Änderungen

K
Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
{{Navigationsleiste Landesparteitag Niedersachsen 2010.1}}

Die Satzung des Landesverbands Niedersachsen in der aktuellen Fassung findet sich [http://www.piratenpartei-niedersachsen.de/satzung.html hier], Eine Diskussion kann wie gehabt in der Mailingliste oder [[{{TALKPAGENAME}}|hier]] im Wiki erfolgen.

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'''Hinweis:''' Die einzelnen Anträge befinden sich auf Unterseiten dieser Wiki-Seite. Dadurch sind Änderungen und Kommentare leichter zu finden. (Der Antragsteller muss nur seine Unterseite "Beobachten" und wird so über Änderungen informiert und muss nicht alle Anträge sichten.)
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{| class="wikitable" width="88%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1 style="text-align:left"
|- style="background: #FFFFDD;"
! Druckversionen der Anträge: <br>
* [[:Datei:LPTNDS10.1-Satzungsänderungen Druckversion 1.1.pdf|Druckversion duplex]]
* [[:Datei:LPTNDS10.1-Satzungsänderungen Druckversion hefter 1.1.pdf|Druckversion duplex, breite Heftränder]]
<small>[[Landesverband_Niedersachsen/LPT2010.1/Satzungsänderungen#.C3.84nderungsantr.C3.A4ge_au.C3.9Ferhalb_der_AG-Satzung|Nachträglich eingereichte Änderungsanträge]] sind in der Druckversion nicht berüchsichtigt.</small>
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= Änderungsanträge der AG-Satzung =
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{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
|- style="background: #FFFFDD;"
! '''Dies sind die Änderungsanträge, die über die AG-Satzung zur Abstimmung über den LPT vorbereitet werden.

Bitte ändere keinen der hier gelisteten Anträge eigenmächtig ab und füge auch keine neuen ein!

Es wird dringend darum gebeten Anträge zu Satzungsänderngen über die [[Landesverband_Niedersachsen/AG_Satzung/Gesamte_Satzung|AG-Satzung]] einzubringen.<br>
Auch wenn du Hinweise oder Fragen zu den Satzungsänderungsanträgen hast, kannst du dich an die AG-Satzung wenden.<br>
Bitte wende dich dazu an ein aktives Mitglied der AG-Satzung oder am besten an die [https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/nds-ag-satzung Mailingliste der AG].

Sollte dies nicht möglich sein, können Anträge auch [[Landesverband_Niedersachsen/LPT2010.1/Satzungsänderungen#.C3.84nderungsantr.C3.A4ge_au.C3.9Ferhalb_der_AG-Satzung|ab hier]] gestellt werden.

Damit sich die Teilnehmer des Landesparteitags auf die Satzungsänderungen vorbereiten können, wird darum gebeten nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vor dem LPT keine neuen Anträge zu stellen. Des weiteren wird darum gebeten die Anträge aussagekräftig zu begründen und bereits im Vorfeld einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
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<!--{{:Landesverband_Niedersachsen/AG_Satzung/Disclaimer}} -->
{{:Landesverband_Niedersachsen/AG_Satzung/Gesamte_Satzung}}

= Änderungsanträge außerhalb der AG-Satzung =
{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
|- style="background: #FFFFDD;"
!
Es wird dringend darum gebeten Anträge zu Satzungsänderngen über die [[Landesverband_Niedersachsen/AG_Satzung/Gesamte_Satzung|AG-Satzung]] einzubringen.<br>
Bitte wende dich dazu an ein aktives Mitglied der AG-Satzung oder am besten an die [https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/nds-ag-satzung Mailingliste der AG].

Sollte dies es dir in Ausnahmefällen nicht möglich sein Anträge über die AG-Satzung einzubringen, können Anträge auch ab hier gestellt werden. Bitte sende in diesem Fall deinen vollständigen Antrag auch an den Vorstand.

