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NRW:LiquidFeedback Themendiskussion/42 (Quelltext anzeigen)
Version vom 29. Juni 2012, 13:06 Uhr
, 13:06, 29. Jun. 2012Layout/ Struktur geändert; zur besseren Übersichtlichkeit
== Initiative: ==
§6b der Landessatzung soll um einen weiteren Absatz ergänzt werden: Mitglieder des Landesvorstands NRW dürfen nicht Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung oder Mitglied einer Europäischen Kommission noch Mitglied eines Parlaments sein. Das Amt innerhalb der Parteigliederungen erlischt mit Annahme des Mandats.
== Begründung ==
Die Trennung von Amt und Mandat soll Interessenkollisionen zwischen Parteipolitik und dem öffentlichen Auftrag durch ein Parlamentsmandat oder ein Amt in der Exekutive vermeiden. Eine Machtkonzentration auf einzelne soll vermieden werden. Die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative ist Grundvoraussetzung für einen offenen Umgang der verschiedenen Interessen. Personelle Verstrickungen zwischen den Gewalten laufen diesem offenen und für alle nachvollziehbaren Umgang zuwider. Sie führen zu informellen Absprachen und der sogenannten Hinterzimmerpolitik.
== PRO ==
== CONTRA ==
Ich spreche mich '''für''' die Trennung von Amt und Mandat aus, allerdings '''gegen''' ein per Satzung durchgesetztes Verbot. Begründung: Wo immer es geht, sollte wir Kumulationen von Ämtern und Mandaten vermeiden um keine möglichen(!) Machtkonzentrationen zu befördern. Allerdings kann es in Einzelfällen - insbesondere in Bezug auf unsere knappe Personaldecke an ''fähigen'' Piraten - sinnvoll sein, Ausnahmen von der Regel zu erlauben. Die Entscheidung der Abstimmenden halte ich für richtiger, als Verbote. --[[Benutzer:Till Neuhaus|Till Neuhaus]] 14:04, 29. Jun. 2012 (CEST)
[[Kategorie:NRW:LiquidFeedback:Themendiskussion|42]]
§6b der Landessatzung soll um einen weiteren Absatz ergänzt werden: Mitglieder des Landesvorstands NRW dürfen nicht Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung oder Mitglied einer Europäischen Kommission noch Mitglied eines Parlaments sein. Das Amt innerhalb der Parteigliederungen erlischt mit Annahme des Mandats.
== Begründung ==
Die Trennung von Amt und Mandat soll Interessenkollisionen zwischen Parteipolitik und dem öffentlichen Auftrag durch ein Parlamentsmandat oder ein Amt in der Exekutive vermeiden. Eine Machtkonzentration auf einzelne soll vermieden werden. Die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative ist Grundvoraussetzung für einen offenen Umgang der verschiedenen Interessen. Personelle Verstrickungen zwischen den Gewalten laufen diesem offenen und für alle nachvollziehbaren Umgang zuwider. Sie führen zu informellen Absprachen und der sogenannten Hinterzimmerpolitik.
== PRO ==
== CONTRA ==
Ich spreche mich '''für''' die Trennung von Amt und Mandat aus, allerdings '''gegen''' ein per Satzung durchgesetztes Verbot. Begründung: Wo immer es geht, sollte wir Kumulationen von Ämtern und Mandaten vermeiden um keine möglichen(!) Machtkonzentrationen zu befördern. Allerdings kann es in Einzelfällen - insbesondere in Bezug auf unsere knappe Personaldecke an ''fähigen'' Piraten - sinnvoll sein, Ausnahmen von der Regel zu erlauben. Die Entscheidung der Abstimmenden halte ich für richtiger, als Verbote. --[[Benutzer:Till Neuhaus|Till Neuhaus]] 14:04, 29. Jun. 2012 (CEST)
[[Kategorie:NRW:LiquidFeedback:Themendiskussion|42]]