Änderungen

K
{{Wahlprogrammmodul|
| programmname = Landtagswahlprogramm NRW 2010
| thema = Staatsferner Rundfunk
| text = 1. Rundfunkstaatsvertrag der Länder
#Die Piratenpartei NRW lehnt eine parteipolitische Einflussnahme auf den von Verfassungs wegen unabhängigen und staatsfernen Rundfunk außerhalb der zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufenen Programmbeiräte ab. Eine sachfremde Einflussnahme auf Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender durch die Instrumentalisierung etwa eines Verwaltungsrats muss ausgeschlossen werden.
#Die Piratenpartei NRW fordert Transparenz der Entscheidungen der Programmbeiräte. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen.
#Die Piratenpartei NRW fordert, dass die politischen Vertreter in den Programmbeiräten das in den jeweiligen Wahlen dokumentierte demokratische Spektrum repräsentieren. Parteien mit einem Wahlergebnis ab 0,5% in einer landes- oder bundesweiten Wahl müssen in den Programmbeiräten berücksichtigt werden.
#Die Piratenpartei NRW lehnt eine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer grundsätzlich ab.
##Jegliche Gebühren (GEZ, Kulturflatrate o.ä.) müssten jedenfalls voraussetzen, dass der konkrete Benutzer tatsächliche am öffentlichen-rechtlichen Rundfunk durch Einsatz des Computers teilnimmt.
##Eine Beweislast hierfür muss bei der GEZ liegen, wie dies für den Besitz sonstiger Empfangsgeräte der Fall ist.
#Die Piratenpartei fordert, dass Produktionen öffentlich-rechtlicher Anbieter, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Die Piratenpartei NRW lehnt insbesondere Einschränkungen für die Speicherung von Schulfunksendungen nach § 47 UrhG ab.
#Medienkonzentrationsrecht
##Die Piratenpartei NRW tritt für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung ein. Die Neuregelung des Landesmediengesetzes, das nunmehr Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter ermöglicht, lehnt die Piratenpartei NRW ab.
##Die Piratenpartei NRW fordert die Beibehaltung der Landesmedienanstalten, welche die Aufsicht über private Rundfunkanbieter führt. Eine Konzentration auf eine von den Ländern getragenen Bundesbehörde widerspricht dem Prinzip der Kulturhoheit der Länder.


Sonstiges:
#Abschaffung §§ 27, 28 Meldegesetz NRW. Was geht es den Staat an, wann wer im Hotel
übernachtet? Anachronismus? Geht im Ausland auch ohne.
Wie steht die Piratenpartei NRW zur SPD-Forderung, die für die Aufsicht über die privaten
Rundfunkanbieter zuständigen Landesmedienanstalten durch eine gemeinsame
Ländermedienanstalt (quasi „Bundesbehörde“) zu ersetzen?
Pro: Im Rundfunkbereich sind die Landesmedienanstalten ohnehin zahnlose Papiertiger,
der Anspruch von Sicherstellung von Qualität eine Farce. Ein Gewinn an
Gewaltenteilung durch föderale Aufteilung ist angesichts nahezu gleichlautender
Landesgesetze sowie Abstimmung der Landesmedienanstalten untereinander nicht zu
beobachten, zumal die Angebote privater Anbieter bundesweit zu empfangen sind.
Contra: Soweit die Landesmedienbehörden Ordnungsaufgaben im Internet wahrnehmen
(Kontrolle der „Impressumpflicht“ usw.), wäre dies dann ebenfalls Aufgabenbereich
einer solchen bundesweit zuständigen Behörde. Problematisch ist, dass dies wieder die
Konzentration polizeilicher Befugnisse fördert, was angesichts der schleichenden
Tendenz zum „Reichssicherheitshauptamt“ der letzten 10 Jahre, was einer die
Bürgerrechte stärkenden Partei nicht gefallen kann.
| status = 0
| index = 21.2
| kategorien = AK Medienpolitik
| konflikte =
| autor = [[Benutzer:MarkusKompa|Markus Kompa]] [[Benutzer:Teiler Doehrden|Teiler Döhrden]]
}}
Anonymer Benutzer