Damit sich die Teilnehmer des Landesparteitags auf die Satzungsänderungen vorbereiten können, wird darum gebeten nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vor dem LPT keine neuen Anträge zu stellen. Des weiteren wird darum gebeten die Anträge aussagekräftig zu begründen und bereits im Vorfeld einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen (Prüfung auf Widersprüche zu Bundessatzung und Gesetzen).

Hier findest du die Vorlage für Änderungsanträge: [[Landesverband_Niedersachsen/AG_Satzung/Vorlage]]
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== Abschnitt D Mitgliederbegehren ==
Entsprechend meines Antrages vom LPT2009, oder gerne wenn es einer noch weiter vereinfachen kann in Kurzform.
http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungs%C3%A4nderungen#Abschnitt_D:_Mitgliederbegehren

=== Begründung ===
Dieser Antrag soll einen Grundlegenden Fehler der Parteiarbeit in Form von Satzungen und Regeln beheben, in dem über Mitgliederbegehren das für das Entstehen von Satzungspunkten ursächliche Mißtrauen gegen über gewählten Vertretern aufgehoben wird, da die Gewählten zu jederzeit abgewählt oder deren Beschlüsse aufgehoben werden können.

Der Trick besteht darin, dass auch eine ganz kleine Gruppe einen Beschluss erwirken kann, wenn sich die übrige Gruppe nicht dagegen wehrt.
http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungs%C3%A4nderungen#.C2.A7_4a_-_Beantragung_eines_Fakultativem_Referendums

http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungs%C3%A4nderungen#.C2.A7_4b_-_Beantragung_eines_Fakultativem_Gegen-Referendums

Diese beiden Abstimmungen können solange durchgeführt werden, bis tatsächlich jedes Mitglied erreicht wurde, oder aber nicht mehr neue Mitglieder gefunden werden können, die für eine Aufhebung eines vorherigen Beschlusses/Abstimmung sind.

Es besteht nicht die Gefahr, dass die Gemeinschaft gefährdende Beschlüsse tatsächlich entstehen, da sich die Gemeinschaft für wichtige Beschlüsse immer aktivieren lässt.

Im Folgenden ein paar gedankliche Anregungen, warum wir, und leider auch die BRD, permanent Regeln entwirft, die auf Grund ihrer Fülle gar nicht mehr steuernd wirken, da keiner sie alle gleichzeitig überblicken und in jedem Moment einhalten kann.

Wir waren einmal dabei eine Bürgerbewegung zu werden ... . Regln sind statisch.

Politik ist eigentlich so einfach. Bürger/Mitglieder informieren, abstimmen. Entscheidungen sofort umsetzen. Und wieder von vorn.

Im Augenblick machen wir es alle wie Merkel, wer nicht informiert und nichts tut, macht keine Fehler und ist nicht angreifbar.

Wir müssen auch endlich aus der ewigen Satzungsdiskussion heraus.
- Mir machen das ja nur, weil wir den Gewählten mißtrauen.
- Wir mißtrauen den Gewählten, da wir uns Ihnen ein Jahr lang ausgeliefert fühlen
- Wir manifestieren unser Mißtrauen in Regeln, die wir selber im Amt gar nicht haben wollen
- Wir reproduzieren damit einen Gesetzeswald wie die übrige Bundesrepublik, weil wir hoffen, dass unverständliche Regeln uns schützen

- Wir merken dabei nicht, dass man Vorsitzende nicht zu Handlungen (Einhaltung von Regeln) zwingen kann, sondern nur mit einer Abwahl bedrohen können.

Einer neuer Ansatz für die Piraten und auch für Deutschland wäre:
Wir schaffen ein Instrument,
- um PIRATEN jederzeit aus dem Amt jagen zu können
- dass jeder PIRAT bis zu seiner eigenen Lächerlichkeit den Antrag stellen kann
- der Antragsteller aber die Arbeit hat Mehrheiten zu überzeugen
- wir nicht nur Personen auswählen, sondern auch über dessen Handlungen abstimmen
- das erste Mal in einer gewählten Person das Interesse erzeugt wird, sich auch noch nach der Wahl für die Wähler zu interessieren
- der gewählte Vorsitzende an beliebige PIRATEN delegieren kann
- ein nicht ausreichend betreuter PIRAT sich immer an den Vorstandsvorsitzenden wenden kann und der sich für seine Delegationshierarchie verantwortlich fühlt und ansonsten für die Fehler der Hierarchie, also seinem eigenen Scheitern, also mit sofortiger Abwahl bedroht ist.

