST)
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
== Diskussion ==
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
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** Antwort zu 1
*** Antwort zu 1.1
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** ...
*** ...
** ...
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|Titel = Lobbyismus aufdecken
|Volltext = Damit für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, werden wir ein vollständiges Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten. Lediglich in transparenten Anhörungen dürfen diese als Sachverständige angehört werden. Anhörungen zu Gesetzesinitiativen oder anderen Vorhaben der Landesregierung müssen stets öffentlich angekündigt werden und für jeden zugänglich sein. Insbesondere Verbraucherverbände, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen müssen von Anfang an in Gesetzgebungsprozesse eingeweiht werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Alle Stellungnahmen von Interessenverbänden müssen öffentlich z.B. über das Internet zugänglich gemacht werden.
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=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:SyneX|SyneX]] 01:36, 27. Aug. 2010 (CEST)
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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