Änderungen
Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 9 (Quelltext anzeigen)
Version vom 21. Februar 2013, 02:08 Uhr
, 02:08, 21. Feb. 2013Bot: Automatisierte Textersetzung (-Antragssteller +Antragsteller)
== Modul 9 ==
=== Betrifft ===
Beitragsordnung
=== Antragsteller ===
[[Benutzer:backybalboa|Christian B.]]
=== Änderungen ===
Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt der [[HE:Marburg/Kreisverband/Satzung|Satzung]]
{{Box grau|| § 17 - Beitragsordnung
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Beitragsordnung der übergeordneten Verbände geregelt.
(2) Der Kreisverband hat Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile.}}
wie folgt zu verändern:
{{Box grau||§ 17 - Beitragsordnung
(1) Der Kreisparteitag beschließt unter Beachtung der Finanzordnung
des Landes eine eigene Beitragsordnung.
(2) Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach
der Finanzordnung des Bundes.
(3) Der Kreisparteitag hat gemäß der Finanzordnung des Landes Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile gemäß
folgendem Verteilerschlüssel:
* Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%.
* Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(4) Wenn kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existiert, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband.
(5) Sonderbeiträge sind nach Beschluss des Vorstandes periodisch -
monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich im Voraus ohne Aufforderung
zu leisten. Rückzahlungen bereits entrichteter Beiträge finden auch bei
Austritt nicht statt.
(6) Der Kreisparteitag hat die Beitragshoheit über die Sonderbeiträge. Er kann den Beitragseinzug auf Untergliederungen delegieren und auch wieder aufheben.}}
=== Begründung ===
Ich empfinde unsere bisher festgehaltene Regelung als nicht ausreichend
und wenig aussagend.
So ist mir nicht ganz klar, was "der Kreisverband hat Anspruch auf
Mitgliedsbeitragsanteile" genau heißen soll.
Deswegen empfinde ich es wichtig gerade in Bezug hinsichtlich des ewig
strittigen Themas Finanzierung Klarheit zu schaffen.
Desweiteren denke ich, dass die KV-Gründung ein bewußter Schritt hin zu
mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Rahmen des Landesverbandes
ist, der aber auch größere Eigenverantwortung mit sich bringt, der wir
uns gemäß unserer PM zur Gründung auch stellen wollen. Diesen
Vorstellungen kommt mein Vorschlag näher, in dem er die Formulierung:
"Die Mitgliedsbeiträge werden von der Beitragsordnung der übergeordneten
Verbände geregelt" streicht und sie durch eine selbstbestimmte und
eigenverantwortliche ersetzt.
Außerdem stärkt mein Vorschlag den Kreisverband, was angesichts der
bevorstehende Kommunalwahlen noch von Bedeutung sein kann. Die
Möglichkeit Sonderbeiträge einzuziehen, ist angesichts der derzeitigen
aber auch möglicher zukünftiger kommunaler Abgeordnetentätigkeit nicht
unbedeutend.
Da auch in dieser Fassung der Einzug der Beiträge beim Land verbleibt,
der Verteilerschlüssel sich an Bund & Land orientiert und der Wortlaut
dem der Mustersatzung nahezu entspricht, folgt dieser Vorschlag letzlich
meiner persönlichen Überzeugung: So zentral wie nötig - so dezentral wie
möglich!
== Diskussion ==
* '''Hast du eine Meinung zu diesem Modul? Zögere nicht, sondern äußere sie!'''
[[Kategorie:Marburg]]
=== Betrifft ===
Beitragsordnung
=== Antragsteller ===
[[Benutzer:backybalboa|Christian B.]]
=== Änderungen ===
Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt der [[HE:Marburg/Kreisverband/Satzung|Satzung]]
{{Box grau|| § 17 - Beitragsordnung
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Beitragsordnung der übergeordneten Verbände geregelt.
(2) Der Kreisverband hat Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile.}}
wie folgt zu verändern:
{{Box grau||§ 17 - Beitragsordnung
(1) Der Kreisparteitag beschließt unter Beachtung der Finanzordnung
des Landes eine eigene Beitragsordnung.
(2) Die Höhe der zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richtet sich nach
der Finanzordnung des Bundes.
(3) Der Kreisparteitag hat gemäß der Finanzordnung des Landes Anspruch auf Mitgliedsbeitragsanteile gemäß
folgendem Verteilerschlüssel:
* Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%.
* Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(4) Wenn kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existiert, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband.
(5) Sonderbeiträge sind nach Beschluss des Vorstandes periodisch -
monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährlich im Voraus ohne Aufforderung
zu leisten. Rückzahlungen bereits entrichteter Beiträge finden auch bei
Austritt nicht statt.
(6) Der Kreisparteitag hat die Beitragshoheit über die Sonderbeiträge. Er kann den Beitragseinzug auf Untergliederungen delegieren und auch wieder aufheben.}}
=== Begründung ===
Ich empfinde unsere bisher festgehaltene Regelung als nicht ausreichend
und wenig aussagend.
So ist mir nicht ganz klar, was "der Kreisverband hat Anspruch auf
Mitgliedsbeitragsanteile" genau heißen soll.
Deswegen empfinde ich es wichtig gerade in Bezug hinsichtlich des ewig
strittigen Themas Finanzierung Klarheit zu schaffen.
Desweiteren denke ich, dass die KV-Gründung ein bewußter Schritt hin zu
mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Rahmen des Landesverbandes
ist, der aber auch größere Eigenverantwortung mit sich bringt, der wir
uns gemäß unserer PM zur Gründung auch stellen wollen. Diesen
Vorstellungen kommt mein Vorschlag näher, in dem er die Formulierung:
"Die Mitgliedsbeiträge werden von der Beitragsordnung der übergeordneten
Verbände geregelt" streicht und sie durch eine selbstbestimmte und
eigenverantwortliche ersetzt.
Außerdem stärkt mein Vorschlag den Kreisverband, was angesichts der
bevorstehende Kommunalwahlen noch von Bedeutung sein kann. Die
Möglichkeit Sonderbeiträge einzuziehen, ist angesichts der derzeitigen
aber auch möglicher zukünftiger kommunaler Abgeordnetentätigkeit nicht
unbedeutend.
Da auch in dieser Fassung der Einzug der Beiträge beim Land verbleibt,
der Verteilerschlüssel sich an Bund & Land orientiert und der Wortlaut
dem der Mustersatzung nahezu entspricht, folgt dieser Vorschlag letzlich
meiner persönlichen Überzeugung: So zentral wie nötig - so dezentral wie
möglich!
== Diskussion ==
* '''Hast du eine Meinung zu diesem Modul? Zögere nicht, sondern äußere sie!'''
[[Kategorie:Marburg]]