Wir erfinden nicht Inhalts leere Regeln, sondern schaffen das Interesse in den gewählten Personen sich so gut es geht für die Interessen der Mehrheit der Mitglieder einzusetzen. Wenn es nicht reicht, dann wird das jeder Wähler verstehen, wenn kein mehr Erfolg versprechender zur Wahl steht.

Dazu braucht man effiziente Instrumente zum Abstimmen (Sextant) und in der Satzung ein Schema, um abstimmen zu dürfen. Mein Schema http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Niedersachsen/LPT2009.1/Satzungs%C3%A4nderungen#Abschnitt_D:_Mitgliederbegehren
hat nur versucht alle Möglichkeiten bis zur Fälschung aufzuzeigen, in der Satzung kann das viel einfacher stehen.

Wenn wir beim Erfinden von Regeln bleiben, dann haben wir irgendwann nur noch Juristen bei den PIRATEN, insbesondere wenn es sich aus Machtgründen lohnt.


== Änderungsanträge zu § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet ==

== Änderungsanträge zu § 2 Mitgliedschaft ==
=== Satzungsänderungsantrag ===
Dieser Antrag wird per GO-Antrag direkt nach den Wahlen abgestimmt.

==== Thematik ====

* Entschärfung des Paragraphen §2.2, da dieser von der großen Mehrheit abgelehnt wird (nur 15,48% Ja-Stimmen), jedoch bisher keine der Alternativen eine qualifizierte Mehrheit gefunden hat.

==== Satzungsänderung====
{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
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! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Entschärfen
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|
#Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
#Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen <span style="color: red">müssen</span> dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
##Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
##Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
##Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
#Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.
|
#Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
#Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen '''<span style="color: green">sollten</span>''' dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und <span style="color: green">auf Nachfrage dem fragenden Mitglied der Piratenpartei offengelegt werden, sobald dies technisch möglich ist</span>:
##Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien.
## <span style="color: green">Kandidaten für Vorstandsämter, Schatzmeister, Kassenwart-Kassenprüfer oder Schiedsgericht des Landesverband Niedersachsen und Untergliederungen.
## Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
#Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht, ist nicht zulässig.
|}

== Änderungsanträge zu § 3 Erwerb der Mitgliedschaft ==


== Änderungsanträge zu § 4 Rechte und Pflichten der Piraten ==


== Änderungsanträge zu § 5 Beendigung der Mitgliedschaft ==


== Änderungsanträge zu § 6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder ==


== Änderungsanträge zu § 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände ==


== Änderungsanträge zu § 8 Transparenz ==
<!--
== § 8 Transparenz ==
Ich habe mich nach der LV-Vorstandssitzung vom 3.2. entschlossen diesen § unabhängig von der AG Satzung einzubringen, weil:

* in der LV - Sitzung die Auffassung der AG Recht (dass die Landessatzung der Bundessatzung in § 8,7 widerspricht) dort zumindestens angezweifelt wurde.

* ich meine, dass dieses Problem in der Partei ein breites Interesse hat und darüber abgestimmt werden sollte.

* ich ein Abschmettern dieses Problems mit juristischen Mittel für wenig vermittelbar halte. Lieber wäre mir, die Inhaltlich Diskussion.

