Änderungen

K
hat „NDS:AG Satzung/§ 22“ nach „NDS:AG Satzung/2010/§ 22“ verschoben: Diese Seiten waren für SÄA LPT2010 - jetzt stehen neue für 2012 an
== § 22 Gründungsversammlung ==
'''Bearbeiter:''' [[Benutzer:Stemke]]

Bei Fragen und Anregungen wende Dich bitte an die Bearbeiter oder an die AG Satzung direkt. <br>'''Bitte keine Änderungen selbst vornehmen!'''

=== Satzungsänderungsantrag 22 ===
<span style="color: red">'''ABGELEHNT - 61,7% Zustimmung - siehe [[Landesverband_Niedersachsen/Landesparteitag_2010.1/Protokoll|Protokoll]]'''</span>

==== Thematik ====
§22 spricht die Gründungsversammlung an.
Die Gründungsversammlung tagt nur einmal. Dies ist bereits geschehen und die Satzung ist in Kraft.
Die Streichung wäre rein kosmetischer Natur.

==== Änderung====
# Es wird beantragt den § 22 ersatzlos zu streichen
==== Begründung ====
# Der Landesverband ist bereits gegründet, <br>die Satzung ist in Kraft, <br>der § 22 wird nicht weiter benötigt
==== Gegenargumente ====
* Der § 22 sollte als historische Erinnerung erhalten bleiben

==== Satzungsänderung ====
{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
|- style="background: #DDFFDD;"
! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Überarbeitung
|-
|
# Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 08.07.2007. Auf der Gründungsversammlung wird der erste Landesvorstand gemäß dieser Satzung gewählt.
# Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
| Ersatzlos zu streichen
|}

[[Kategorie:AG Satzung Niedersachsen]]
Anonymer Benutzer