* der alte § 8,7 auf jeden Fall nicht zu halten ist, und zu befürchten ist, dass er bleibt, wenn er nicht durch eine neue Regelung ersetzt wird.
--[[Benutzer:Ju6|Junghänel]] 18:13, 7. Feb. 2010 (CET)

=== Satzungsänderungsantrag 8.1===

==== Thematik ====
==== alte Regelung ====
Die alte Regelung zu Darlegung von Einkünften besagte:
*Inhaber eines, in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes, sollten ihre Einkünfte und deren Herkunft offen legen. Inhaber eines bezahlten Amtes innerhalb der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte offen legen.
Diese Regelung ist, soweit wir wissen, nie zur Anwendung gekommen. Das ist schon einmal ein gravierendes Problem, denn, Satzungselemente die nicht angewendet werden, spielen eine Scheintransparenz vor.
Einer der Gründe für die Nichtanwendung mag sein, dass die Regelung nicht zwischen einfachen Ämtern (Wahlhelfer) und hohen Ämtern (Landesvorsitzender) unterscheidet. Dass hier "sollen" statt "müssen" steht, kann allein die wohl völlig fehlende Anwendung dieser Satzungsbestimmung nicht erklären.

====Überlegungen zu einer neuen Regelung====
Viele Piraten fordern die Offenlegung der Einkommensverhältnisse von Piraten, die für Ämter kandidieren oder Ämter inne haben.

In diesem Falle stehen der Wunsch nach Transparenz und der Wunsch nach Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung einander diametral entgegen.

Bei der Lösung des Problems sollten folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

Ab welchem Amt wiegt der Wunsch nach Transparenz stärker?

Muss die Angabe bei der Kandidatur erfolgen, oder erst wenn man Kandidat ist? - Gerade für bezahlte politische Ämter werden wir auf absehbare Zeit deutlich mehr Kandidaten stellen, als dann auch in den Landtag (oder Bundestag) gewählt werden.

In vielen Arbeitsverträgen weist der Arbeitgeber die Arbeitnehmer an, über die Höhe des bezogenen Gehalts gegenüber Kollegen Stillschweigen zu bewahren. Ob dies rechtlich zulässig ist, ist umstritten. Auch wenn es nicht zulässig ist, gefährdet ein Arbeitnehmer, der sich darüber hinweg setzt seine aktuellen und zukünftigen Entwicklungschancen bei seinem Arbeitgeber.

Auch Selbständige haben ein Interesse gegenüber Angestellten und Wettbewerbern den eigenen finanziellen Erfolg (oder Misserfolg) nicht zu veröffentlichen.

Im Deutschen Bundestag ist dieses Problem derzeit so gelöst, dass Mitglieder des Bundestages veröffentlichen müssen, in welchem Rahmen von 3 Stufen ihre Nebeneinkünfte (es handelt sich um '''Brutto''')liegen:
* Stufe 1: monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro;
* Stufe 2: bis 7000 Euro;
* Stufe 3: über 7000 Euro
Gegen diese Regelung war bis vor kurzem vor dem BVG eine Klage anhängig. Jetzt ist es aber zu einer Entscheidung gekommen und das Bundestagspräsidium verfährt so.
Genaueres hier: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/hinweise.html.

Es gibt an der Bundestagsregelung drei wichtige Kritikpunkte:
*Sie gilt nicht für Kandidaten
*Die Bruttoeinkünfte geben keinen Aufschluss über den Gewinn
*die Stufenregelung verschleiert die Einkünfte an drei Stellen:
** unter 1000 Euro brauchen sie gar nicht angegeben zu werden
** sie ist ungenau im Bereich zwischen 1000 und 7000 Euro
** und in dem Bereich der für finanzielle Beeinflussung wirklich interessant ist - nämlich über 7000 Euro - ,ist sie sehr ungenau

===Satzungsänderung===
siehe unten in grün

===Begründung===
==== Übernahme einer Regelung ähnlich der des Bundestages ====
===== Frage, wie ist die Bundestagsregelung zu werten =====
Die Bundestagsregelung ist zunächst einmal ein positiver Schritt in die richtige Richtung nach mehr Transparenz als früher. Der Eingriff in die Privatsphäre bleibt gut erträglich, besonders wenn man beachtet, dass die Angaben recht ungenau sind. Sie sind keinesfalls zu vergleichen mit einem Blick in eine Steuererklärung der Abgeordneten.

===== Geht die Bundestagsregelung weit genug? =====
Daran sind Zweifel angebracht nicht so sehr in Richtung auf die Veröffentlichungspflichten in ihrer Qualität sondern der Quantität. Hier kann man sich durchaus engere Stufen wie 500-Euroweise vorstellen oder sogar genau.
Schwer vermittelbar ist es jedenfalls, wenn Nebeneinkünfte in der Höhe dessen, was jemand nach Hartz IV bekommt, unbeachtet sein sollen. Prinzipiell ist eine Stufenregelung sinnvoll, weil sie Bürokratie spart und da es sich um Bruttobeträge handelt, genauere Angaben auch nur zu einer Scheintransparenz führen würden. Die Stufen würden von Mitpiraten aber als zu klein empfunden.

===== Soll eine solche oder ähnliche Regelung auch für Kandidaten für das Amt eines Abgeordneten gelten? =====
Der Bundestag ist ja nur für Bundestagsabgeordnete zuständig. Daher gilt die Regelung nur für Bundestagsabgeordnete. Aber die gleichen Gründe, die für eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten sprechen, gelten doch auch schon vor der Wahl: Transparenz über mögliche finanzielle Abhängigkeiten. Ja, man könnte sogar meinen: vor der Wahl ist das wichtiger als nach gelaufener Wahl.

===== sind Bruttobeträge richtig? =====
Nettobeträge würden dann dem ähneln, was in der Steuererklärung steht, würden aber einen erheblich größeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeuten. Da es aber darauf ankommt, was sich ein Zuwender die nur begrenzt zur Verfügung stehende Arbeitszeit eines Abgeordneten kosten läßt, ist es wohl ausreichend, die Bruttobeträge zu nehmen.

=====abschließendende Bewertung Bundestagsregelung=====

Man sollte die Bundestagsregelung übernehmen, weil bei dem vielen Gegenwind, den eine schärfere Regelung bekommen hat, ohne Zweifel mehrheitsfähiger ist.

==== Problem der Transparenz bei Selbstständigen und Nicht-Selbständigen ====

===== Nicht-Selbständige=====
Hier muss man sich bei beim Staat angestellten Leuten keine Gedanken machen. Ihr Gehalt kann man bei bekanntem Familienstand fast genau nachlesen. Bei in der privaten Wirtschaft tätigen Angestellten stehen sehr häufig der Veröffentlichung des Einkommens betriebsinterne Gründe gegenüber. Das ist auch recht unbedeutend, da sich bei bekannten Arbeitgeber und Beruf jeder etwa vorstellen kann, was jemand etwas verdient. Wichtig ist aber die Kenntnis des Arbeitgebers. Jemand will ja unter Umständen nicht gerade jemanden wählen, der einem Betrieb verpflichtet ist, der davon lebt, Überwachungskameras zu verkaufen.

===== Selbstständige =====
Die nicht angenommene Klage gegen die Bundestagsregelung wurde im wesentlichen damit begründet, dass Selbstständige durch diese Regelung beeinträchtigt seien. Das ist besonders dann ein Problem, wenn Rechtsanwälte die Namen ihrer Mandanten veröffentlichen müßten. Das ist für uns dann auch sehr bedenkenswert, weil wir ja vermutlich auf absehbare Zeit jede Menge Kandidaten, aber nur wenige Abgeordnete haben werden. Da nun nicht-selbststänige in ihrem Einkommen recht gut einschätzbar sind, erscheint es nicht ganz gerecht, von Selbstständigen keinen Anhaltspunkt in dieser Richtung zu fordern. Der Bruttoumsatz ist allerdings ein Anhaltspunkt für die Größe des Unternehmens, wird vielerorts ohnehin veröffentlicht und sagt wenig über den Gewinn.

=====Bewertung der Transparenz bei Selbstständigen und Nicht-Selbständigen=====
Insgesamt macht es Sinn hier für Kandidaten eine andere Forderung aufzustellen als bei Abgeordneten: bei nicht selbstständigen reicht Beruf und Arbeitgeber, bei Selbständigen der Bruttoumsatz und eine möglichst genaue Beschreibung des Tätigkeitsfeldes.

==== Abstufung der Veröffenlichungspflichten====
===== Grundlegende Überlegung=====
Auf der einen Seite steht der Wahlhelfer bei der Vorstandswahl des Ortsvereines und am anderen Ende unser Piraten-Bundestagsabgeordneter.

Diese Ämter wurden nach der alten Satzung gleichartig behandelt. Das erscheint wenig sinnvoll. Es ist also eine Abstufung der Veröffentlichungspflichten nötig.

===== Bewertung =====
Von dem Wahlhelfer brauchen wir keine Information über seine finanziellen Verhältnisse und der Bundestagsabgeordnete muss uns ohnehin mindestens das sagen, was im Abgeordnetengesetz und im Verhaltenkodex steht:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/hinweise.html.

Dazwischen muss man eine Abstufung machen. Das wird im Satzungsänderungsantrag unten versucht.

==== Vergleich alter gegen neuer Regelung ====
Der Vergleich der alten mit der neuen Regelung zeigt, dass es bei kleinen Ämtern zu einer Entschärfung und bei hohen Ämtern zu einer Verschärfung der Regelung gekommen ist.
Das liegt aber nicht an der ursprünglichen Idee der Satzungsgeber, sondern daran, dass sie das Wort "sollten" benutzten. Da aus diesem "Sollen" in der Praxis ein "Nicht machen" geworden ist, ist es nötig, eine klare Regelung zu finden, die ein zumutbares "müssen" beinhaltet.

===Gegenargumente:===

obige Argumentation steht und fällt mit dem Akzeptieren der Bundestagsregelung

9 Bundestagsabgeordnete hatten gegen das Gesetz mit dieser Begründung Klage erhoben. Dieser Klage sind die Gegenargumente zu entnehmen:


#Die Pflicht zur Offenlegung sämtlicher Einkünfte (§§ 44a Abs. 4 Satz 1, 44b AbgG i.V.m. §§ 1 und 3 der Verhaltensregeln) habe Auswirkungen auf die Bereitschaft der unterschiedlichsten Berufsgruppen, sich um ein Mandat zu bewerben. Vor allem für Unternehmer, Freiberufler und sonstige Selbständige könne dies unattraktiv werden. Daraus resultierten mittelbar Rückwirkungen auf die vom Grundgesetz vorausgesetzte pluralistische Zusammensetzung des Bundestages. Die Regelungen hätten eine faktische Zugangssperre für Unternehmer, Freiberufler und sonstige Selbständige zur Folge und griffen ohne jede Rechtfertigung in den Status der Freiheit des Abgeordneten ein. Die Regelungen verstießen gegen den Vorrang des Parlamentsgesetzes und das Bestimmtheitsgebot. Sie verletzten darüber hinaus die Vertraulichkeit der Beziehung von Anwalt und Mandant und seien letztlich unbegrenzt.
#Auch die Veröffentlichung der angezeigten Angaben im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nach dem Stufenmodell (vgl. § 3 Sätze 2 bis 5 Verhaltensregeln; Stufe 1: monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro; Stufe 2: bis 7000 Euro; Stufe 3: über 7000 Euro) sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Die Unabhängigkeit des Abgeordneten werde nicht durch Einkünfte gefährdet, die er aus einer neben dem Mandat fortgeführten Tätigkeit in einem bereits vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ausgeübten Beruf erziele. Das gewählte Modell sei im Übrigen auch zur Erreichung der Zwecke ungeeignet, zum einen, weil es ausschließlich auf die Bruttoeinkünfte abstelle, zum anderen, weil es durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen umgangen werden könne. Dessen ungeachtet seien die getroffenen Regelungen für Abgeordnete wie die Antragsteller unzumutbar. Selbständige und freiberuflich Tätige würden bewusst vor die Wahl gestellt, sich zwischen dem Mandat und der Fortsetzung der bisher ausgeübten Berufstätigkeit zu entscheiden.
#Die in § 44 Abs. 1 AbgG getroffene Regelung, nach der die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehe, greife ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung in die durch den Status der Freiheit geprägte Rechtsstellung des Abgeordneten ein. Der Gesetzgeber wirke in den Kernbereich der Selbstdefinition parlamentarischer Tätigkeit ein, wenn er den Abgeordneten vorgebe, wie viel Zeit sie für ihr Mandat zu verwenden hätten.
#Mit dem Status des Abgeordneten unvereinbar seien ferner auch die für den Fall der Nichterfüllung der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten vorgesehenen Sanktionsregelungen (§§ 44a Abs. 4 Sätze 2 bis 5, 44b Nr. 5 AbgG i.V.m. § 8 Verhaltensregeln).

Diese Argumentation geht teilweise besonders auf die Situation bei Selbständigen ein. Wenn allerdings Selbstständige besonderen Schutz vor der Offenlegung ihrer Einkünfte haben, muss das eigentlich auch für Beamte und Angestellte gelten.

Persönlicher Kommentar:
besonders diesen Satz muss man sich anschauen:
Der Gesetzgeber wirke in den Kernbereich der Selbstdefinition parlamentarischer Tätigkeit ein, wenn er den Abgeordneten vorgebe, wie viel Zeit sie für ihr Mandat zu verwenden hätten.


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! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Überarbeitung
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# Interna können per mehrheitlichen Beschluß als Verschlußsache deklariert werden.
## Verschlußsachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein welche besonderen Schutz bedürfen.
## Über Verschlußsachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
## Verschlußsachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
## Verschlußsachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlußsache bestätigt werden.
## Daten die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlußsache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
# Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der '''Piraten Niedersachsen'''. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der '''Piraten Niedersachsen''' mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluß Gäste zulassen.
## Ein Beschluß zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
## Gäste haben kein Stimmrecht.
## Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.
## Ein Ausschluß von Piraten muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
## Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
# Inhaber eines, in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes, sollten ihre Einkünfte und deren Herkunft offen legen. Inhaber eines bezahlten Amtes innerhalb der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte offen legen.
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# Interna können per mehrheitlichen Beschluß als Verschlußsache deklariert werden.
## Verschlußsachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein welche besonderen Schutz bedürfen.
## Über Verschlußsachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
## Verschlußsachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
## Verschlußsachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlußsache bestätigt werden.
## Daten die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlußsache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
# Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der '''Piraten Niedersachsen'''. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der '''Piraten Niedersachsen''' mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluß Gäste zulassen.
## Ein Beschluß zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
## Gäste haben kein Stimmrecht.
## Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.
## Ein Ausschluß von Piraten muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
## Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
# <span style="color: green">'''''Alle Amts- oder Funktionsträger der PIRATEN Niedersachsen müssen schon vor ihrer Wahl folgendes angeben:
##Für parteiinterne ehrenamtliche Ämter gilt:
###Ämter im Rahmen von Versammlungen - keine Angaben
###Ämter auf Kreis- Stadt- und Ortsebene - Angabe des ausgeübten Berufes und ob daneben Tätigkeiten mit Nebeneinkünften bestehen.
###Ämter auf Landesebene - Angabe des ausgeübten Berufes, des Arbeitgebers und ob daneben Tätigkeiten mit Nebeneinkünften oder Beteiligungen an Unternehmen/Kapitalgesellschaften bestehen.
##Für parteiinterne bezahlte Ämter gilt:
###Nebenberuflich: wie bei Ämtern auf Landesebene.
###Hauptberuflich: wie politische Mandatsträger bei Kandidatur
##Für politische Mandatsträger gilt bei der Kandidatur: bei nichtselbständiger hauptberuflicher Tätigkeit Angabe des Berufes und des Arbeitgebers (bei Selbstständigen tritt an diese Stelle der Bruttoumsatz und eine möglichst genaue Beschreibung des Tätigkeitsfeldes) sowie alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Beteiligungen. Für Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Beteiligungen gelten die Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltenregel des Deutschen Bundestages. Das gleiche gilt für gewählte politische Mandatsträger unterhalb der Landesebene.
##Für politische Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene: Es gelten die Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltenregel des Deutschen Bundestages.'''''</span>
|}


===Satzungsänderungsantrag 8.2 ===

nach Diskussion in der AG Satzung bringe ich folgenden, alternativen Antrag ein:


{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
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! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Überarbeitung
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# Interna können per mehrheitlichen Beschluß als Verschlußsache deklariert werden.
## Verschlußsachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein welche besonderen Schutz bedürfen.
## Über Verschlußsachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
## Verschlußsachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
## Verschlußsachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlußsache bestätigt werden.
## Daten die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlußsache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
# Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der '''Piraten Niedersachsen'''. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der '''Piraten Niedersachsen''' mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluß Gäste zulassen.
## Ein Beschluß zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
## Gäste haben kein Stimmrecht.
## Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.
## Ein Ausschluß von Piraten muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
## Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
# Inhaber eines, in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes, sollten ihre Einkünfte und deren Herkunft offen legen. Inhaber eines bezahlten Amtes innerhalb der Partei, müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte offen legen.
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# Interna können per mehrheitlichen Beschluß als Verschlußsache deklariert werden.
## Verschlußsachen können Protokolle oder Teile von Protokollen sein welche besonderen Schutz bedürfen.
## Über Verschlußsachen ist Verschwiegenheit zu wahren.
## Verschlußsachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden.
## Verschlußsachen müssen innerhalb von 3 Monaten erneut als Verschlußsache bestätigt werden.
## Daten die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden können, bedürfen keines Status als Verschlußsache oder einer regelmäßigen Überprüfung.
# Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der '''Piraten Niedersachsen'''. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der '''Piraten Niedersachsen''' mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluß Gäste zulassen.
## Ein Beschluß zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden.
## Gäste haben kein Stimmrecht.
## Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden.
# Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten für alle Piraten offen sein.
## Ein Ausschluß von Piraten muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
## Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.
# <span style="color: green">Inhaber eines bezahlten Vollzeitamtes innerhalb der Partei, sowie Landtagsabgeordnete, müssen ihre Nebentätigkeiten und daraus resultierenden Einkünfte analog der Regelung des Deutschen Bundestages offen legen.</span>


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Bundestagsregelung:
Im Deutschen Bundestag müssen die Mitglieder des Bundestages veröffentlichen, in welchem Rahmen von 3 Stufen ihre Nebeneinkünfte (es handelt sich um '''Brutto''')liegen:
* Stufe 1: monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro;
* Stufe 2: bis 7000 Euro;
* Stufe 3: über 7000 Euro

Inhaber eines bezahlten Amtes oder Landtagsabgeordneten ist dies zuzumuten, da die Tätigkeit freiwillig ausgeübt wird und der Ausübung eines Hauptberufes gleichzusetzen ist.

Die Schrittweite bei den Nebeneinkünften ist groß genug, um nicht gegen NDA's zu verstoßen, bzw. dass die Privatsphäre gewahrt bleibt.

Ordnungsmaßnahme bei der Nichteinhaltung wäre bei bezahlten Vollzeitämtern die Kündigung, bei Landtagsabgeordneten die Nichtwiederaufstellung.
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== Änderungsanträge zu § 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände ==


== Änderungsanträge zu § 10 Gliederung ==


== Änderungsanträge zu § 11 Organe des Landesverbands ==


== Änderungsanträge zu § 12 Der Landesparteitag ==


== Änderungsanträge zu § 13 Die Delegiertenkonferenz ==


== Änderungsanträge zu § 14 Der Landesvorstand ==


== Änderungsanträge zu § 15 Parteiämter ==


== Änderungsanträge zu § 16 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen ==


== Änderungsanträge zu § 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms ==


== Änderungsanträge zu § 18 Auflösung und Verschmelzung ==


== Änderungsanträge zu § 19 Finanzordnung ==


== Änderungsanträge zu § 20 Schiedsgerichtsordnung ==


== Änderungsanträge zu § 21 Wahlordnung ==


== Änderungsanträge zu § 22 Gründungsversammlung ==


[[Kategorie:Landesparteitag Niedersachsen 2010]]
Anonymer Benutzer